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"Beträchtliche Anstrengungen": Ehemalige Kunden, Firmen-Promotionsfilm

Die dramatische Wende im Leben des Sissacher Treuhänders B. B.

Am 6. Dezember beginnt vor dem Baselbieter Strafgericht der Prozess gegen einen gescheiterten Unternehmer


Von Peter Knechtli


Er war Sissacher Gemeindeverwalter und Gemeinderat. Als er darauf ein Treuhandbüro gründete, bediente er sich während fast einem Jahrzehnt unbemerkt an öffentlichen Geldern, an einer Schützengesellschaft und gar an seiner Schwiegermutter. Ab 6. Dezember wird ihm der Prozess gemacht.


Nicht nur der Angeklagte, auch Geschädigte, die ihm vorbehaltlos vertrauten, dürften noch heute wenn nicht gesundheitlich unter dem Vorgefallenen leiden, so doch mit Verständnislosigkeit auf die Vergangenheit zurückschauen. Was der heute 57-jährige Sissacher Treuhänder B. B. in den letzten zehn Jahren geleistet hat, ist eine eigentliche Schauergeschichte, die vorläufig nur Fragen aufwirft: Wie kam ein eidgenössisch diplomierter Buchhalter, der das Treuhandgeschäft theoretisch aus dem ff. kannte, dazu, sich mit offenen Augen in ein derartiges Fiasko hineinzureiten?

Nach aussen der seriöse Geschäftsmann

Ab St. Niklaus-Tag wird ihm vor dem Baselbieter Strafgericht der Prozess gemacht. Geschenke wird er keine erhalten. Vielmehr wird das Gericht den Sack des buchhalterischen Grauens öffnen und daraus seine Schlüsse ziehen. Es sieht nicht gut aus für den Sissacher Treuhänder: Was der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift zusammengetragen hat, ist das Psychogramm eines Berufsmannes, der gegen aussen den Seriösen markierte und hintenrum als schräger Vogel agierte.

In den elf Jahren von Anfang 1990 bis Ende Januar 2001, als der Angeklagte in Sissach als Gemeindeverwalter wirkte, war öffentlich genauso wenig Zweifelhaftes bekannt geworden wie in den fünf Jahren, in denen er anschliessend als Gemeinderat in der Dorf-Regierung sass.

Fast eine Million Franken Nettoschaden

Das Unheil begann aber mit seinem Entscheid, sich per 1. September 2000 in einem eigenen Treuhand- und Buchhaltungsbüro mit einigen Angestellten selbstständig zu machen. So sehr er Unternehmer sein wollte (Bild links aus einem Promotionsvideo), so gnadenlos misslang ihm das berufliche Einmaleins: Von allem Anfang an vermochte der Ertrag seiner Buchhaltungs-GmbH seinen geschäftlichen und persönlichen Finanzbedarf nicht zu decken.

Davon wussten einige Gemeindebehörden aber sehr lange nichts, als sie ihn mit den Funktionen des interimistischen Gemeindeverwalters oder Finanzverwalters mandatierten. Er hingegen nutzte seine ihm zugetraute professionelle Kompetenz aus, um sich persönlich und seiner Firma widerrechtlich kommunale Steuergelder zuzuschanzen. Innerhalb von acht Jahren, in denen er gegen das Gesetz verstiess, verursachte er einen Gesamtnettoschaden von 987'200 Franken, wie die Staatsanwaltschaft minutiös errechnete. Sich selbst zahlte er in dieser Zeit ein durchschnittliches deliktisches Jahreseinkommen von 120'000 Franken aus.

Firma war schon 2004 am Ende

Seine Treuhandfirma war laut Anklageschrift schon Ende 2004 in einem so miserablen Zustand, dass ihr Besitzer spätestens dann die Bilanz hätte deponieren müssen. Aber erst im Frühjahr 2010 flog der Schwindel auf. Erst am 31. März 2010 deponierte die Firma ihre Bilanz beim Sissacher Bezirksgericht. Zumindest die Fähigkeit, kriminelle Machenschaften zu kaschieren, kann dem Angeklagten also nicht abgesprochen werden: Wie der Staatsanwalt vermerkt, traf der Finanzfachmann "beachtliche Anstrengungen", um seine Griffe in fremde Kassen zu vertuschen.

Betroffen sind die Gemeinden Zunzgen, Diepflingen, Birsfelden, Kappel SO sowie die Schützengesellschaft Sissach. Die ihm vorgeworfene Betrugs-Mechanik: Erst zweigte er oft sechsstellige Beträge aus den Gemeinde-Etats ab und versuchte später oft, die heimlich entstandenen Löcher mit "Entnahmen" aus den Kassen anderer Gemeinden oder jener der Schützengesellschaft, deren Finanzchef er war, zu stopfen. Dass solche Pläne in nichts führen können, ausser in den sicheren Absturz schien dem Angeklagten nicht bewusst gewesen zu sein.

