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"Versuch einer Atomsteuer": Künftiges Entsorgungsojekt Atomkraftwerk Gösgen

Ende der Schweizer Kernkraftwerke: Wer zahlt das teure Erbe?

Gastbeitrag über finanzielle Risiken bei der Stilllegung und Entsorgung der Atommeiler: Wo die Politik in beiden Basel genau hinsehen sollte


Von Kaspar Müller


Es geht in diesem Beitrag um die Kernenergie. Aber es geht nicht um die Frage, ob man dafür oder dagegen ist, sondern um die Frage, wer die Milliardenkosten für die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke (KKW) und Entsorgung der nuklearen Abfälle tragen wird – und wann und wie.

Das Kernenergiegesetz (KEG) und die Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) legen fest: Die Verursacher, also die Betreiber der KKW haben die Kosten für den Nachbetrieb, die Stilllegung und Entsorgung zu tragen. Jede marktwirtschaftliche Logik legt dasselbe nahe.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung bestehen zwei Fonds (Stilllegungs- und Entsorgungsfonds). Die SEFV regelt die Einzelheiten. Die Ausgestaltung dieser Verordnung beeinflusst entscheidend die Frage, ob die Verursacher wirklich alle Kosten tragen werden oder ob die öffentliche Hand am Schluss die Finanzierung sichern muss.

Nach 2015 steht jetzt eine weitere Revision der SEFV vor der Tür. Auf den ersten Blick scheint diese Revision für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht so wichtig zu sein. Das ist ein Trugschluss, der die Kantone finanziell teuer zu stehen kommen kann. Die KKW-Betreiber wollen nämlich im Rahmen der Revision der SEFV das Verursacherprinzip aufweichen und die Kosten so weit wie möglich auf Dritte abschieben.

Ihr Plan erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass dereinst die Steuerzahlenden für die ungedeckten Kosten aufkommen müssen – auch jener Kantone, die sich nicht ins Kernenergie-Abenteuer gestürzt haben. Es ist nicht dasselbe, ob alle Steuerzahlenden zur Kasse gebeten werden, oder diejenigen Aktionäre, welche die Investitions-, namentlich die Nachrüstungsentscheidungen getroffen haben und in der Vergangenheit üppige Dividenden kassiert haben mit Mitteln, die dem Entsorgungsfonds vorenthalten wurden.


"Politiker müssen Steuerzahlende
vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützen."


Das darf den Politikerinnen und Politikern beider Basel nicht gleichgültig sein. Sie müssen ihre Steuerzahlenden und Kantonsfinanzen vor ungerechtfertigten zukünftigen Ansprüchen schützen.

Die Verfassung des Kanton Basel-Stadt hält fest, dass sich der Kanton gegen die Nutzung von Kernenergie wendet und keine Beteiligungen an Kernkraftwerken halten darf (§ 31 der Kantonsverfassung). Der Kanton Basel-Landschaft wirkt aufgrund seiner Verfassung darauf hin, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung, Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe und Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden (§ 115 der Kantonsverfassung). Im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt erwähnt die Verfassung die Beteiligungen nicht.

Beide Basel sind mit diesen verfassungsmässigen Vorgaben finanziell gut gefahren, sie leiden nicht, wie zum Beispiel die Kantone Zürich, Aargau, Solothurn Thurgau, und andere unter dem Druck der ausufernden Kosten der KKW. Allerdings ist die Lage im Kanton Basel-Landschaft nicht ganz so komfortabel wie in Basel-Stadt, da die beiden grossen regionalen Versorger EBM/Primeo Energiegruppe (aktuell 26,17 Prozent aufgrund der Übernahme der Alpiq-Aktien aus dem EDF-Paket) und EBL (7,1 Prozent) an Alpiq und somit indirekt auch an den KKW Gösgen und Leibstadt beteiligt sind.

