© Foto by OnlineReports.ch
"Hinter jedem Foto ein Missbrauchs-Fall": Angebote zur Kinderprostitution, Fahnder
Sex, Handel und Prostitution mit Kindern nehmen zu
Bei Fachleuten läuten inzwischen die Alarmglocken: Rund 1'500 Verdachtsfälle im Internet gemeldet
Von Elsbeth Tobler
Mit Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel werden weltweit Milliarden verdient. Die technischen Möglichkeiten und die Anonymität des Internets verschärfen das Problem – auch in der Schweiz. Grosse Gefahr geht von nahestehenden Personen aus. Kinder und Jugendliche werden sogar von den eigenen Familienangehörigen zur kommerziellen sexuellen Ausbeutung angeboten. Und diese schweren Verbrechen sind im Steigen begriffen.
Tagelang geht Mara* durch die Hölle. Mit dem Versprechen auf Ausbildung und zukünftige Arbeit lockt ein Schweizer das 15-jährige Mädchen aus Ghana nach Zürich. Ihre Jugend endet an dem Tag, an dem sie in Kloten landet. Kaum angekommen, muss sie die viel zu hoch angesetzten Reisekosten "abarbeiten". Der vermeintliche Wohltäter nimmt ihr die Papiere weg, sperrt sie ein, vergewaltigt sie und vermittelt sie an andere Männer. Wenn sie sich wehrt, wird sie mit Schlägen gefügig gemacht. Mara soll an ein Bordell verkauft werden und wird dafür auf brutalste Weise "vorbereitet".
Grosse Nachfrage nach Kinder-Ausbeutung
Doch sie hat Glück im Unglück: Als ihr Peiniger vergisst abzuschliessen, kann Mara auf die Strasse fliehen. Ein beherzter Passant bringt sie ins Zürcher Fraueninformationszentrum FIZ (Makasi), das sich seit 23 Jahren um Opfer von Kinder- und Frauenhandel kümmert.
In den letzten zwei Jahren wurden hier rund 250 Hilfesuchende betreut, darunter zehn Minderjährige. "Mara war bei ihrer Ankunft schwer traumatisiert", berichtet Doro Winkler, Ethnologin und Öffentlichkeitsbeauftragte des FIZ. Jeder Fall geht den Fachfrauen nahe. Wichtig sei, Vertrauen zu den Opfern aufzubauen, ihnen Stabilität und Schutz zu bieten. Die acht Mitarbeiterinnen leisten Krisenintervention, besorgen sichere Unterkünfte, vermitteln Ärzte und Rechtsanwälte und begleiten die Betroffenen zu Einvernahmen.
"Ursache der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist einerseits die Armut, andererseits die grosse Nachfrage und die Profitmöglichkeit", sagt Doro Winkler. Nach ihrer Erfahrung dominiert bei uns weniger die organisierte Kriminalität, sondern es sind eher "kleinere Netzwerke", Einzeltäter oder sogar Familienmitglieder aktiv.
Zur Prostitution gezwungen
Mara wollte nur eines: ihre Familie in Ghana finanziell unterstützen. "Voller Hoffnungen folgen die Jugendlichen den Verheissungen auf eine bessere Zukunft und werden dann in einem Land, wo sie keine Menschenrechtsverletzungen vermuten, zur Prostitution gezwungen", erläutert Doro Winkler. "Drohungen ihrer Händler, Schulden und der illegale Aufenthaltsstatus hindern die Opfer daran, die Polizei um Hilfe zu bitten."
Ohne soziales Netz und mit gewalttätigen Drahtziehern und Konsumenten konfrontiert, befinden sich die Mädchen in einer prekären Situation. "Manche der Betroffenen, die ins FIZ kommen, sind schwanger oder leiden an sexuell übertragbaren Krankheiten", sagt Doro Winkler. Besonders gross sei die Verzweiflung, wenn sie HIV-infiziert seien. Ebenso schwerwiegend sind die Verletzungen der Kinderseelen.
