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Gebäudeversicherung BL: Seit 20 Jahren unveränderte PrämieElementarschäden weiterhin unerwünschte Wachstumstreiber – einschränkendes Gesetz vermutlich ab 2017 in Kraft Von Peter Knechtli Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) erzielte im letzten Jahr einen Gewinn von 44 Millionen Franken. Zu ihrem Glück blieben die versicherten Schäden mit 18 Millionen Franken unterdurchschnittlich – die Prämien bleiben seit 20 Jahren unverändert. Jedes Gebäude – ob Einfamilienhaus, Kirche oder Industriekomplex – muss gegen Elementar-, Wasser- und Grundstückschäden versichert werden. Im Baselbiet ist es die unter staatlicher Aufsicht stehende, privatwirtschaftlich geführte "Basellandschaftliche Gebäudeversicherung", die dafür sorgt, dass ihre Bürger und Liegenschaftseigner vor existenziell relevanten Schäden geschützt werden. Direktor Bernhard Fröhlich ist Jahr für Jahr stolz, dass er seinen Kunden eine "unverändert tiefe" Prämie ankündigen kann. 27. Mai 2015
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Reaktionen |
Permatrend muss nach
über 46 Jahren schliessen
Mit dem Textildruck-Betrieb geht auch ein Stück Baselbieter Unternehmensgeschichte.
Regierung kontert den
Herr-im-Haus-Standpunkt
Peter Knechtli zur Unterschutz-Stellung
der verwüsteten Sissacher Tschudy-Villa.
SP wirft Lauber missbräuchliche Budgetierung vor
Minus von 94 Millionen: Baselbieter Regierung plant "Entlastungsmassnahmen".
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Roger Blum wirft bz
Besprechungs-Boykott vor
Relevante Ereignisse bleiben in Basler
Leitmedien immer häufiger unbeachtet.
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Heikle Wahl-Werbung
auf dem Handy
Problematisch: SP und Bider & Tanner versenden SMS von derselben Nummer.
Räppli-Krise treibt Fasnächtler
in beiden Basel um
Das Wurfmaterial ist knapp – und seit Corona deutlich teurer.
Haltestelle Feldbergstrasse: Kante zu hoch gebaut
Das Trottoir wird nochmals aufgerissen und die Tramstation temporär versetzt.
Reaktionen |
Rechter Verbandsmitarbeiter unter linken Unternehmern
Luca Urgese im Wahlkampf: "Lieber das Original statt die Kopie wählen."
BL-Hauseigentümer stossen
"Transparenz-Initiative" an
Kantonsgericht statt Bundesgericht
soll künftig Verfassungs-Konformität prüfen.
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