Die geballte und konzertierte Reaktion der KKW-Betreiber gegen jede Verbesserung zu Gunsten der öffentlichen Hand im Rahmen der SEFV-Revision ist im Kontext ihrer desolaten finanziellen Lage zu verstehen. Für die Betreiber steht, das legen ihr Verhalten und ihre Argumentation nahe, nicht die Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung im Vordergrund, sondern ihre schlechte finanzielle Lage, die schon lange nach einer substantiellen Rekapitalisierung mit Eigenkapital ruft.

Ihre Argumentationsschiene ist darauf aufgebaut, als ungerecht Behandelte dazustehen, die zu viel bezahlen müssen und denen damit das Kapital für die Energiewende entzogen wird. Dass diese Kommunikationsstrategie auf ökonomisch falschen Argumenten beruht, soll untergehen. Diese Taktik scheint zu gelingen, denn verschiedene Medien verbreiten die ökonomischen Unwahrheiten unreflektiert weiter. So titelten beispielsweise die "AZ Medien" in ihrer Ausgabe vom 11. März 2019: "Neue Vorschriften verteuern Atomausstieg um Milliarden."


"Es geht um die Frage, ob das finanzielle
Risiko von den Verursachern getragen wird."


Die Behauptung von höheren Kosten ist barer ökonomischer Unsinn. Die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten ist keine aushandelbare Grösse, es sind real existierende Verpflichtungen. In der Sprache der Pensionskassen würde man von einem Leistungsprimat sprechen. Die Leistung des sicheren Rückbaus der KKW und der über mehr als hundert Jahre sicheren Lagerung der radioaktiv strahlenden Abfälle muss erbracht werden und von den Verursachern finanziert werden, bis zum letzten Franken.

Es geht also nicht um zusätzliche Kosten, sondern nur und allein um die Frage, wann die durch den heutigen Betrieb der KKW in Zukunft verursachten Kosten mit entsprechenden Beitragszahlungen in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einbezahlt werden und damit, ob das finanzielle Risiko wirklich von den Verursachern getragen wird oder auf die öffentliche Hand abgeschoben wird.

Die Frage, ob KKW-Betreiber mit ihrer ungenügenden finanziellen Bonität in der Zukunft noch in der Lage sein werden, allfällige Beiträge zu entrichten, ist berechtigt. Die Revision der SEFV 2015 hatte zum Ziel, diese Problematik zu lösen und das finanzielle Risiko des Bundes zu senken, die Argumentation der Betreiber in der laufenden Revision zielt darauf ab, den damals erzielten Fortschritt wieder zunichte zu machen.

Und übrigens: Wenn die KKW-Betreiber finanzielle Mittel in die Fonds einzahlen, handelt es sich nicht um Kosten in der laufenden Rechnung, sondern um einen Aktiventausch, denn die Fonds sind ebenfalls Teil der Aktiva in den Bilanzen der KKW-Betreiber. Der einzige Unterschied ist, dass sich die öffentliche Hand jetzt auf diese Aktiven verlassen kann, weil sie, im Gegensatz zu liquiden Mitteln in der Bilanz der Betreiber, zweckgebunden sind. Für die Betreiber besteht zudem keine Gefahr, zu viel zu bezahlen. Denn sollte es sich herausstellen, dass nicht alle in die Fonds einbezahlten Mittel beansprucht werden, wird dies zurückerstattet.

Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für Stilllegung und Entsorgung weiter steigen. Es handelt sich dabei aufgrund der Kostenstudie 2016 (KS16) um sogenannte Overnight-Kosten. Damit gemeint sind die Kosten, die anfallen, wenn man heute alle KKW abschalten und alles heute bezahlen würde. Da die Kosten aber erst in einigen Jahren und zudem über viele Jahre verteilt anfallen werden (bei der Entsorgung mehr als hundert Jahre), muss man bei der Berechnung der wirklichen Kosten eine Annahme für die jährliche zukünftige Kostensteigerung machen.

