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"Nun kann es passieren, dass ...": Neuer Lohnausweis

Neuer Lohnausweis: "Von Gerechtigkeit hört man nichts mehr"

Kantone handhaben die Deklarationspflicht trotz mehr Formular-Bürokratie völlig unterschiedlich


Von Peter Knechtli


Jahrelang wurde heftig um den neuen Lohnausweis gestritten. Seit Anfang Jahr ist er grundsätzlich in Kraft. Doch schon jetzt zeigt sich: Das Versprechen von mehr Steuergerechtigkeit kann er nicht einlösen. Was die nationale Steuerkonferenz beschloss, setzen die Kantone unterschiedlich um - und schaffen neue Ungerechtigkeiten und Probleme.


Seit Anfang dieses Jahres sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einem neuen Formular konfrontiert: Dem "Neuen Lohnausweis" (NLA). Beschlossen hatte ihn nach mehrjährigem Seilziehen insbesondere mit den Verbänden von gewerbe und Industrie die nationale Steuerkonferenz, ein Gremium, das sich aus den kantonalen Steuerverwaltern zusammen setzt. Die Gründe: Mehr Transparenz, mehr Steuergerechtigkeit - und mehr Einnahmen.

"Ein fertiger Witz"

Schon wenige Monate nach Einführung des Neuen Lohnausweises zeigt sich, dass er längst nicht alle Versprechen einlösen kann, mit denen seine Kreation gerechtfertigt wurde. Das liegt daran, dass der Vollzug bei den Kantonen liegt, die einerseits mit der Umsetzung ganz unterschiedlich vorgehen. Einzelne Kantone wie Solothurn oder Luzern wenden ihn gar nicht oder modifiziert an. Andere Kantone wie Baselland akzeptieren für das Jahr 2007 auch noch das alte Formular, ohne dass dies näher begründet werden muss. Und jene Kantone, die auf die neue Lohn-Erhebung umgestellt haben, wenden unterschiedliche Bemessungsgrundlagen an. Ein regionaler Treuhänder nach dem Besuch eines Lohnausweis-Seminars zu OnlineReports: "Ein fertiger Witz!"

"Das Wort Gerechtigkeit, das in früheren Diskussionen häufig fiel, hört man nicht mehr", konstatiert der Fachmann und legt Beispiele vor. So können im Kanton Basel-Stadt bereits Firmen ein für sie unter Umständen günstiges Spesenreglement einreichen, die nur einen Mitarbeiter haben. Der Kanton Aargau aber lässt Spesenreglemente nur für Betriebe ab zehn spesenberechtigen Personen zu. In einzelnen Kantonen können selbst Firmen mit 50 Mitarbeitern kein Spesenreglement einreichen, weil sie nicht über genügend spesenberechtigte Mitarbeiter verfügen.

Der Experte glaubt auch, dass die Diskussionen der Betroffenen mit kommunalen oder kantonalen Steuerämtern "wie bisher weiter gehen" in Fällen, in denen kein Spesenreglement eingereicht wird oder werden kann.

Unterschiedliche Pauschalspenden-Regelungen

Massive Differenzen ergeben sich bei der Anerkennung von Pauschalspesen: In Basel-Stadt betragen sie fünf Prozent des Bruttolohns, wobei Beträge schon ab 6'000 Franken als revisionstechnisch "kritisch" betrachtet werden. Der Kanton Zürich anerkennt maximal zehn Prozent des Bruttolohns, bis höchstens 24'000 Franken. "Vermehrte Diskussionen" erwartet der Buchhaltungsfachmann bei AHV-Revisionen. Grund: Auf dem neuen Lohnausweis-Formular sei der AHV-pflichtige Lohn nicht aufgeführt oder nicht ersichtlich, wenn beispielsweise noch Kinderzulagen im Bruttolohn enthalten sind, die nicht mehr separat ausgewiesen werden müssen oder können.

Weitere Differenzen ergeben sich auch in der Berechnung des Privatanteils bei Benutzung eines Geschäftsfahrzeugs (angenommener Neupreis: 50'000 Franken, davon Privatanteil 4'800 Franken oder 0,8 Prozent pro Monat). Wird das Fahrzeug geleast und nach beispielsweise drei Jahren für 20'000 Franken gekauft wird, rechnet sich im Aargau der Privatanteil auf der Basis von 20'000 Franken, also jährlich 1'920 Franken. Der Kanton Zürich aber berechnet weiterhin einen jährlichen Privatanteil von 4'800 Franken.

Fazit: Sicher scheint bisher nur zu sein, dass der Neue Lohnausweis vor allem einem nützt - dem Staat.

Allenfalls Anträge im Parlament

Einer, der sich auf politischer Ebene mit Vorstössen gegen den Neuen Lohnausweis wehrte, ist der Baselbieter FDP-Nationalrat und Wirtschaftskammer-Direktor Hans Rudolf Gysin.

OnlineReports: Herr Gysin, wir haben Ihnen die Einschätzungen eines Fachmanns zum Neuen Lohnausweis vorgelegt. Teilen Sie diese Meinung?

Hans Rudolf Gysin: Leider zu hundert Prozent ja.

OnlineReports: Sind Ihnen weitere Probleme und neue Ungerechtigkeiten bekannt, die der Neue Lohnausweis mit sich bringt?

Gysin: Dadurch, dass der Privatanteil am Geschäftsauto nun in Franken auf dem Lohnausweis aufgeführt werden muss - früher genügte dafür ein Kreuzchen -, ist dafür auch die AHV abzurechnen. Nun kann es passieren, dass aufgrund des AHV-Rechts der AHV-Revisor diesen Betrag für die vergangenen vier Jahre ebenfalls als AHV-pflichtig aufrechnet und Arbeitgeber wie Arbeitnehmer rückwirkend zu Kasse bittet.

OnlineReports: Planen Sie allenfalls weitere Aktivitäten, um die Probleme und die ungleiche Anwendung des Formulars in den Kantonen zu beseitigen?

Gysin: Ich plane, solche Hinweise, wie sie in den Feststellungen des von Ihnen zitierten Buchhaltungsexperten zum Ausdruck kommen, zu sammeln und in die immer noch bestehende Subkommission "Lohnausweis" der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) einzubringen. Je nachdem wären dann dem Parlament entsprechende Anträge einzureichen.

4. April 2007


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