Vermehrt werden auch Knaben ausgebeutet
Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden weltweit jährlich rund 1,2 Millionen Minderjährige Opfer von Kinderhandel. Viele davon werden auch sexuell ausgebeutet. Hauptbetroffene sind Mädchen, aber auch vermehrt Jungen, zwischen acht und fünfzehn Jahren.
Für die Schweiz spricht das Bundesamt für Justiz im Jahr 2001 zwar von Einzelfällen. Vermutet wird jedoch, dass weitere Unmündige zwecks Prostitution in die Schweiz geholt wurden. Zu den Risikogruppen gehören laut der Fachstelle Ecpat Schweiz (von "Kinderschutz Schweiz") etwa unbegleitete Minderjährige, die gleich bei ihrer Ankunft oder während des Asylverfahrens spurlos verschwinden. Da Kinderhandel und Zwangsprostitution im Verborgenen stattfinden, ist das Erkennen und Auffinden der Opfer schwierig.
Täter im sozialen Nahfeld
Sandra*, wohnhaft im Mittelland, ist neun Jahre alt, als ihr Stiefvater sie das erste Mal vergewaltigt. Mit zehn Jahren verkauft er sie regelmässig an seinen Bruder und an Geschäftspartner. Als sie dreizehn ist, zwingt der Stiefvater sie zur Strassenprostitution. Sandra unternimmt mehrere Suizidversuche, kommt in ein Heim, später in eine psychiatrische Klinik. Ihre Mutter will nichts bemerkt haben. Eine andere Familie, die ihre 13-jährige Tochter "vermietet" hatte, stand im letzten Jahr im Kanton Thurgau vor Gericht.
Schon 1999 belegte eine empirische Studie von Stefan Studer und Christina Peter, die im Auftrag von Ecpat Schweiz erstellt wurde, 66 Fälle von Kinderprostitution im familiären, sozialen Umfeld. Und die Dunkelziffer liegt nach Experten noch weitaus höher.
Taschengeld für intime Berührung
"Ist es normal, dass ich meinen Vater als Gegenleistung für Taschengeld intim berühren muss?" Mit solchen Fragen werden die Mitarbeiter der Telefonberatung von Pro Juventute immer wieder konfrontiert. In der Schweiz gibt es verschiedene Anlaufstellen für Opfer sexueller Ausbeutung wie Triangel beider Basel und Lantana Bern. Zu Castagna in Zürich kommen weibliche Jugendliche und junge Frauen, die in der Kindheit sexuell ausgebeutet wurden, sowie Bezugspersonen von betroffenen Kindern. Im letzten Jahr wurden 1'006 Fälle betreut. Signifikant zugenommen haben dabei sexuelle Übergriffe unter Geschwistern. In 111 Fällen waren mehrere Täter beteiligt, mitunter kam es auch zu Zwangsprostitution.
"Kommerzielle sexuelle Ausbeutung kommt in allen sozialen Schichten vor", erklärt Regula Schwager, Psychologin bei Castagna. "Die Täter sind zu 90 Prozent Männer: Väter, Verwandte, Vertrauenspersonen." Vereinzelt seien es auch Mütter, die ihre Kinder und sogar Säuglinge zahlungskräftigen Fremden anbieten. Es verstreichen oft Jahre, bis die Opfer die Mauer des Schweigens durchbrechen. "Gerade die enge Beziehung zum Täter macht es dem Kind so schwer, sich zur Wehr zu setzen", sagt Schwager. Schmerz und Misshandlung werden von dem Menschen zugefügt, der ihm lieb und wichtig ist. "Die Täter missbrauchen das Vertrauen des Kindes und das Bedürfnis nach Zuwendung", so die Fachfrau.
Macht und Dominanz
Nicht allein Geldgier treibt die Täter an. Regula Schwager beobachtet immer auch "ungleiche Machtverhältnisse zwischen Erwachsenen und Kindern, zwischen Männern und Frauen". Bei den Freiern stünden eine "besondere psychische Konstellation und die Suche nach unterlegenen Sexpartnern im Vordergrund". Castagna stellt zudem fest: Beinahe alle Kinder sind vor der gewerbsmässigen sexuellen Ausbeutung zu Hause sexuell missbraucht worden.