Dabei wollen die Betreiber eine Kostensteigerungsannahme von jährlich 0,5 Prozent durchsetzen, und das, obwohl die Erfahrung zeigt, dass die Kosten in der Vergangenheit jeweils um mehr als 4 Prozent gestiegen sind. Gemäss dem Vorsichtsprinzip und aufgrund realistischer Annahmen wäre es angebracht, die angenommene Kostensteigerungsrate auf mehr als 3 Prozent heraufzusetzen. Das kommt der Realität näher.

Wenn die Betreiber im Rahmen der SEFV-Revision von Kosten sprechen, dann meinen sie ihre Beitragszahlungen in die Fonds. Relevant sind hier die letztmals definitiv verfügten Beitragszahlungen aus den Jahren 2015/16, bevor die Kostenstudie 2016 und die darauf basierende Revision der SEFV kam. Die Beitragszahlen der Periode 2015/16 waren um einiges höher als die neuen, insofern müssen die KKW-Betreiber insgesamt immer noch viel weniger bezahlen als zuvor.


"Es wird erst seit dem Jahr 2000 angespart,
obwohl das erste KKW 1969 ans Netz ging."


Bisher haben die Betreiber dem Vorsorge- und Vorsichtsprinzip keine hohe Bedeutung beigemessen. Das zeigt sich schon alleine daran, dass sie sich viel zu spät um eine echte Lösung, insbesondere des Entsorgungsproblems, zu kümmern begannen. Hier wird erst seit dem Jahr 2000 angespart, obwohl das erste KKW bereits 1969 ans Netz ging. Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber würde für Sie erst nach 31 Arbeitsjahren zum ersten Mal die Arbeitgeberbeiträge in ihre Pensionskasse einzahlen. Das würde Sie sicher überraschen, weil Sie so etwas nicht erwartet hätten. Jetzt also gilt es, schleunigst das Versäumte nachzuholen. Aber: Ihr Arbeitgeber beginnt zu klagen, dass das jetzt viel zu teuer sei und er das Geld für anderes brauche.

Zum Schutz des Bundes und auf Grund der vielen, auch finanziell bedingten Unabwägbarkeiten wurde, in weiser Voraussicht, in der SEFV-Revision 2015 ein Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf die berechneten Kosten eingeführt. Diesen wollen die Betreiber jetzt wieder aus der SEFV eliminieren, nachdem ihnen dieses mit ihrer Klage, die das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2018 vollumfänglich abgeschmettert hat, nicht gelungen ist: Es urteilte, dass der Sicherheitszuschlag nicht nur zulässig, sondern gar erforderlich sei, wenn es darum gehe die Steuerzahlenden vor späteren Kosten zu schützen.

Die Bonität der Betreiber ist nicht besser geworden, das weiss und anerkennt auch die Verwaltungskommission Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds (VK-STENFO), sie ist das Leitungsorgan der Fonds und trifft alle wichtigen Entscheide. Sie argumentiert aber einfach, dass finanzielle Faktoren nicht in der Verordnung stehen und sie deshalb nichts angehen. Deshalb sei auch der Sicherheitszuschlag wieder zu eliminieren.

Diese Einstellung ist nicht nur leichtfertig, sondern sie entspricht auch nicht der Verordnung. Die SEFV-Revision 2015 hatte klar auch die finanziellen Risiken des Bundes zum Thema. In der laufenden Revision wird gar nicht mehr darüber gesprochen. Dabei müsste der Sicherheitszuschlag massiv erhöht werden. Die beiden Basel sollten in ihrem ureigenen Interesse darauf pochen.

Umgekehrt aber nehmen die Betreiber im Rahmen der derzeit gültigen SEFV in Art. 9.1 einen Sicherheitsabschlag von bis zu 10 Prozent zu ihren Gunsten in Anspruch. Ergibt sich nämlich bei der Veranlagung nach der endgültigen Ausserbetriebnahme, dass der Ist-Wert des Fondskapitals nicht mehr als 10 Prozent unter dem jeweiligen Soll-Wert liegt, so werden für die entsprechende Veranlagungsperiode keine Beiträge erhoben.