Breit gefächertes Vertuschungs-Arsenal

Jahrelang täuschte er engste Mitarbeitende auf Gemeindeverwaltungen und Gemeindebehörden arglistig mit einem breit gefächerten Vertuschungs-Arsenal: Er gab gegenüber Zweitunterschriftsberechtigen vor, die an ihn oder seine Firma fliessenden Zahlungen seien offiziell abgesegnete Geschäfte, überwies sich sechsstellige Beträge ohne Belegnachweise, tauschte nach unterschriebenem Zahlungsauftrag die Einzahlungsscheine aus oder fälschte – wie im Fall Birsfelden – die Unterschriften von Gemeinderäten auf gefälschten Zahlungsaufträgen.

Im Fall der Gemeinde Zunzgen, die er um 300'000 Franken erleichterte, brachte er diesen Betrag buchhalterisch zum Verschwinden, indem er pro 2003 fiktive Steuer-Mindereinnahme in gleicher Höhe verbuchte. So beglückte er selbst den EHC Zunzgen-Sissach, dessen ehrenamtlicher Kassier der Angeklagte war, mit einer wundersamen Überweisung von 100'000 Franken aus der Zunzger Gemeindekasse.

Bös traf es die Schützengesellschaft Sissach: Mindestens fünfzig Mal bezog er ungesicherte Darlehen von 427'000 Franken via Banküberweisung oder in bar. Damit zahlte er eigene Verpflichtungen: Von Mitarbeiter-Löhnen über Heizöl und dem Kauf eines Volvo S80 bis zu Steuern, Inseraten und zur Abzahlung von Bankkredit-Raten.

Hier raus – da rein

Um die Löcher in der Schützen-Kasse zu stopfen, veranlasste er im Juli 2009 Zahlungen durch die auch von ihm betreute Gemeinde Birsfelden in Höhe von zwei Mal 200'000 Franken. Gut ein halbes Jahr zuvor hatte er sich bereits 100'000 Franken Birsfelder Gemeindegeld auf sein Geschäftskonto überweisen lassen.

Die halbe Million Franken zahlte der Angeklagte aus der Kasse seiner Solothurner Mandats-Gemeinde Kappel an Birsfelden zurück. Weitere 100'000 Franken flossen auf sein Firmenkonto. Im Juli 2010 schickte Birsfelden die halbe Millionen an die Gemeinde Kappel zurück, die einen effektiven Schaden von 100'000 Franken zu tragen hat. Der kleinen Oberbaselbieter Gemeinde Diepflingen fehlen als Folge von Manipulationen des Untreuhänders 60'000 Franken. Wie hiess es doch im Promotionsfilm der der Firma des Angeklagten: "Wir behalten den Überblick – auch im grössten Papierdschungel."

Klage von Schwiegermutter und Ehefrau

Selbst seine Schwiegermutter erleichterte der Sissacher um einen sechsstelligen Betrag. Sie hatte ihm im Jahr 2004 ein Darlehen von 180'000 Franken zur Amortisation seines Hauses und einer Wohnung gewährt. Zu diesem Zweck setzte er aber nur gerade 49'000 Franken ein, mit den restlichen 131'000 Franken wurden Rechnungen und Geschäftsschulden beglichen.

Erst diesen Oktober reichten seine Schwiegermutter und seine Ehefrau Strafanzeigen wegen Veruntreuung gegen den ungetreuen Angetrauten ein. Die Staatsanwaltschaft leitete zwar zwei Vorverfahren ein, stellte aber jenes der Ehefrau vergangene Woche wegen "Fehlens eines gültigen Strafantrags" wieder ein. Grund: Die Frist seit Kenntnis des vermuteten Delikts ist abgelaufen. Die Klage der Schwiegermutter hingegen wurde ans Strafgericht überwiesen. Es ist ihm überlassen, ob es diese Anklage gleichzeitig mit dem Hauptverfahren behandeln will.

Warum das alles?

Die Hauptklage wegen gewerbsmässigem Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung kommt am 6. Dezember vor das Straf-Dreiergericht unter dem Vorsitz von Adrian Jent. Das Urteil wird am 9. Dezember, 14 Uhr erwartet. Vielleicht wird in der Verhandlung die Frage geklärt, welche privaten Ansprüche oder Süchte den Diplom-Buchhalter dazu verleitet haben, derart offensichtlich gegen Berufsethik und Gesetz zu verstossen.

Auf seiner sehr gepflegt erscheinenden, inzwischen abgeschalteten Website verkündete er vor seiner Verhaftung: "Ein gut organisiertes Rechnungswesen ist das beste Kontrollsystem." Am 3. März 2010 verübte er, psychisch angeschlagen, einen Selbstmordversuch.

 

Die beiden Illustrationen stammen aus einem Promotionsfilm des Angeklagten aus seiner aktiven Zeit als Treuhänder.

27. November 2011

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