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"Krach um Worte": Künftiger Life-sciences-Standort Schällemätteli

Die Partnerschaft versinkt im Rauch der Nebelpetarden

OnlineReports-Editor Peter Knechtli zum Krach der beiden Basel um die Auftragsvergabe beim Life sciences-Neubau


Von Peter Knechtli


Die Basler Grossrätin Christine Heuss, Präsidentin der Bildungs- und Kultur-Kommission, tönte es halböffentlich schon vor Wochen an: Die Verhandlung mit der Bildungskommission des Baselbieter Landrates über die Projektierung des Life sciences-Neubaus der Universität Basel auf dem Areal des "Schällemätteli" verliefen "äusserst harzig" – ohne ins Detail zu gehen.

Nach den Vorfällen der letzten Tage ist klar, weshalb: Die Baselbieter Landräte beharren darauf, dass das Gewerbe ihres Kantons bei Arbeitsvergaben in partnerschaftlichen Geschäften "gleichwertig berücksichtigt" wird und dadurch keine Nachteile erleidet. So beschloss es das Parlament in Liestal am 19. Februar, als es um den Projektierungskredit von 11 Millionen Franken für den Life-sciences-Neubau ging. Auf Antrag der SVP fand die "gleichwertige Berücksichtigung" ausdrücklich Eingang in den Beschluss. Rotgrün bekämpfte zwar den Antrag, doch in der Schlussabstimmung kam es zu keiner Gegenstimme.

Als letzten Freitag der Wirtschaftskammer-Direktor und FDP-Nationalrat Hans Rudolf Gysin aus heiterhellem Himmel eine Referendums-Drohung veröffentlichte für den Fall, dass der Basler Grosse Rat der "gleichwertigen Berücksichtigung" der Baselbieter KMU-Betriebe nicht folge, war klar: Jetzt knirschts im Gebälk der beiden Basel. Als dann am Montag auch noch die Einigungsverhandlung der beiden Bildungskommissionen scheiterte, wurde offensichtlich: Jetzt brennts! Regelrecht "zusammengezuckt" (Heuss) und anschliessend "deprimiert" nach Basel gefahren seien die Grossräte, als die Baselbieter Kommission ihre Position gar hinter ihren eigenen Kompromiss-Beschluss vom 30. April zurück verlegte.


"Die Baselbieter sind wieder einmal
die ländlichen Kleingeister."


Die Urteile waren rasch gefällt: Die Baselbieter, so tönte es, zeigten sich wieder einmal als ländliche Kleingeister – nur auf die ideologische Agenda ihrer eigenen Vorteile bedacht. So könne verfassungsrechtlich verbriefte Partnerschaft zwischen zwei Schwesterkantonen nicht gelebt werden. In ihrer ersten Enttäuschung sprachen Einzelne schon "vom Ende der Partnerschaft".

Dass die Suppe so heiss gegessen wird, wie sie gekocht wurde, darf allerdings bezweifelt werden. Wenn in einigen Jahren der Life sciences-Neubau offiziell eröffnet werden wird, dürfte es den dannzumaligen Spitzen von Regierung und Universität nicht an Reminiszenzen aus den Geburtswehen mangeln. Nie und nimmer werden sich die getrennten Basel die Schmach leisten, ein für den Bildungs- und Forschungsstandort unverzichtbares universitäres Zentrum an gegenseitig verletztem Stolz scheitern zu lassen. Die Zeiten der Helebarden als Kampfmittel sind definitiv vorbei.

Hingegen macht der gegenwärtige Konflikt doch sichtbar, dass Partnerschaft sich in Sonntagsreden immer wieder locker beschwören lässt, im harten Alltag aber immer wieder hart erarbeitet werden muss. Partnerschaft ist kein Zustand, sondern ein Prozess.