Es gibt weitere seltsame ökonomische Begründungen von der KKW-Seite. Axpo macht beispielsweise geltend, dass sie die finanziellen Mittel jetzt für die Energiewende einsetzen müsse und es deshalb ein "energiepolitisches Eigentor" sei, ihr "das dafür notwendige Kapital zu entziehen und auf einem Sperrkonto zu blockieren." Mit andern Worten, die Energiewende soll bezahlt werden, indem man die Begleichung der finanziellen Pflichten für Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerke einfach auf die lange Bank schiebt. Eine solide Finanzpolitik finanziert aber Investitionen mit Kapital, nicht mit Kostenverschiebungen.


"Kontrollinstanzen rutschen immer näher
zu den zu kontrollierenden Organisationen."


Es gibt drei Ansätze, mit denen die KKW-Betreiber ihre finanziellen Pflichten vermindern oder abzugeben versuchen. Der eine ist die eben besprochene Revision der SEFV. Der zweite ist das Verhalten, der für die Stilllegung und Entsorgung verantwortlichen Organe, und der dritte, bisher ziemlich unbeachtet, der Verkauf von Alpiq-Aktien des französischen Energiekonzerns Electricité de France (EDF) an Pensionskassen des Anlagefonds CSEIP der Credit Suisse.

Die heutige wirtschaftliche Entwicklung weltweit wird in vielen Branchen begleitet von der gefährlichen Grundproblematik, dass Kontrollinstanzen und Kontrollgremien, die ursprünglich als unabhängige Organisationen aufgebaut wurden, immer näher zu den zu kontrollierenden Organisationen rutschen respektive von diesen vereinnahmt werden. Dieser besorgniserregende Trend zeigt sich auch in der Schweiz bei der Kernenergie.

Die faktisch gelebte Governance-Struktur, die klare und unabhängige Verhältnisse zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke, den Aufsichtsbehörden und den Kommissionen, welche die Weichen für die Stilllegung und Entsorgung stellen, gewährleisten muss, funktioniert nicht. Auf dem Papier scheint diese Struktur gegeben, zwar nicht in idealer Form, aber doch im Ansatz. In der gelebten Realität sieht es anders aus.

Nach meiner Beurteilung besteht die Unabhängigkeit der kontrollierenden Verwaltungskommission nur auf dem Papier. In der Sache aber treten deren Organe als Lobby-Organisation für die Betreiber auf. Anstatt im Interesse der gesamten Schweiz das dringende Entsorgungsproblem zu lösen, vertreten sie einseitig die Interessen der Betreiber. Die Debatte um den Sicherheitszuschlag macht dies beispielsweise sehr deutlich.

Die Unabhängigkeit dieser Kommission soll im Rahmen der laufenden Revision weiter verbessert werden. Auch das ist ein Punkt, der aber von den Betreibern vehement bekämpft wird. Und das alles, obwohl die Kommission auch der Politik und der Öffentlichkeit, also auch dem Bund, den Kantonen und vor allem den Steuerzahlenden verpflichtet ist.

Darum täte die Politik gut daran, dieses asymmetrische Verhältnis zu korrigieren mit dem Ziel, dass die im Rahmen der Aufgaben der VK-STENFO an erster Stelle genannte Anspruchsgruppe "Politik und Öffentlichkeit" wieder die notwendige Beachtung erhält.

So, wie das Eidgenössische Nuklearsicherheits-Inspektorat (ENSI) auf der Sicherheitsebene die Sicherheits-Grenzwerte lockert und damit das Risiko für die Bevölkerung erhöht, mit dem Ziel, dass wirtschaftlich untaugliche KKW länger laufen können und möglichst wenig nachrüsten müssen, so bereitet die VK-STENFO auf der finanziellen Ebene den Boden vor, dass die KKW weiter dahin darben können, ohne ihre Kapitalbasis mit zusätzlichem Eigenkapital zu verstärken.

