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"Anlage-Richtlinien missachtet": Paraplegiker-Schirmherr Guido A. Zäch

Das "System Zäch" steht vor dem Kadi

Der Paraplegiker-Schirmherr soll die Paraplegiker-Stiftung um 62 Millionen Franken geschädigt haben


Von Peter Knechtli


Ab Montag steht der langjährige Chef der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und Aargauer CVP-Nationalrat Gudio A. Zäch vor dem Basler Strafgericht: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Stiftung um fast 62 Millionen Franken geschädigt zu haben. Ein Blick in die Anklageschrift erweckt den Eindruck einer Günstlingswirtschaft im "System Zäch".


Die 29-seitige Anklageschrift bestätigt in den wesentlichen Zügen das Bild, das Zächs Wirken für die Paraplegiker mehr und mehr prägte: Es ist das Bild eines zwar äusserst engagiert um seine Patientengruppe kämpfenden Arztes, aber eines fürstenähnlich autoritär und in kommerziellen Belangen wenig erfolgreich agierenden Managers, der sich – treffen die Behauptungen der Staatsanwaltschaft zu – in den letzten zwanzig Jahren auch eine Reihe verblüffender Transaktionen auch im eigenen Interesse geleistet hat.

Ausgelöst wurde das Strafverfahren durch den Berner FDP-Nationalrats Marc F. Suter, bis 10. Januar 2000 Vizepräsident der Paraplegiker-Stiftung, der sich mit Zäch tief verkrachte.

Die Anklage lautet auf mehrfache Veruntreuung und mehrfache ungetreue Geschäftsführung. Bei der Veruntreuung ging es um Gelder, die er in seiner grotesken Personalunion als beinahe uneingeschränkt herrschender Präsident der Schweizer Paraplegiker-Stiftung wie auch ihrer Gönnervereinigung sowie zahlreicher Ausschüsse sich selbst oder engen Mitarbeiterinnen zuschanzte. Bei der ungetreuen Geschäftsführung sind Investitionen aus dem Stiftungsvermögen gemeint, die Zäch entgegen der rechtlichen Vorgaben in spekulativen Immobilien-Projekten anlegte. Dabei hätte Zäch das Vermögen sorgfältig verwalten und die festgelegten Anlageziele wie Sicherheit, Rendite und Werterhaltung verfolgen müssen.

"Zäch hat sich selbst und Nahestehende unrechtmässig bereichert"

Die egomanische Handschrift des Stiftungschefs, der während fast zwanzig Jahren über die Einzelunterschrift verfügte, kommt auch dadurch zum Ausdruck, das der "Arbeitsausschuss", der die Stiftung "nach aussen vertreten" und die Tätigkeit der von Zäch präsidierten Finanzkommission überwachen sollte, "nie eine Tätigkeit ausübte", wie die Anklage enthüllt.

In der Zeit zwischen 1990 und 1999, als jährlich bis 45 Millionen Franken Spenden flossen, habe Zäch die Stiftung um 61,8 Millionen Franken geschädigt. Dabei habe er auch in der Absicht gehandelt, "sich selbst oder eine ihm nahe stehende Person zum Nachteil der Stiftung unrechtmässig zu bereichern". So habe er seine Entschädigung als Delegierter des Stiftungsrates ab 1990 massiv erhöht, so dass der Stiftung ein Schaden von 1,5 Millionen Franken entstanden sei. Zu den Begünstigen des "Systems Zäch" gehörte auch seine persönliche und hingebungsvoll loyale Assistentin Silvia Buscher, die auch Stiftungsrätin ist und Vizepräsidentin der Gönnervereinigung war: Sie habe neben ihrem 100-Prozent-Pensum im Paraplegiker-Zentrum Nottwil, das die Arbeitsleistung für die Stiftung "ausdrücklich einschloss", zwischen 1990 und 1999 rund 740'000 Franken zusätzliche Entschädigung erhalten.

