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"Sehr sorgfältig vorgehen": Baselbieter Justizbehörden

Sex- und Gewalttäter müssen mit Meldung an Arbeitgeber rechnen

Baselbiet will Strafprozessordnung verschärfen, um insbesondere Schutzbefohlene zu schützen


Von Peter Knechtli


Wer die sexuelle oder physische Integrität von Schutzbefohlenen verletzt und dafür rechtsgültig verurteilt wird, muss künftig damit rechnen, von den Justizbehörden beim Arbeitgeber verpfiffen zu werden. Die Baselbieter Regierung schlägt eine Änderung der Strafprozessordnung vor, die Kinder-Pornografie und Pädophilie aber auch sexuellen und physischen Übergriffen gegenüber Abhängigen und Schutzbefohlenen begegnen soll.


Auslöser der Verschärfung der Baselbieter Strafprozessordnung sind die Ergebnisse der gesamtschweizerischen Polizeiaktionen "Genesis" und "Falcon" gegen verbotene Pornografie - insbesondere gegen Kinderpornografie im Internet. Die grüne Landrätin Madeleine Göschke hatte in einem im Februar letzten Jahres überwiesenen Postulat die Prüfung gesetzlicher Massnahmen gegen Kinderpornografie gefordert.

Abhängigkeit ist das zentrale Kriterium

Was die Baselbieter Justizdirektorin Sabine Pegoraro heute Donnerstagmorgen nach einer Evaluation durch ein Fachgremium vorlegte, geht deutlich über den parlamentarischen Auftrag hinaus: Nicht nur Vertreiber und Konsumenten von Kinderpornografie sollen härter angepackt werden, sondern all jene Männer - Frauen sind es nur in den seltensten Fällen -, die mit Gewalt gegen Kinder und andere Schutzbefohlene vorgehen und dafür rechtskräftig verurteilt wurden. Wenn, wie im Baselbiet geschehen, ein Pfleger im Aufwachzimmer des Spitals eine Frau schändet oder ein Lehrer sich zu einem Übergriff auf eine Schülerin hinreissen lässt und eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, tritt der neue Paragraf 176a der Strafprozessordnung in Kraft: Das Dispositiv des Urteils wird der Aufsichts- oder Bewilligungsbehörde sowie dem Arbeitgeber zugestellt, wenn es "zum Schutz von Personen, die in einem Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis zu der verurteilten Person stehen oder auf andere Weise von dieser abhängig sind, erforderlich ist".

Damit Arbeitgeber oder Aufsichtsbehörden über eine Verurteilung informiert werden können, ist die Abhängigkeit des Opfers das zentrale Kriterium. Keine Meldung erfolgen darf in Fällen beispielsweise von Vergewaltigungen, in denen diese Abhängigkeit nicht besteht, wie Justizdirektorin Sabine Pegoraro, ihre Mitarbeiterin Barbara Zimmerli und Staatsanwältin Caroline Horny auf eine Frage von OnlineReports präzisierten. Ausser Betracht fallen auch Vermögensdelikte oder Verurteilungen wegen Strassenverkehrsdelikten oder pädophile Delikte im engsten Familienkreis. Schwierig ist die Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung in Fällen, in denen der verurteilte Täter selbst der einzige Arbeitgeber ist.

Information durch Gerichte oder Statthalterämter

Laut dem Reformvorschlag werden die Arbeitgeber oder die Aufsichtsbehörden durch die Statthalterämter oder die Strafgerichte informiert. Bevor es so weit ist, kann der Verurteilte ein Beschwerderecht in Anspruch nehmen. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Verurteilte die Abhängigkeit der von ihm verletzten Person bestreitet. Zum Schutz potenzieller weiterer Opfer werden die informierten Arbeitgeber gehalten, "geeignete Schutzmassnahmen" gegenüber dem Sex- oder Gewalttäter zu ergreifen: Von Gesprächen über Kontaktbeschränkungen bis zu Dispens oder im äussersten Fall bis zur Entlassung.

"Nur in Ausnahmefällen und wenn eine Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann", kann die Information des Arbeitgeber schon während eines hängigen Strafverfahrens erfolgen. Justizdirektorin Sabine Pegoraro wie auch ihre Mitarbeiterin Barbara Zimmerli betonten, dass in einem solchen Fall besonders sorgfältig umgegangen werden müsse. Delikt ist dieses Vorgehen, weil möglich ist, dass der Angeschuldigte nicht verurteilt wird und somit die Unschuldsvermutung ohne Einschränkung beanspruchen darf. Selbst wenn ein Arbeitgeber nach rechtskräftigem Urteil informiert wird, ist es ihm zum Schutz des Betroffenen verboten, diese Information weiter zu geben: Steht ein Täter in einem breiteren Kreis im Ruf, ein Kinderschänder oder Sexualdelinquent zu sein, kann dies seinen persönlichen oder beruflichen Ruin bedeuten.