Damit bürden sie das finanzielle Risiko den Steuerzahlenden und zukünftigen Generationen auf. Solche Konstellationen sind brandgefährlich, bezüglich ENSI für technische Risiken, bezüglich STENFO für die Finanzen des Bundes und das finanzielle Risiko der Steuerzahlenden. Es geht nicht an, dass die Politiker in Bern hier "ex ante" einfach wegsehen, während sie bei den Postautos "ex post" ihr Entsetzen und ihr "überrascht worden sein" zelebrieren können.


"Es ist der Versuch, eine Atomsteuer
zu Lasten der Allgemeinheit einzuführen."


Die Kernfrage ist: Wer bezahlt die Beiträge in den Entsorgungsfonds, wenn sich beispielsweise 20 Jahre nach Stilllegung herausstellen sollte, dass beträchtliche finanzielle Ressourcen fehlen, weil die Kosten weiter gestiegen sind und weiter steigen werden. Dieses Szenario ist ein sehr wahrscheinliches, zumal die Entsorgung Kosten über eine Dauer von mehr als 100 Jahren verursachen wird.

Existieren dann die Aktiengesellschaften der KKW-Betreiber überhaupt noch, und wenn ja, wie wollen sie ihre finanziellen Pflichten wahrnehmen, wenn ihre finanzielle Bonität heute schon absolut ungenügend ist? Sie werden nicht in der Lage sein, weitere Beiträge nachzuzahlen. Werden dann die Aktionäre wie Alpiq, die 40 Prozent am KKW Gösgen und 27,4 Prozent am KKW Leibstadt besitzen, zur Kasse gebeten werden?

Die Antwort ist: Wohl eher nein. Der geplante Verkauf der Alpiq-Aktien der EDF an Pensionskassen spricht eine klare Sprache. Im Rahmen ihrer Due Diligence" haben die Pensionskassen als zukünftige Aktionäre via die Credit Suisse-Anlagefonds CSEIP mit Sicherheit das finanzielle Risiko aufgrund der KKW-Beteiligungen abgeklärt. Offenbar bestehen rechtliche Vereinbarungen, welche das Risiko für künftige Aktionäre ausschliessen oder minimieren, sonst wäre dieser Verkauf nicht möglich und sonst würden Investoren wie Martin Ebner kaum von deutlich höheren heutigen und künftigen Bewertungen der Alpiq-Aktien reden.

Zur Erinnerung: Noch vor kurzer Zeit wäre Alpiq-Verwaltungsrats-Präsident Jens Alder bereit gewesen, die KKW für einen Franken zu verkaufen. Das wäre übrigens ein stolzer Preis gewesen, denn schon 1999 betrug die Marktbewertung des KKW-Leibstadt minus zwei Milliarden Franken. Nicht verwunderlich, dass niemand auf dieses Angebot eingestiegen ist.

Fazit: Es besteht kein verlässliches finanzielles Haftungssubstrat, das die öffentliche Hand schützt. Je stärker es der Kernenergie-Lobby gelingt, die Kosten nicht heute zu bezahlen, umso wahrscheinlicher werden die Kosten dereinst an Bund, Kantonen und zukünftigen Steuerzahlenden hängen bleiben. Und die Mär vom "billigen Atomstrom" wird weiter erzählt werden.

Man könnte es auch so formulieren: Faktisch wird hier versucht, via Revision der Stilllegungs-Verordnung eine Atomsteuer zu Lasten der Allgemeinheit einzuführen, ohne dass die Steuerzahlenden darüber abstimmen können. Der richtige Weg wäre eine strenge, der Realität der Milliardenkosten entsprechende Verordnung, welche die Verursacher in die Pflicht nimmt und die Steuerzahlenden schützt.