Villa kostete 4,3 Millionen - Zäch kaufte sie für 1,8 Millionen

Merkwürdige Geschäfte betrieb Zäch auch im Immobilienbereich. Als Vertreter der Gönnervereinigung kaufte er 1985 in Zofingen für 2 Millionen Franken eine prächtige 16-Zimmer-Villa mit der Auflage, diese "im Sinne des Stiftungszwecks zu nutzen". Zwei Jahr später kam es zu Umbauten im Betrag von 2,3 Millionen Franken. Doch Paraplegiker zogen nie in das Haus ein. Dafür – als Mieter zu einem Jahreszins von 60'000 Franken – Guido A. Zäch und Familie. Die Gönnervereinigung zahlte aber weiterhin private Aufwendungen wie Telefonanlage, Büromöbel oder Haushaltsartikel und den Gartenunterhalt. Entgegen dem Mietvertrag sollen auch die Nebenkosten in Höhe von 250'000 Franken und ein "teilweise luxuriöser" Innenausbau für 625'000 Franken durch die Vereinigung bezahlt worden sein. Der Clou: Im Herbst 2000 kaufte das Ehepaar Zäch die Villa von der Gönnervereinigung – zum Schnäppchenpreis von 1,82 Millionen Franken. Dabei hatte der damalige, inzwischen verstorbene Verkäufer gegenüber OnlineReports beteuert: "Ich war natürlich der Meinung, dass das Haus Paraplegikern dienen sollte."

Mit dem Kauf und späteren Verkauf des Hotel-Restaurants "Engel" in Dornach SO resultierte ein Schaden von satten 17,8 Millionen Franken. Missachtung der Anlagevorschriften wirft die Anklage Zäch auch bei Investitionen in eine Gesamtüberbauung an guter Geschäftslage in Herisau. Von seinem in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Bruder Edwin kaufte er ein Grundstück für 3,8 Millionen Franken. Der Bauherrin Hotel Herisau AG, einer Tochter der Gönnervereinigung, gewährte Zäch ungesicherte Darlehen von fast 31 Millionen Franken und verzichtete auf eine Rückzahlung von 20 Millionen Franken.

Gönnervereinigung zahlte selbst Liquidation des "Café Zäch"

Auch Neffe Andreas Zäch gehörte zu den Glücklichen: Als sein neues "Café Zäch" nicht rentierte, kaufte Guido A. Zäch dessen Gesellschafteranteile von 20'000 Franken und überwies der "Café Zäch GmbH" in zwei Tranchen 450'000 Franken, die "total wertberichtigt" wurden. Selbst die Liquidationskosten des Cafés von 60'000 Franken liess Zäch durch die Gönnervereinigung zahlen.

Weiteren Schaden verursachte Zäch laut Anklageschrift mit Liegenschaften in Basel – in einem Fall sollen Bekannte beim Kauf profitiert haben - und in einem Lager in Zofingen, für das er hohe Mietzinse zahlte. In die Millionen soll der Abschreiber beim Luxushotel-Projekt "Fuhrenmatte" in Grindelwald gehen.

Die Staatsanwaltschaft will Zäch aber auch dabei erwischt haben, dass er Spenden im Betrag von gegen 240'000 Franken zu Gunsten der Stiftung und des Zentrums "mehrfach" für eigene Zwecke verwendete, darunter eine Weihnachtsspende von 100'000 Franken des Schokolade-Ehepaars Sprüngli im Jahr 1997. Auch eine Spende von 300'000 Franken der vom Industriellen Stephan Schmidheiny kontrollierten Avina-Stiftung landete statt im angeblich "ausgeschöpften" Härtefall-Fonds auf dem Zächschen Privat-Konto. Damit zahlte der in zweiter Ehe verheiratete Vater von sieben Kindern unter anderem Steuerschulden, Mietzinse und Unterhaltszahlungen.

Anzeige auch wegen Verleumdung

Zur Verhandlung kommt auch eine weitere Anzeige von Marc F. Suter wegen Verleumdung oder übler Nachrede gegen Zäch. In einem Brief an ausgewählte Empfänger beklagte Zäch "massive Verleumdungen und Unterstellungen". Dabei habe er die Erfahrung machen müssen, "dass ein Insider mit von der Partie war" – gemeint war sein früherer Vize Suter, der von Zächs Ziehsohn zu dessen Erzfeind wurde.

Der Prozess ist auf eine Dauer von drei Wochen angesetzt.

19. Juni 2003

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Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

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