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"Zu einem späteren Zeitpunkt": Projektraum Picasso-Parking

"Picasso-Parking"-Promotoren gehen vor Bundesgericht

Von der Regierung bevorzugter Bau des Basler Kunstmuseums-Parkings verzögert sich weiter


Von Christof Wamister


Der Streit um den Standort des Basler Innenstadt-Parkings wird unerbittlich: Die unterlegenen Promotoren eines Picasso-Parkings bringen den Varianten-Entscheid vor Bundesgericht, wie OnlineReports erfuhr.


Der Baubeginn für ein Parking im Raum Dufourstrasse/Aeschengraben steht weiterhin in den Sternen. Vor etwas mehr als einem Monat hatte das Verwaltungsgericht zwar einen Rekurs der unterlegenen Partei, der Cobourg AG des Architekten Klaus Schuldt, abgewiesen. Nun ist Schuldt aber mit einer öffentlich-rechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht gelangt, wie er gegenüber OnlineReports bestätigte.

Vorentscheid der Regierung umstrittten

Die Regierung hatte 2009 dem Projekt der Cobourg AG für ein Parking unter dem Picassoplatz mit entsprechender Oberflächengestaltung den Vorzug gegeben, korrigierte ihren Entscheid ein Jahr später aber zu Gunsten eines Projektes Aeschengraben, nachdem sich die sich die Pläne für einen Kunstmuseums-Erweiterungsbau "Burghof" samt unterirdischer Verbindung zum Kunstmuseum konkrektisiert hatten.

Gegen diesen Vorentscheid, den das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) als Absichtserklärung interpretiert, erhob die Cobourg AG Beschwerde beim Basler Appellationsgericht (Verwaltungsgericht), unterlag aber gemäss einem Urteil, das Ende Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde. In einer ersten Reaktion teilte der Anwalt der unterlegenen Partei mit, man werde einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen. Dies ist nun der Fall.

Entschädigungsfrage stellt sich noch

Zweck der Eingabe ist es, das Urteil des Basler Gerichts aufheben zu lassen. Die Forderung nach einer Entschädigung könnte laut Schuldt erst "zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten, neuen Verfahren" erhoben werden. "Dies macht erst dann Sinn, wenn klar ist, dass die Auftragserteilung nicht erfolgt und nicht gerichtlich durchgesetzt werden kann."

Im wesentlichen argumentieren die Rekurrenten damit, dass die Erteilung einer Konzession für den Bau eines Parkings "nach dem Binnenmarktgesetz wie auch nach dem Vergaberecht ausgeschrieben werden muss". Sie verlangen somit die Durchführung eines ordentlichen Verfahrens gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die öffentliche Beschaffung.

Parkhaus erfordert Konzession

Diese Argumentation ist nicht aus der Luft gegriffen. Wenn ein Privater ein öffentliches Parkhaus unter Benützung von öffentlichem Grund baut, ist dafür eine Konzession notwendig. Es wird ihm ein Sondernutzungsrecht gewährt. Gemäss dem Binnenmarktgesetz von 2006 muss die Übertragung von staatlichen Monopolen auf Private öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Autoren des Kapitels über das öffentliche Beschaffungsrecht im Handbuch des Staats-und Verwaltungsrechts des Kantons Basel-Stadt sind nun der Auffassung, das treffe insbesondere für sogenannte Public Private Partnerships (PPP) – private und öffentliche Mischkooperationen – zu. Bei den Parkingprojekten im Raum Kunstmuseum/Picassoplatz handelt es sich zweifellos um PPP: Private erstellen eine Anlage, die laut Regierung von öffentlichem Interesse ist.

Erschwerend kommt nun allerdings dazu, dass die beiden konkurrenzierenden Projekte an verschiedene Standorte gebunden sind. Architekt Schuldt bevorzugt den Raum Picassoplatz/Dufourstrasse, während die Regierung jetzt der Auffassung ist, der Standort Aeschengraben sei wegen des Projekts einer Kunstmuseum-Erweiterung besser geeignet.

Parking-Verbot soll gelockert werden

Der Anstoss für ein Parking in der Innenstadt kam auch deshalb von privater Seite, weil der Regierung gewissermassen die Hände gebunden sind. Ein Gesetz von 1990 verbietet die Errichtung von Parkanlagen auf öffentlichem Grund in den Grenzen der früheren Stadtmauern. In einem Ratschlag will die Regierung dem Grossen Rat beantragen, dieses Gesetz zugunsten des Projektes Kunstmuseum abzuändern.

Nach Bekanntwerden des Urteils des Appellationsgerichts gab das Baudepartement bekannt, den Ratschlag mit den planerischen, technischen und rechtlichen Details noch vor den Frühlingsferien vorzulegen. Doch jetzt muss das Bundesgerichtsurteil abgewartet werden.

29. Februar 2012

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