8. Mai 2019


Kaspar Müller


Der unabhängige Ökonom Kaspar Müller (66) befasst sich seit 2008 mit Fragen der Wirtschaftlichkeit von Kernkraftwerken. Er ist Vorsitzender des Beirats Nachhaltigkeit der Nachhaltigkeit der Basler Kantonalbank und der Bank Cler, Mitglied des Patronatskomitees der Sozialwerke Pfarrer Sieber und Erbenvertreter von Bruno Manser. Während seiner aktiven beruflichen Laufbahn war er unter anderem bis 2015 Präsident der Stiftung Ethos, Genf, und bis 2018 Präsident des Verwaltungsrates der responsAbility Investments AG, Zürich. Zudem war 1991 bis Juni 2012 Mitglied der Fachkommission Swiss GAAP FER, wo er sich sowohl mit dem Profitaccounting als auch der Rechnungslegung für Nonprofit-Organisationen (Swiss GAAP FER 21) befasste. Im Jahre 2015 erhielt er den Ökopreis der Gemeinde Binningen. Er verfasste verschiedene Publikationen zu den Themen Finanzmarkt, Rechnungslegung, Corporate Governance und Ethik (www.kaspar-mueller.ch). Müller ist verheiratet, Vater von vier Kindern und wohnt in Binningen.


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"Die Allgemeinheit wird zahlen müssen"

Rechtsbürgerliche PolitikerInnen sitzen in Verwaltungsräte der KKW BetreiberInnen. Ebenso in Verwaltungsräten der Aktionäre wie Axpo, Alpiq, BKW. Die beteiligten Kanton weisen wiederum rechtsbürgerliche Mehrheiten auf. Alle die werden dafür sorgen, dass die Allgemeinheit diese Kosten bezahlen müssen, obwohl die KKW-BetreiberInnen seit Jahren verpflichtet wären, den Stillegungs- und Rückbaufonds zu alimentieren.


Ruedi Basler, Liestal




"Es wird weiterhin frischfröhlich Abfall produziert"

Es ist interessant, dass Herr Kaspar Müller in seinem Bericht nirgends auf die "Nagra" aufmerksam macht. Die existiert seit 1972 und sollte eigentlich für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle eine Endlösung finden. Aber stattdessen wird weiterhin frischfröhlich Abfall produziert, statt endlich die Kernkraftwerke abzustellen, damit nicht immer noch mehr Abfall entsteht, für dessen Entsorgung niemand verantwortlich sein will.


Hanspeter Berger, Basel




"Sehr interessant"

Danke, das ist sehr interessant.


Stephan Kalt, Basel




"Steuerzahler zahlen die Zeche Anderer"

Wer Käspi Müller kennt, weiss, dass er nachdenkt – und sich gegebenenfalls rückversichert -, bevor er "schiesst". Seit längerem wehrt er sich (meines Erachtens sehr zu Recht – … und noch nicht erfolgreich) gegen den aufgezeigten Versuch der Umlagerung der Betriebskosten der KKW-Betreiber auf andere Kostenträger, idealerweise die öffentliche Hand.
 
Seinen Überlegungen, Kritiken und Aufrufen ist vorbehaltlos zuzustimmen; nicht nur, weil ich als Steuerzahler nicht die Zeche Anderer bezahlen will, sondern, weil ich Ungerechtigkeiten nicht ausstehen kann.


Markus. W. Stadlin, Bettingen




"Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren"

Warum nur kommt mir gerade jetzt folgendes Sprichwort (oder ist es eine Tatsache?) in den Sinn: "Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren".


Bruno Heuberger, Oberwil




"Zeche für künftige Generationen verhindern"

Herzlichen Dank Kaspar Müller und OnlineReports für diese klare und brisante Analyse! Es liegt nun an den Politikern aller Couleur und an den Verwaltungsräten der KKW-Betreiber, ihre Verantwortung wirklich wahr zu nehmen und zu verhindern, dass zukünftige Generationen die Zeche bezahlen müssen. In den kommenden "Vorverhandlungen" zur SEFV-Revision (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung) wird auch transparent werden, wer nur kurzfristige eigennützige Interessen vertritt oder wirklich sein Mandat zum Wohle des Bevölkerung einsetzt.


Lucas Gerig, Bürgerrat GLP, Basel



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).