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"Erfolg wäre nicht garantiert gewesen": Gutachter Uhlmann, Politiker Dürr

"Rechtliches Patt" stellte Basler Polizei vor Probleme

Türkei-Spionage: Rechtsprofessor Felix Uhlmann erkennt in seinem Gutachten keine gravierenden Patzer


Von Fabian Schwarzenbach


Datenschutz, Personal- und Strafrecht kamen sich beim Fall eines Sicherheitsassistenten der Basler Kantonspolizei, der durch seine negative Gesinnung im Internet auffällig wurde, in die Quere. Trotzdem hätte das Polizeikommando aktiver die Hindernisse anpacken müssen. Dies das Fazit einer Untersuchung, die der Staatsrechtler Felix Uhlmann heute Donnerstagmorgen in Basel vorstellte.


"Die Polizei hat die Brisanz dieses Falles unterschätzt!", stellt Uhlmann in seinem Bericht fest, den er im Auftrag von Sicherheitsdirektor Baschi Dürr verfasste. Der Basler in Diensten der Universität Zürich gibt aber ebenfalls zu bedenken, dass es keine Garantie gäbe, einen solchen Fall früher festzustellen. Der Jurist kritisiert, dass weder Departementsvorsteher Baschi Dürr noch der Datenschutzbeauftragte Beat Rudin in den delikaten Fall einbezogen wurden.

Staatsschutz wollte verdeckt ermittlen

Der Nachrichtendienst des Bundes wurde auf Erdogan-freundliche Facebook-Posts des türkischen Basler Sicherheitsassistenten Y. S. Ende August 2016 aufmerksam. Im Oktober erstellte die Fachgruppe 9 (kantonaler Nachrichtdienst) einen Bericht und informierte das Kommando der Polizei. Anfang November wurde verdeckt gegen Y. S. ermittelt.

Ende jenes Monats teilte die Staatsanwaltschaft der Polizei mit, dass der Verdacht für ein Strafverfahren nicht ausreiche und forderte das Polizeikommando auf, auf eine präventive Ansprache von Y. S. zu verzichten. Damit sollte die nachrichtdienstliche Beobachtung nicht gefährdet, sprich: Y. S. nicht gewarnt werden.

Somit stand die Polizei in einer "Pattsituation", wie Uhlmann im Bericht konstatiert. Ein Patt zwischen dem Personalrecht, dem Strafrecht und dem Datenschutz. Personalrechtlich wertete Uhlmann beispielsweise die Facebook-Einträge als Verstoss gegen die dienstrechtliche Treupflicht. Hier konnte und wollte die Polizei die entsprechenden Massnahmen ergreifen. Datenschutzrechtlich standen der Polizei aber Hürden im Wege, wie die Überprüfung der Zugriffe (Log Files) von Y. S. auf die dienstlichen Datenbanken. Strafprozessual und staatschutzrechtlich hat die Staatsanwaltschaft und deren Fachgruppe 9 das Zepter in der Hand, die der Polizei die Vorgabe machte, Y. S. nicht darauf anzusprechen.

Im Mix der Rechtsgebiete aufgelaufen

Fazit: Die Kantonspolizei ist im Mix der verschiedenen Rechtsgebiete aufgelaufen und hat dann – so macht es den Anschein – bei Nachrichtendienst und Staatsanwaltschaft nicht energisch genug nachgehakt.

Dummerweise glänzte dann noch die Personalabteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements mit einem Faux pas: Die Personalakte, die die Polizeileitung im Oktober 2016 konsultierte, und jene im April 2017, die Uhlmann untersuchte, waren nicht deckungsgleich. "Die Personalabteilung hat Unterlagen nicht abgelegt", erklärt Vizekommandant Rolf Meyer. Dies hatte auch einen Zusammenhang mit "persönlichen Problemen" von Y. S., die nicht weiter erläutert wurden.

Uhlmann fordert bei einem solchen Patt den Einbezug des Basler Datenschutzbeauftragten. "Er hätte weitergehende Kompetenzen möglich machen können", erklärt Uhlmann und warnt im nächsten Satz gleich: "Der Erfolg dieser Massnahme wäre aber nicht garantiert gewesen."

Polizei werde "aktiver und früher" handeln

Meyer bestätigte, dass die Polizei in einem ähnlichen Fall "aktiver und früher" auf die Staatsanwaltschaft zugehen werde. Die Polizei habe die Weisung der Fachgruppe 9 weder hinterfragt noch thematisiert, kritisiert Uhlmann, was Meyer einräumt. Hier solle die Polizei ihre Möglichkeiten weiter ausloten, erklärt der Vize-Kommandant eine der Lehren aus dieser Untersuchung. Interims-Kommandant Martin Roth kündigte gleich eine entschlossene Gangart an: "Wir werden das Zugriffskonzept überarbeiten." Meyer betonte, dass die Polizei das Vorgehen des Mitarbeiters in keinster Weise tolerieren würde.

Einen Zusammenhang zwischen der Untersuchung von Jurist Uhlmann und der Trennung von Kommandant Gerhard Lips vor wenigen Wochen ist nicht zu finden. Uhlmann erwähnt in seinem Bericht nur am Rande, dass Vorsteher Baschi Dürr nicht beziehungsweise zu spät informiert wurde. Einzig wirft er der Polizei vor, dass Dürr in seiner Funktion als Regierungsrat mehr Gewicht bei Anfragen an die anderen Amtsstellen (Staatsanwaltschaft, Staatsschutz, Datenbeauftragter) gehabt hätte.

"In der Hitze des Gefechtes"

Dürr selber erfuhr durch die "Basler Zeitung" von dem Fall, von dem er selber "überrascht" war. Die Information vom Kommandanten an ihn sei "in der Hitze des Gefechtes" untergegangen. Dürr unterstellt seinem ehemaligen Kommandanten Lips "keine Absicht". Der Regierungsrat vertrat diese Ansicht bestimmt, klar und glaubwürdig. Vize-Kommandant Meyer betonte aber, dass er den Kommandanten informiert habe.

Aktuell läuft die Ermittlung der Staatsanwaltschaft weiter. "Zurzeit besteht kein Verdacht auf eine Spionage-Tätigkeit", erklärte Meyer den Stand der Dinge. Ob dies zusammen mit dem vorgeworfenen Datenmissbrauch – der Mitarbeiter soll aus Computern Daten von Erdogan-kritischen Landsleuten gesammelt und weitergeleitet haben – für eine Anklage reicht, ist offen. Über die anschliessend folgenden personalrechtlichen Massnahmen mochten weder die beiden Polizeileitungs-Mitglieder noch der Departements-Vorsteher spekulieren.

Die Untersuchung des Juristen Uhlmann kostet das Justiz- und Sichheitsdepartement 20 000 Franken.

22. Juni 2017

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