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"Keine Frage nach Verlustscheinen": Amtliches Formular für Corona-Kreditantrag
Corona-Kredite können Fantasien von Betrügern wecken
Das Kreditformular fragt weder nach Verlustscheinen, noch wird es überprüft: Aber es drohen harte Strafen
Von Christian Hilzinger
Der Bund hilft bei der Auszahlung von Krediten an Corona-notleidende Unternehmen. Er trägt das Risiko einer ungewöhnlich summarischen Bonitätsprüfung. Dadurch könnten Betrüger auf Ideen kommen. Doch die Banken – wie die Kantonalbanken in beiden Basel – kennen ihre Kunden. Im Zweifel lehnen sie Kreditanträge ab.
Die Wirtschaftskrise, die wegen der Coronavirus-Massnahmen entstanden, trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die sogenannten KMU. Der Bund hat 40 Milliarden Franken als Bürgschaft zugesichert, um denjenigen KMU zu helfen, die in Liquiditätsengpässe geraten, weil sie beispielsweise Miete oder Waren nicht bezahlen können. Um Kredite zu erhalten, sollen sich KMU an ihre Hausbank wenden. Dafür genügt ein einseitiges Formular (Ausriss oben).
Keine Frage nach Verlustscheinen
Auf dem Formular des Bundes müssen Unternehmen unter anderem ankreuzen, dass sie in keinem Nachlass- oder Konkursverfahren stehen. Eigenartigerweise fehlt aber darauf die Selbstdeklaration, dass sie auch keine Verlustscheine haben. Verlustscheine sind ein Indiz dafür, dass ein Unternehmen über keine finanzielle Reserven verfügt. Ohne diese Angabe könnte ein KMU Kredite beantragen, obschon es verschuldet ist.
OnlineReports fragte beim Eidgenössischen Finanzdepartement nach. Mediensprecherin Isabelle Rösch antwortet pauschal: "Die Liquiditätshilfe soll den von Covid-19 betroffenen, an sich wirtschaftlich überlebensfähigen Unternehmen die nötige Liquidität zur Bewältigung der schwierigen Situation geben." Damit bleibt offen, ob auf dem Formular die Frage nach Verlustscheinen in der Eile schlicht vergessen wurde, oder ob es eine bewusste politische Entscheidung war, auf diese Frage zu verzichten, weil KMU selbst mit Verlustscheinen überlebensfähig sein könnten.
Schnelligkeit auf Kosten der Abklärung
Die KMU-Angaben auf dem Formular müssen nicht überprüft werden. Dem Bund ist wichtig, dass Kredite bis zu 500'000 Franken schnell ausbezahlt werden. Schnelligkeit bedingt, dass Banken auf Abklärungen verzichten müssen. Die Verordnung des Bundes schreibt eine Kontrolle auch gar nicht vor: "Eine Kreditprüfung nach branchenüblichen Kriterien ist daher nicht möglich", heisst es in den Erläuterungen zur Verordnung.
Deutlicher steht: Banken müssen das Kreditformular "nur auf Vollständigkeit und formelle Korrektheit" kontrollieren. Sie müssen aber nicht nachforschen, ob die Angaben auch wirklich stimmen.
Auch die Kantonalbanken in beiden Basel kontrollieren das Formular lediglich darauf hin, ob es vollständig ausgefüllt ist. "Der Bund setzt vor allem auf schnelle Kreditauszahlung", sagt Monika Dunant, die Sprecherin der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB). "Weitergehende Kreditprüfungen werden nicht gemacht", steht ja auch in den Erläuterungen zur Verordnung. Eine branchenübliche Kreditprüfung müssen Banken erst für Beträge über eine halbe Millionen Franken vornehmen.
Kantonalbanken kennen ihre Kunden
"Wir nehmen hier unsere Sorgfaltspflicht wahr. Dabei hilft uns, dass wir die antragsstellenden Firmen gut kennen", sagte Monika Dunant gegenüber OnlineReports. Konkret: "Es sind im Moment rund 920 Anträge eingegangen und wir haben Kredite mit einem Gesamtvolumen von knapp 115 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Durchschnittlich beantragt ein KMU zwischen 100'000 und 150'000 Franken."
Patrick Riedo, der Sprecher der Basler Kantonalbank (BKB) führte gegenüber OnlineReports aus: "Bis anhin haben wir 550 Kreditanträge bewilligt und Kreditlinien von insgesamt 70 Millionen Franken gesprochen. Der Durchschnittsbetrag pro Kredit liegt bei rund 125'000 Franken."