"Werden Kinder Opfer von sexuellen Handlungen, können sie das, was mit ihnen dabei geschieht, emotional und kognitiv nicht einordnen", sagt Regula Schwager. "Sexuelle Übergriffe beeinflussen die gesamte Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes und können zu posttraumatischen Belastungssyndromen und diversen anderen Traumafolgestörungen wie Depressionen und Suchterkrankungen führen." Eine Therapie erstrecke sich oft über Jahre.
Es braucht den Mut zur Strafanzeige
"Ein Kind zur Handelsware zu degradieren, ist die verwerflichste und tiefste Verletzung, die man ihm zufügen kann", sagt der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner. Seine juristische Doktrin: Mut zur Strafanzeige und konsequente Strafverfolgung. Dennoch könne man nicht alle Hoffnungen auf die Justiz setzen, denn die Ermittlungen in diesen Bereichen seien schwierig. "Eine gesicherte Beweislage setzt die Aussage der Opfer voraus."
Seien nahestehende Menschen betroffen, handle es sich um ein Tabuthema. "Drohungen, Gewalt, aber auch Misstrauen und Scham sowie – trotz der Qualen – die Angst vor Familienverlust hemmen die Kinder, Aussagen bei den Behörden zu machen, und verhindern somit oft einen Strafantrag", ergänzt Regula Schwager. "In diesem Spannungsverhältnis ist das Strafrecht nur ein Rädchen im gesamten Kontext des Kinderschutzes", betont Andreas Brunner. Grosse Verantwortung laste auf den Beratungsstellen.
Abgründe im Internet
Als grundlegend bewertet Ankläger Brunner die Prävention, die Stärkung des kindlichen Selbstbewusstseins und die Verantwortlichkeit von Eltern und Schulen. Alarmierend ist für ihn die rasante Verbreitung von Kinderpornographie und Kinderprostitution über das Internet. Er fordert unter anderem "gesetzliche Normen, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider von elektronischen Kommunikationsnetzen klar und umfassend regeln". Präventive Unterstützung kommt von Kinderschutzorganisationen sowie Vorstössen und Projekten beim Bund und den Kantonen.
Erst kürzlich startete die Stadt Zürich die Sensibilisierungskampagne "Schau genau". Rolf Nägeli, Leiter der Abteilung Kinderschutz bei der Zürcher Stadtpolizei, warnt: "Jugendliche verfügen über wenig Gefahrenbewusstsein bei der Abgabe von persönlichen Angaben, Fotos und bei realen Verabredungen mit Unbekannten übers Internet."
Sex-Animation im Kinder-Chat
Die Folgen davon erleben die Mitarbeiter der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) Bern täglich. "Möchtest du auch, dass es beim ersten Mal richtig schön ist? Dich dabei von einem erfahrenen Mann in die Sexualität einführen lassen und 50 bis 500 Franken verdienen?", fragt "Max6" in einem kinderorientierten Chat.
Meldungen wie diese lassen bei Kobik-Juristin Ronja Tschümperlin die Alarmglocken schrillen. "Pädokriminelle nutzen Chats und Internetplattformen, um sexuelle Kontakte zu knüpfen und sich konkret zu verabreden. Mit Geld und Geschenken, aber auch mit immateriellen Werten wie Anerkennung und Wärme erschleichen sie sich eiskalt das Vertrauen der Kinder", so Tschümperlin.
Die Übergänge zwischen Kinderpornographie und Sexualverbrechen sind fliessend. Dabei schrecken skrupellose Eltern auch nicht davor zurück, ihren Nachwuchs zu prostituieren. "Eltern bieten Kinder mit viel Liebe", inserierte eine Familie im letzten Dezember im Internet und verlangte für sexuelle Handlungen mit ihrer elfjährigen Tochter und ihrem 13 Jahre alten Sohn 1'000 Euro am Tag. 90 Interessenten meldeten sich. Einer von ihnen erstattete Strafanzeige gegen die Eltern.