Am Beispiel des Life-sciences-Projekts sind jedoch hüben wie drüben doch einige Merkwürdigkeiten erkennbar geworden, die zeigen, auf welch brüchiger Basis Real-Politik oft betrieben wird, die nach aussen als hochsolide Geschäftsführung erscheint. So ist das Submissionswesen ein recht komplexes Gebilde, und es steht zu vermuten, dass längst nicht alle Bildungspolitiker – und selbst Gewerbepolitiker – die Vergabepraxis ihres Kantons sattelfest beherrschen, von jener des jeweiligen Nachbarkantons ganz zu schweigen. Wenn sich erst noch Bildungskommissionen unvermittelt mit Submissionen konfrontiert sehen, ist Risiko in Verzug.

Sicher ist aber auch, dass immer noch Verhandlungsspielraum besteht, sonst hätte die Basler Kommission nicht den "Kompromiss" anbieten können, die "gleichwertige Berücksichtigung" wenigesten bei freihändiger Vergabe zu akzeptieren.


"Es ist erstaunlich, dass Urs Wüthrich
nicht die Notbremse zog."


Fakt ist, dass sich Regierungsvertreter beider Basel und der damalige Universitätspräsident in einer "gemeinsamen Erklärung" vom Februar 2004 zu einer "gemeinsamen Berücksichtigung" des Gewerbes bekannt hatten – so, wie es auch der Landrat letzten Februar beschloss.

Wenn nun Basler Grossräte darauf beharren, dass dieser Beschluss gegen das städtische Submissionsrecht verstosse, dann stellt sich die Frage, weshalb der Baselbieter Regierungsrat Urs Wüthrich bei der Behandlung des SVP-Antrags in der Landratsdebatte nicht die Notbremse zog und die Landräte in gebührender Deutlichkeit auf die Gesetzeswidrigkeit ihrer Formulierung hinwies. Statt dessen sagte er laut Protokoll, der Antrag (nach "gleichwertiger Berücksichtigung") stelle "in der Substanz nichts anderes dar, als was bereits in der Immobilienvereinbarung als Teil des Staatsvertrages festgeschrieben ist". In dieser Vereinbarung vom Juni 2006 war indes nur noch die schwächere Formulierung vorgesehen, die Kantone seien bei der Vergabe "gleichwertig zu behandeln".

Auf der andern Seite zogen seit dem umstrittenen Landratsbeschluss mehr als drei Monate ins Land, ohne dass die behauptete Rechtswidrigkeit eines Landratsbeschlusses Eingang in die öffentliche Debatte fand. Es muss im Wurstkessel aber schon heftig gebrodelt haben. In dieser Zeit zog zwischen den Bildungskommissionen zwar reichlich Nebel auf, aber umso weniger schien sich die Basler Delegation darum zu bemühen, dem Baselbiet die Rechtswidrigkeit glaubwürdig darzulegen. Es ist erstaunlich, dass bisher der konkrete Beleg, gegen welche Bestimmungen der Landratsbeschluss verstossen soll, öffentlich nie vorgelegt wurde. Die politischen Beobachter dürften ausserdem interessiert sein an der Aufklärung, was sich am Basler Submissionsrecht seit 2004 so entscheidend verändert hat, dass die damals gültige Formulierung nun plötzlich rechtswidrig sein soll. So entsteht im Baselbiet der Eindruck, die behauptete Rechtsverletzung sei nur vorgeschoben, um das eigene Gewerbe zu begünstigen.


"Wer fordert, muss auch geben können."


Es ist jetzt an der Zeit, dass die Abgeordneten beider Kantone aus den Nebelschwaden hervortreten und aufgrund von Fakten und nicht von Prestige verhandeln: Als Erstes muss der Nachweis der Gültigkeit oder der Rechtswidrigkeit des Landratsbeschlusses sauber erbracht werden. Ist die Rechtswidrigkeit erwiesen, dürfte der Landrat einen schweren Stand haben. Lassen Gesetz und Verordnungen aber den nötigen Interpretations-Spielraum zwischen Heimatschutz und Wettbewerb zu, dann müsste der Grosse Rat im Interesse der Sache nachgeben, zumal das Submissionsgesetz für die Vergabe entscheidende Grundlage bleiben wird – Parlamentsbeschlüsse hin oder her.

