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Arcoplan klagt gegen Baselbieter Baudirektorin Elsbeth Schneider

Basler Architekturunternehmen wirft der Regierungsrätin und Chefbeamten "Amtsmissbrauch" vor


Von Peter Knechtli


Neuer Höhepunkt im Streit um millionenschwere Kostenüberschreitungen beim Neu- und Umbau des Kantonsspitals Liestal: Das Basler Architekturunternehmen Arcoplan reicht Klage wegen Amtsmissbrauchs gegen fünf Spitzenleute der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion ein, darunter auch Regierungsrätin Elsbeth Schneider.


Anfang Februar letzten Jahres sah es so aus, als kämen sich die früheren Geschäftspartner näher: Der Kanton Baselland und Arcoplan schlossen nach einem Schiedsgerichtsverfahren einen Vergleich, wonach sich Arcoplan bereit erklärt, dem Kanton noch rund 360'000 Franken zu zahlen. Entgegen allgemeinen Annahmen, der erbitterte Streit werde nun beigelegt, mottet die zuweilen ins Bizarre neigende Auseinandersetzung weiter.

Laut Informationen von OnlineReports haben die fünf Aktionäre der Arcoplan mit Datum vom 23. Dezember 2002 eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch oder deren Beihilfe gegen fünf Spitzenkräfte der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion eingereicht. Die Anzeige betrifft: Regierungsrätin Elsbeth Schneider, Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch, Rechtsdienst-Chef Markus Stöcklin, den früheren Direktionssekretär Hansruedi Bieri und den Berater Klaus Kocher. Arcoplan-Chef Ulrich Raeber bestätigte die Informationen.

Kanton versprach Rücksichtnahme

Hintergrund der Vorwürfe: Der Kanton Baselland beharrt auf der Bezahlung der Vergleichsschuld durch Arcoplan. Die Firma dagegen verweist auf einen Passus der Verleichsvereinbarung, wonach der Kanton bei der Eintreibung seines Guthabens Rücksicht nehme auf die Frage, wie weit er selbst das Unternehmen in einen wirtschaftlichen Engpass getrieben habe. Laut Abklärungen durch PricewaterhouseCoopers war Arcoplan

Die Baudirektion bestreitet
die Schlussfolgerungen
der Bilanz-Experten.“

"massgeblich" wegen des Streits um das Kantonsspital Liestal in eine Überschuldungs-Situation geraten, ein KMU-Betrieb und 25 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.

Offensichtlich aber wollte die Bau- und Umweltschutzdirektion diesen Befund nicht akzeptieren, obschon sie Mitauftraggeberin der Untersuchung war: Die Arcoplan-Forderung, aufgrund des Expertenberichts den Streit als Nullsummenspiel zu beenden, lehnte sie noch Ende Dezember kategorisch ab. OnlineReports-Informationen zufolge hatte Elsbeth Schneider der Regierung im Dezember tatsächlich beantragt, den Betrag abzuschreiben, doch sei sie mit vier gegen eine Stimme unterlegen. Vor allem Finanzdirektor Adrian Ballmer habe auf der Forderung bestanden.

Mark Pieth: "Strafbarkeit nicht ausgeschlossen"

Nun ist den Arcoplan-Aktionären, die das Unternehmen saniert und mit frischem Aktienkapital ausgestattet haben, der Kragen geplatzt. Die Klage wegen Amtsmissbrauchs stützt sich auf die durch die Bau- und Umweltschutzdirektion ausgearbeitete Nachtrags- und Zusatzkredit-Vorlage über 18 Millionen Franken vom 25. Mai 2001. In diesem Dokument wird die Schuld an der Kostenüberschreitung zu starken Teilen der Arcoplan zuwiesen - verbunden mit Vorwürfen, die strafrechtlich relevante Tatbestände zumindest insinuieren. Die am Projekt beteiligten Planer und vereinzelte Unternehmer hätten "das Controllingsystem unterlaufen", hiess es beispielweise.

Diese Vorwürfe liess Arcoplan durch den Basler Professor Mark Pieth beurteilen. Der anerkannte Strafrechtsexperte kommt zum Schluss, dass aufgrund seiner abstrakten Betrachtung "eine Strafbarkeit der beteiligten Personen nicht ausgeschlossen werden kann". Ganz auf der sicheren Seite stand auch die Baudirektion nicht: Wie sich herausstellte, musste der Kanton im Schiedsgerichtsverfahren seine ursprüngliche Forderung von sieben Millionen Franken um über 90 Prozent reduzieren. Es sei - so argumentierte Arcoplan - der Bau- und Umweltschutz damals darum gegangen, den Betrieb "in den Konkurs zu treiben", um von der Diskussion über die eigene Verantwortung der staatlichen Stellen am Kostendebakel abzulenken.

Eine Antwort auf die Frage, welche Mitverantwortung den Kanton und insbesondere Regierungsrätin Elsbeth Schneider trifft, ist von der Arbeit der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) unter dem Vorsitz des Prattler SP-Landrats Ruedi Brassel zu erwarten, die derzeit noch im Gange ist. Die Landratsvorlage sehe vor, dass der "im ersten Quartal 2003" publiziert werde. Brassel: "Wir sind an der Arbeit." Die kantonalen Regierungsratswahlen finden Ende März dieses Jahres statt.

Elsbeth Schneider: "Gewisse Gelassenheit"

Auf Anfrage von OnlineReports erklärte Baudirektorin Elsbeth Schneider, sie sehe dem Verfahren "mit einer gewissen Gelassenheit" entgegen. Dies insbesondere "vor dem Hintergrund, dass der Wahlkampf offensichtlich bereits begonnen" habe. Zur Frage, wie weit die Bau- und Umweltschutzdirektion auf die Restzahlung beharren werde, wollte Elsbeth Schneider "im Moment nicht Stellung nehmen".

Berater Klaus Kocher sagte zu OnlineReports, seine Rolle sei es gewesen, "als externe Verstärkung eine Aussensicht einzubringen". Er habe "sicherstellen müssen, dass alle für den Landrat relevanten Informationen in der Vorlage enthalten sind, und dass nicht ein grösserer Schaden entstehen kann". Er sei indes nicht Mitautor der Vorlage gewesen, habe daran aber "einzelne Modifikationen angebracht". Bezüglich der Strafanzeige sprach Kocher vom "völligen Zusammenbrechen einer Beziehung" und folgerte: "Ich bedauere, dass man auf dieser Art weiter fährt. Aber will es nicht werten, man musste damit rechnen. Es ist schade, dass mit dem Unternehmen nicht eine andere Lösung gefunden werden konnte."

7. Januar 2003


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bz
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