6'000 Verdachtsmeldungen in einem Jahr
Die neun Mitarbeiter von Kobik fahnden Tag und Nacht nach strafbaren Inhalten im Netz. Über 6'000 Verdachtsmeldungen gingen 2006 in Bern ein, viele davon waren strafrechtlich relevant. Rund ein Viertel der gemeldeten Hinweise betraf Kinderpornografie und Kinderprostitution. "Die Spitze des Eisbergs", vermutet Ronja Tschümperlin.
Die im internationalen Vergleich hohe Aufklärungsquote in der Schweiz sei für sie kein Grund zur Beruhigung. "Hinter jedem kinderpornographischen Foto, das im Internet gehandelt wird, verbirgt sich ein realer Missbrauchs-Fall." Und es werden täglich mehr. Deshalb setzt die Koordinationsstelle auf die Mithilfe der Bevölkerung und auf Sensibilisierung. Ronja Tschümperlin rät: Eltern sollten öfters mal die Online-Spuren des Nachwuchses verfolgen. Am besten zusammen mit ihren Kindern.
Bedenken gegenüber Schutzalter 16
Immer wieder registrieren Kobik und Fachstellen auch Bedenken gegenüber dem Schutzalter bezüglich Prostitution. Danach dürfen bereits 16-jährige Teenager in der Schweiz legal als Sexarbeiter tätig sein, solange sie etwa keine Räumlichkeiten gewerbsmässig anmieten. Eine unter ihnen ist Katja* aus der Region Bern. Sie verabredet sich übers Internet oder per SMS mit Kunden, die sie später auf der Strasse erwartet. So wie heute Abend. Stark geschminkt und mit Augenrändern, die von viel zu wenig Schlaf zeugen, geht das dünne Mädchen mit dem Engelsgesicht auf hohen Absätzen auf und ab. Als ein dunkler Geländewagen hält, eilt sie zielstrebig darauf zu. Sie wechselt ein paar Worte, steigt ein und fährt mit.
Katja war als Kind sexueller Gewalt ausgeliefert. Vor einem Jahr flüchtete sie aus einem "konfliktreichen" Familienleben zu ihren Grosseltern. Tagsüber besucht sie die Schule. Mit Prostitution und Escort-Service sichert sie sich mehrmals im Monat einen "Zusatzverdienst" für Lebensunterhalt, Luxusobjekte, Drogen. Sie träumt vom schnellen Geld und davon, einmal studieren zu können. Doch ihr ständiger Begleiter sind die Angst, entdeckt und stigmatisiert zu werden, Panik vor Gewalt und davor, ins "absolute Elend" abzugleiten. "Prostitution ist kein Nebenerwerb wie jeder andere", sagt sie zaghaft. "Sie zerstört dich."
Peiniger wie vom Erdboden verschluckt
Dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nicht Opfer von Macht, Profit und Begierden Erwachsener sein dürfen, sollte eine Errungenschaft der zivilisierten Welt sein. Sie haben ein Recht darauf, dass sie in ihrer individuellen Entfaltung ernst genommen und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden. Nicht bei allen gelingt das. Katja empfängt ihren nächsten Kunden, Mara ist inzwischen verschwunden, "abgetaucht". Die Suche nach ihr blieb ergebnislos. Auch ihre Peiniger sind wie vom Erdboden verschluckt. Sandras Freiheit ist einstweilen gesichert. Eine trügerische Freiheit. Ihre seelischen Verletzungen bleiben ein Leben lang.
5. Mai 2008
Weiterführende Links:
Beratung, Recht
Information/Prävention/Beratung: www.ecapt.net, www.fedpol.admin.ch, www.fiz-info.ch, www.iotschweiz.ch, www.kinderschutz.ch, www.ssiss.ch, www.terredeshommes.ch, www.unicef.ch, www.143.ch (Dargebotene Hand), www.147.ch (Pro Juventute), www.castagna-zh.ch, www.lantana.ch, www.opferhilfe-beiderbasel.ch und weitere Fach- und Opferberatungsstellen, Kliniken und jede Polizeidienststelle. Verdächtige Internetinhalte: Über www.cybercrime.ch können Internetnutzer (auch anonym) auf Internetangebote von sexuellen Handlungen mit Kindern hinweisen.