Der "unbürokratische" Zugang zu Geld könnte unsaubere Fantasien wecken. Betrügerische Unternehmen könnten sich beispielsweise diesen Trick zunutze machen: Im Konkursverfahren zieht die betroffen Person in einen anderen Kanton, weil der Konkurs dann dort eröffnet und publiziert wird. Danach wechselt dieselbe Person wieder zurück in den Domizilort der Firma und hofft, dass das Konkursamt am Firmenort die Pubikation im "fremden" Kanton nicht bemerkt und der Firma einen Persilschein ausstellt.
Deshalb die Warnung des Bundes an die Banken: "Vorsicht bei umgezogenen Schuldnern! Die Auskunft bezieht sich immer auf das angefragte Betreibungsamt, ist also keine schweizweite Prüfung! Es erfolgt keine Wohnsitzüberprüfung." Weil Banken auf Überprüfungen verzichten dürfen, scheint dieses Schnellverfahren eine Einladung für Betrüger zu sein.
Abgelehnte Anträge
Doch Monika Dunant winkt ab. Über zwanzig Anträge oder 2,5 Prozent der Gesuche hat die BLKB – auch aus Gründen der Sorgfaltspflicht – schon abgelehnt. "Hauptgrund ist", so die Sprecherin, "dass wir davon ausgehen mussten, dass der Antragssteller eine andere Hausbank hat."
Auch die BKB hat "einen tiefen einstelligen Prozentsatz" an Anträgen abgelehnt, wie Patrick Riedo sagt. Dies aus zwei Gründen: Entweder hatten die Antragsteller eine andere Hauptbank oder sie seien zwar BKB-Kunden, wickelten ihre Geschäfte jedoch über andere Banken ab.
Bei Neukunden hingegen wird der Sitz der Gesellschaft anhand des Handelsregistereintrags geprüft." Kredite bis zu einer halben Millionen Franken basieren auf reiner Selbstauskunft: "Wir würden jedoch relativ rasch feststellen, wenn ein Konkursverfahren beim Kunden hängig wäre und könnten entsprechend reagieren", so Patrick Riedo.
Hohe Bussen und Gefängnis
Ein Betrugs-Versuch wäre ohnehin riskant – für die antragstellende Person wie auch für ihr Unternehmen: Wer mit Falschangaben zu einem Covid-Krediten gelangt, kann hart bestraft werden: Es droht Busse bis zu 100'000 Franken und Gefängnis. Unter Juristen ist allerdins noch nicht restlos geklärt, welche Straftatbestände tatsächlich erfüllt wären.
An diesen Covid-Schnell-Kreditvergaben bis 500'000 Franken verdienen die beiden Kantonalbanken nichts. Sie dürfen keinen Zins erheben, und sie verlangen nicht einmal eine Gebühr für die Bearbeitung der Kreditanträge, obschon ihnen dies erlaubt wäre.
Rückzahlung nach der Krise
Da Kantonalbanken eine Staatsgarantie haben, könnten sich Steuerzahler fragen, ob sie letztlich für betrügerische Firmen aufkommen müssten – allerdings unbegründet. Monika Dunant: "Die Covid-19-Kredite sind vom Bund vollumfänglich via Bürgschaftsorganisationen zu 100 Prozent verbürgt." Das bedeutet, die Steuerzahler beim Kanton tragen kein Risiko, als Steuerzahler beim Bund dagegen schon.
Patrick Riedo zeigt sich zudem überzeugt, dass Unternehmen "nach der Krise den bezogenen Corona-Kredit zurückbezahlen können". Nach fünf bis maximal sieben Jahren läuft die Rückzahlungsfrist ab. Spätestens dann wird sich zeigen, für wie viele Überbrückungs-Kredite am Schluss Steuerzahler aufkommen müssen.
11. April 2020
Weiterführende Links:
"Wohnortwechsel ohne Einfluss"
Sie gestatten mir eine kleine Korrektur. Ist die Konkursandrohung bereits zugestellt (diese wird aber nicht publiziert), dann hat ein Wohnortwechsel keinen Einfluss mehr; der Konkurs wird am bisherigen Wohnort des Schuldners eröffnet.
Dieter Troxler, Rünenberg