In Vorbereitung stehen überdies gesamtschweizerische "Berufsregister" für Personen in kantonalen Anstellungsverhältnissen - insbesondere Lehrkräfte und Gesundheitsfachpersonen -, in denen auch gerichtlich beurteilte sexuelle Übergriffe an Schutzbefohlene eingetragen werden.

Baselbiet geht relativ weit

Schon andere Kantone wie Basel-Stadt, Zürich, St. Gallen, Bern Appenzell Innerrhoden, Uri, Obwalden und Thurgau verfügen über Melderegelungen. Allerdings geht das Baselbiet mit der Information auch von privaten Arbeitgebern weiter als die meisten Kantone, die das Schwergewicht vor allem auf die Information öffentlicher Arbeitgeber legen.

Dass Handlungsbedarf zur Bekämpfung der Kinderpornografie besteht, scheint wenig bestritten. Nach der Operation "Genesis" kam es innerhalb von drei Jahren gesamtschweizerisch zu 424 Verurteilungen, davon 198 Freiheitsstrafen und 226 Bussen. Im Baselbiet wurden 20 Personen verurteilt, darunter eine Lehrkraft. Die Strafen variierten zwischen 3 bis 90 Tagen Gefängnis bedingt sowie zwischen 500 und 25'000 Franken Busse. Laut Staatsanwältin Caroline Horny fiel unter den Tätern im Baselbiet "keine Berufsgruppe speziell auf".

Rege benutzt wird im Baselbiet die staatliche Meldestelle für Kinderpornografie: Letzten Jahr wurden laut Sabine Pegoraro 197 Verdachtsfälle gemeldet. In wievielen Fällen sich der Verdacht erhärtet habe, könne sie jedoch nicht sagen.

 

* von links: Barbara Zimmerli, stellvertretende Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Staatsanwältin Caroline Horny.

1. Juni 2006


SENSIBLE BERUFSGRUPPEN

Die Direktion Pegoraro nennt folgende Berufsgruppen und Institutionen, die durch die neue Regelung erfasst werden könnten:

Öffentliche oder private Schulen, Musik-, Sport- oder Religionsunterricht, pädagogisch betreute Kinder und Jugendliche, Kinder im Kindergarten oder in Spielgruppen, in Angeboten der Tagesbetreuung, bei Tagesmüttern, in Pflegebeziehungen, vormundschaftliche Mandate, Sportvereine oder Sportunterricht, andere Vereine oder Freizeitangebote. Weiter: Minderjährige und erwachsene Personen in Heimen, Spitälern, Institutionen der Tagesbetreuung, Gefängnissen oder andern Institutionen, medizinisch, therapeutisch, pflegerisch oder seelsorgerisch betreute Personen, oder Personen, die beraten werden beispielsweise durch eine Sozial- oder Drogenberatung.


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"Ich will keine Orwellschen Zukunftsträume verwirklicht wissen"

Wer befiehlt wen unter wessen Schutz? Schwule können meistens auch nicht auf den Schutz von Heteros zählen – homosexuelle Jugendliche nicht mal auf den von Frauen oder Müttern…

 

Ich finde es bedenklich, wenn Handlungen, die in der privaten Intimität – meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, immer mehr von staatlichen Stellen untersucht und beurteilt werden müssen. Das öffnet der Schnüffelei Tür und Tor – sei das wegen Hooligens oder wegen sexuellen Übergriffen.

 

Erstens wünsche ich mir mehr Kommunikation zwischen den jeweils Beteiligten und vor allem verbale Gegenwehr! Zweitens sollte Privates auch im privaten Bereich geregelt werden können.

 

Niemannd und Niefrau strebt danach, die möglichen Betroffenen zu solcher Gegenwehr in Stand zu setzen. Schwule leiden darunter übrigens sehr. Als Schwulenaktivist frag ich mich: Wieso gelingt es heterosexuellen Müttern und Vätern nicht (nie?), ihren Kindern den nötigen Respekt gegenüber Frauen, Schwulen, Ausländern, Behinderten, etc. mitzugeben? Wahrscheinlich weil sie eben selber Diskriminierende sind!

 

Also nehmt Euch an Euren Ohren, statt die totale Überwachung zu predigen und Euch aus Eurer gesellschaftlichen Verantwortung zu stehlen! Ich will andere Männer und andere Frauen, und keine Orwellschen Zukunftsträume verwirklicht wissen!

 

Wer als "TäterIn" seinen/ihren Beruf wechseln kann, hat noch Möglichkeiten. Wer keine Stelle mehr findet, wird von der Fürsorge leben müssen. Und ist die nächste Stufe das Konzentrationslager?


Peter Thommen, 56, Buchhändler und Schwulenaktivist, Basel



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).