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"Der Staat ist ebenfalls Kunde": Schreiben an Milizfeuerwehrleute

Departement Dürr verschlampte Lohnausweise für freiwillige Feuerwehr

Jetzt muss es für vier Jahre 90'000 Franken Steuern ans Finanzdepartement und Sozialabgaben nachzahlen


Von Fabian Schwarzenbach


Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) unter der Führung von Baschi Dürr (FDP) hat es vier Jahre lang versäumt, den Milizfeuerwehrleuten Lohnausweise auszustellen. Die Unterlassung ist teuer: Jetzt muss der Staat die Nachzahlungen übernehmen.


Baslerinnen und Basler, die freiwillig zum Feuerwehr-Schlauch greifen, werden für ihren Einsatz mit Sold entlöhnt. Darauf müssen sie – nach Abzug eines Freibetrages in der Höhe von 5'000 Franken – auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Dies ist allerdings kaum möglich, solange das für die Brandlöscher zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) keine Lohnausweise ausstellt und somit auch keine AHV-Beiträge abrechnet. Doch so geschah es: Von 2012 bis 2015 fühlte sich im "Spiegelhof" niemand bemüssigt, Formulare auszufüllen und abzurechnen.

Fehler "eindeutig beim Arbeitgeber"

"Da der Fehler eindeutig beim Arbeitgeber gelegen hat, übernimmt dieser sämtliche Nachzahlungen für Sozialabgaben und Steuern. Insgesamt sind dies Kosten von rund 90'000 Franken für die vergangenen vier Jahre", räumt JSD-Sprecher Andreas Knuchel auf Anfrage gegenüber OnlineReports ein. 2016 habe dies die departementale Personalabteilung bemerkt, ergänzt er. Aus Kreisen der Milizfeuerwehr heisst es aber von verschiedenen Seiten, dass schon seit über einem Jahr dieses Thema offen diskutiert werde.
 
Dass das Departement die Fehler eingesteht und die Fehlbeträge begleicht, sehen die Miliz-Löscher sehr positiv und anerkennen die Lösung. Dies geschieht allerdings auf Kosten der Steuerzahler. Für das laufende Jahr erhalten die freiwilligen Feuerwehrleute einen Lohnausweis; ebenso müssen sie die Sozialversicherungs-Abgaben selber berappen. Das kann dazu führen, dass nach der nächsten Übung oder Einsatz kein Geldschein in der Sold-Tüte steckt, sondern ein Einzahlungsschein.

Unterlassungen sind strafbar
 
Störender ist ein weiterer Umstand, der für Diskussionen sorgen dürfte: Solche Verfehlungen sind strafbar für den Arbeitgeber, wie Mike Oberholzer, Leiter der Ausgleichskasse Basel, gegenüber OnlineReports bestätigt. Die Ausgleichskasse, die vom Bund regelmässig überprüft wird, macht in Betrieben alle vier Jahre AHV-Kontrollen: "Der Staat ist ebenfalls ein Kunde und wird kontrolliert", erklärt er und legt Wert darauf, dass alle Kunden gleich behandelt werden.

Dennoch haben die zuständigen JSD-Verantwortlichen nicht mit Strafen zu rechnen, wie Sprecher Knuchel sagt. Grund: Die Personalabteilung habe umgehend mit den Steuerbehörden und der Ausgleichskasse Kontakt aufgenommen. "Beide Behörden haben auf strafrechtliche Schritte verzichtet." Die Verantwortlichen dürfen aufatmen.

Neue Regelung seit 2012
 
2012 ist das neue Feuerwehrgesetz in Kraft getreten und mit ihm ein Passus über die steuerrechtliche Behandlung  des Solds der Milizfeuerwehr im Steuergesetz.  Allerdings war dieser Punkt Teil der damaligen Diskussion um die Gesetzesrevision. Der neu eingefügte Paragraf im Steuergesetz war der Administration im "Spiegelhof" offensichtlich nicht bekannt.
 
Der Vizepräsident des Feuerwehrverbandes beider Basel, Balz Herter, ist froh, dasss die Sache geklärt ist. Dem CVP-GrossratskanDidat schwebt vor, die Freigrenze für Milizfeuerwehrleute auf 10'000 Franken anheben, wie es in den Kantonen Baselland und Aargau üblich ist. Allerdings wird dies zuerst durch die politischen Instanzen müssen

Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement war vor wenigen Tagen schon in die Schlagzeilen geraten, weil zahlreichen Pikett-Kaderleuten Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden.

Kommentar: Baschi Dürr und die Basler Steuerzahler

7. Oktober 2016

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