Literaturtipp: "Es geschieht am helllichten Tag", Manfred Karremann, Dumont, 2007, ISBN 3-8321-8040-0, CHF 32.20
Kinderprostitution/Kinderhandel: Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen steht fast weltweit unter Strafe. Wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (Menschenhandel, Art. 182 StGB). Nimmt ein Freier mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vor, macht er sich nach Art. 187 Abs.1 StGB strafbar. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet.
Geringes Risiko für Täter
Kinderhandel und Zwangsprostitution sind schwere Verbrechen. Das Risiko, strafverfolgt oder verurteilt zu werden, ist laut Sachverständigen aber gering. "Viele jugendliche Opfer schweigen aus Angst vor Repressalien und hegen Misstrauen gegenüber Behörden, was zur Folge hat, dass kaum Strafverfahren eröffnet werden", sagt Doro Winkler vom Zürcher Fraueninformationszentrum FIZ. "Hinzu kommt, dass Opfer des Kinderhandels oft nicht als solche erkannt werden und ein aufenthaltsrechtlicher Schutz fehlt." Deshalb kämpfen FIZ und Hilfsorganisationen für einen besseren Opferschutz. Dank internationalen Abkommen wie der UN-Kinderrechtskonvention kann man rechtlich gegen Kinderprostitution, Kinderhandel und Kinderpornographie vorgehen. Mit der Koordinationsstelle Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) habe man ein weiteres Instrumentarium auf Bundesebene. Dennoch glauben die Verantwortlichen, dass mehr getan werden sollte. So bestehe trotz Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention vor 11 Jahren noch kein nationaler Aktionsplan, der u.a. eine systematische Datenerfassung beinhalten würde.
Neue Verjährung bei sexuellen Straftaten an Kindern: Wer als Kind sexuelle Übergriffe erfahren hat, soll in Zukunft bis zum Alter von 33 Jahren Strafanzeige erstatten können. Das hat nach dem Bundesrat auch der Nationalrat entschieden. Eine Volksinitiative hatte die Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten an Kindern gefordert. Sie wurde aber von beiden Bundesinstanzen abgelehnt. Ein beschränktes Berufsverbot für Pädokriminelle wurde vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissen.
Mit dem Begriff "sexuelle Ausbeutung" bezeichnet man alle Formen von sexuellen Handlungen an Kindern oder Jugendlichen durch Erwachsene oder durch Minderjährige. Während Prostitution von Erwachsenen in der Regel als Sex gegen Geld verstanden wird, erhalten Kinder häufig auch ein Geschenk, Nahrung oder Kleidung als "Gegenwert".
Schutzalter 16: Das Ausüben der Prostitution ist hierzulande ab 16 Jahren im Allgemeinen legal. Zwar können urteilsfähige unmündige Personen sich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch ihre Handlungen verpflichten (Art. 19 ZGB). Wenn es aber um persönliche Rechte geht, beispielsweise die Bestimmung über die eigene Sexualität, sind Unmündige grundsätzlich handlungsfähig. Beim Aufgreifen durch die Polizei muss ein 16-jähriger Teenager, der als Sexarbeiter oder Sexarbeiterin tätig ist, trotzdem mit der Benachrichtigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten rechnen.
"Macht öfter Publizität in diese Richtung"
Auch im aktuellen Zusammenhang mit Amstettens Fritzl hat der Artikel von Elsbeth Tobler eine markante Brisanz. Wo Nachfrage, da Angebot, als seis ein marktwirtschaftliches Phänomen. Und man/frau schaut gerne weg, hat nichts gesehn, gehört, gesagt, wischt die Problematik unter den Tisch.
Im Artikel sind konkrete Hinweise auf viele wichtige Adressen zu finden - nur im Falle, man hätte was gesehn, gehört oder gar erlebt. Besten Dank! Macht öfter Publizität in diese Richtung.
Gisi Freuler, Basel
|