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© Foto by Christof Wamister, OnlineReports.ch
"Tür und Tor": Grossbasler Rheinuferweg im Niemandsland

Der Streit um die Rheinfront wird auch in Bern ausgefochten

Nach einem Ja zur Rheinuferweg-Initiative würden die Probleme erst beginnen


Von Christof Wamister


Falls die Basler Initiative für einen Rheinuferweg angenommen und ein Projekt vorgelegt wird, steht ein Instanzenweg durch Gerichte und Fachkommissionen bevor – mit geringen Erfolgschancen für die Promotoren. Etwas anders sähe es aus, wenn das Natur- und Heimatschutzgesetz gemäss dem Vorstoss eines Zuger FDP-Ständerates entschärft würde.


Die Gegner eines durchgehenden Grossbasler Rheinuferweges würden den Weg ans Bundesgericht nicht scheuen (OnlineReports berichtete). Denn ein Eingriff in die Schutzzone unterhalb des Münsters könnte auf rechtlichem Weg verhindert werden, auch wenn die Stimmbürger der Initiative zugestimmt haben.

Das hat bereits Empörung ausgelöst. "Ein komisches Demokratie-Verständnis", schrieb ein Mitglied der "Tageswoche"-Community: "Bevor sich das Volk geäussert hat, bereits mit dem Bundesgericht drohen."

Gericht kontra Volk?

Damit wird ein klassischer Konflikt der gegenwärtigen Schweizer Politik auch in Basel durchgespielt. Wer hat das letzte Wort, die Stimmbürger oder die Gerichte? Die Volksinitiative von 2011 ist nichts anderes als eine Reaktion auf ein Urteil des Appellationsgerichtes von 2001, das den Bau eines Steges von der Wettsteinbrücke bis zur Pfalz verunmöglichte. Er sei mit dem Denkmalschutz für die Rheinfront nicht vereinbar, entschied das Gericht auf der Basis der baselstädtischen Gesetzgebung. Doch die Weg-Befürworter wollten es noch einmal versuchen. Wenn ein klares demokratisches Votum des kantonalen Souveräns vorliege – so hoffen sie –, könnte die Interessenabwägung beim nächsten Mal zu ihren Gunsten ausfallen.

Doch mittlerweile hat sich die Situation noch kompliziert. Denn das Kerngebiet der Grossbasler Altstadt wurde im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit der höchsten Kategorie bewertet: Es ist von nationaler Bedeutung. "Der Münsterhügel zwischen der Wettsteinbrücke und der Mittleren Brücke ist das Paradestück der Basler Rhein-Silhouette. Hier gibt es weder einen Uferweg noch eine Uferbebauung", heisst es in der offiziellen Publikation.

Der Denkmalschutz ist zwar eine Aufgabe der Kantone, aber gemäss der neueren Rechtsprechung müssen die Bundesinventare bei Eingriffen in geschützte Bereiche berücksichtigt werden. Die Vorlage der Regierung enthält denn auch eine ausführliche Darstellung der anspruchsvollen Rechtssituation, die wohl ein wesentlicher Grund für die behördliche Zurückhaltung ist. Da für den Steg über dem Wasser laut eidgenössischem Raumplanungsgesetz eine Ausnahmebewilligung notwendig wäre und der Münsterhügel im ISOS eingetragen ist, sei – so die Regierung – aus der Kombination dieser beiden Tatsachen davon auszugehen, dass das Bundesgericht das Projekt als Bundesaufgabe auf der Grundlage des Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) betrachten werde.

FDP-Ständerat will Gesetz aufweichen

Und das ist der springende Punkt. Gemäss diesem Gesetz darf  die Beeinträchtigung eines Objekts von nationaler Bedeutung nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn dem "gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen". Ob ein Fussgängersteg mit der Rheinfront verträglich wäre, würde zuerst von der Basler Denkmalpflege beurteilt, aber im Laufe eines Verfahrens würde auch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeschaltet. Eine Chance hätte der Rheinweg nur, wenn er von dieser Kommission als "geringfügiger Eingriff" beurteilt würde. Denn die Entscheide der Fachkommissionen gemäss NHG sind faktisch verbindlich und würden auch ein Urteil des Bundesgerichts mitprägen.

Doch nun gibt es Bestrebungen, die Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes aufzuweichen. "Bewilligungsverfahren haben einen bremsenden Einfluss auf die Realisierung von Projekten", schreibt der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder in der Begründung einer parlamentarischen Initiative und gibt die Umstellung auf erneuerbare Energien (Solaranlagen, Windkraftwerke) als Begründung an. Eder möchte neu die Kantone bei der erwähnten Interessenabwägung berücksichtigen und schlägt allgemein eine weniger strenge Formulierung vor. Sodann sollen die Gutachten der Fachkommissionen nicht mehr verbindlich sein, sondern nur noch eine der Grundlagen bei der "Gesamtineressen-Beurteilung" darstellen.

Heimatschützer zu Referendum bereit

Die Vorschläge wurden von den zuständigen Parlamentskommissionen gutgeheissen, aber die Umwelt- und Heimatschutzverbände haben heftigen Protest eingelegt. "Die Initiative Eder öffnet der Demontage des Denkmalschutzes Tür und Tor", schreibt die Alliance Patrimoine. Der Natur- und Heimatschutz gefährde die Energiestrategie 2050 des Bundes nicht, denn die EKD und die Eidgenössische Kommission für Natur- und Heimatschutz würden sich nur mit den wirklich wichtigen und in Bundesinventaren festgeschriebenen Landschaften und Baudenkmälern befassen.

Falls diese Änderungen so beschlossen würden, wäre eine breite Allianz zu einem Referendum bereit, erklärte Adrian Schmid, Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutzes, gegenüber OnlineReports. Die Ständeratskommission werde sich im Mai wieder mit dem Geschäft befassen, aber mittlerweile liege auch ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor, das die Verfassungsmässigkeit der Vorschläge von Eder in Frage stellt.

Verschiebung bei der Interessen-Abwägung?

Die Sache wird vermutlich nicht so heiss gegessen, wie sie gekocht wurde. Aber die Initiative Eder fügt sich in eine Reihe von Vorstössen auf nationaler Ebene, um die Bewilligungsverfahren und Bestimmungen im Bereich des Natur- und Heimatschutzes und der Raumplanung aufzuweichen. Zu erinnern ist hier an den Streit um das Verbandsbeschwerderecht.

Würden die Vorschläge Eders wörtlich übernommen, wäre dies für das Projekt Rheinuferweg von Vorteil, denn ein positives Resultat der Basler Volksabstimmung könnte als kantonales Interesse stärker gewichtet werden, und das Gutachten der eidgenössischen Fachkommission würde an Gewicht verlieren. