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12 Monate Gefängnis für falsches Vergewaltigungs-Opfer Graziella KlagesAuslöserin der sogenannten "Basler Justiz-Affäre" wegen Falsch-Anschuldigung verurteilt Von Peter Knechtli "Mit Sicherheit keine Vergewaltigung in der Zelle, mit höchster Wahrscheinlichkeit kein Sex." Zu diesem Schluss kam am Freitag das Basler Strafgericht und verurteilte Graziella Klages, die Auslöserin der sogenannten "Basler Justizaffäre", wegen falscher Anschuldigung, falschen Zeugnisses und Freiheitsberaubung gegenüber einem Baselbieter Polizisten zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 12 Monaten. Als Folge dieses Urteils muss Graziella Klages (Bild) fünf Tage hinter Gitter, nachdem sie schon im Dezember 1997 wegen falscher Anschuldigung von der Baselbieter Ueberweisungsbehörde zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Darüber hinaus muss sie dem Polizisten, den sie zu Unrecht der Vergewaltigung in einer Gefängniszelle in Hölstein (BL) bezichtigt hatte, 5'000 Franken Genugtuung zahlen.
16. Juni 2000
"Verurteilung ist Rechtsbeugung" Die Aussagen der Graziella Klages über unfreiwilligen Sex in der Zelle wurden ihr seitens der Justiz nicht geglaubt. Ja, es gab Widersprüche, aber auch Erklärungen dafür. Das Strafverfahren gegen den beschuldigten Polizeihauptkommissar wurde eingestellt. Es gab keinen Prozess. Das ist ein gewagtes Ergebnis. Aber im Zweifel wäre der Angeschuldigte vom Gericht freizusprechen gewesen. Aber nun kehrt die Justiz den Spiess um: Das Opfer, das den Beweis im Vorverfahren nicht erbringen konnte, wird angeklagt, es hätte "wider besseres Wissen" den Polizisten der Vergewaltigung bezichtigt. Es kommt zur Verurteilung, obwohl viel für Sex in der Zelle spricht. Aber das Gericht will es nicht wissen. Lädt Zeugen nicht. Lässt ausser Acht, dass die Frau selbst gar nicht von Vergewaltigung sprach, dass das eine erste Einschätzung der Staatsanwältin Melzl war. Das RTL-Interview enthüllt widersprüchliche Gefühle der Frau ihrem Führungsofffizier gegenüber, dem sie in der Haft ausgeliefert war. Sie hat keinen Hass gegen ihn. Das ist psychologisch erklärbar. All das und die Umstände (Schnapsausflug, alleinige Zellenbesuche, "freiwillige Haft") sprechen für Missbrauch der Frau. Jedenfalls ist eine bewusst falsche Anschuldigung nicht bewiesen. Die Frau wurde als Polizeispitzel missbraucht, auch das. Die Verurteilung der Frau ist in diesem Fall Rechtsbeugung. Nicht weil ich nicht Recht bekam als ihr Anwalt, sondern weil ich erstmals spürte, dass die Justiz glaubte, die Ordnungskräfte ohne Rücksicht auf die Sachlage schützen zu müssen. Es ging ja schliesslich gegen den Klages-Clan. Peter Zihlmann, Anwalt, Basel |
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