Dass es um einen relativ bescheidenen 11-Millionen-Kredit überhaupt wieder einmal zum Partnerschafts-Krach kam, mag jene verwundern, die den Streit isoliert als eine kleinliche Wortklauberei wahrnehmen. Aber dem Baselbiet geht es nicht um Kleinlichkeit, sondern um sehr viel mehr: In den nächsten zwölf Jahren stehen allein Universitäts-Bauten mit einem Investitionsvolumen von über 800 Millionen Franken an. Wenn Universität und Kanton Basel-Stadt vom Baselbiet Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe einfordern, ohne dabei einen partnerschaftlichen gewerbepolitischen Ausgleich zu schaffen, dann wird das Referendum so sicher wie das Amen in der Kirche.

Und wenn Wirtschaftskammer und SVP an einem Strick ziehen, braucht über den Ausgang einer Volksabstimmung nicht mehr lange gerätselt zu werden.

26. Mai 2009

Weiterführende Links:


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"Warum fehlen auswärtige Anbieter in der Basler Verordnung?"

Vom Beschaffungswesen bzw. dessen praktischer Handhabung verstehe ich nicht wirklich etwas, aber lesen kann ich, und das habe ich auch getan, und zwar die Basler und Baselbieter Gesetze und Verordnungen über das Beschaffungswesen. Die Beschaffungsgesetze der beiden Basel tönen praktisch gleich. Müssen sie auch, denn das sieht eine interkantonale Vereinbarung zum Beschaffungswesen von 1994 vor.

 

Dann sollte dies doch eigentlich auch bei den darauf basierenden Verordnungen der Fall sein, oder nicht, frage ich mich? Nun, der geneigte Verordnungsleser findet Folgendes: In der Baselbieter Verordnung heisst es in § 8 Abs. 2 unter dem Titel "Einladungsverfahren": "In der Regel ist mindestens eine auswärtige Anbieterin oder ein auswärtiger Anbieter zur Angebotsabgabe einzuladen." Die Pendant-Regel in Basel-Stadt wäre wohl § 12, dessen Abs. 1 ähnlich tönt, wie jener aus dem Baselbiet. Damit hörts bei der Ähnlichkeit dann aber auch auf, denn einen Abs. 2 in der BS-Bestimmung, die dem § 8 Abs. 2 der BL-Bestimmung entsprechen würde, findet sich nicht. Das heisst: In der Baselbieter Verordnung wird den Beschaffungsbehörden vorgeschrieben, auswärtige (und damit ja wohl auch Basler) Anbieter zur Offerte einzuladen.

 

Warum wird dies den Basler Behörden nicht auch in dieser Deutlichkeit vorgeschrieben bzw. wird es ihnen überhaupt irgendwo vorgeschrieben? Was waren die Überlegungen des Verordnungsgebers, also der Basler Regierung, keine analoge "Einladungsregel für auswärtige Anbieter" in die baselstädtische Beschaffungsverordnung einzufügen? Fragen über Fragen.


Daniele Ceccarelli, Landrat FDP, Fraktionspräsident, Pfeffingen




"Basler Protektionismus zu Lasten der Baselbiets"

Den strittigen Antrag habe im Landrat damals entgegen der Mehrheit abgelehnt, weil ich die Befürchtung hatte, die Auflage würde zu falschem

Protektionismus führen. Inzwischen hat mir das Verhalten von Basel-Stadt das Gegenteil gelehrt. Die Argumentation der Basler geht nicht auf und ist widersprüchlich. Der strittige Antrag führt nicht zu falschem Protektionismus, sondern verhindert Basler Protektionismus zu Lasten der Baselbieter KMU und Steuerzahler.


Siro Imber, Landrat FDP, Allschwil



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).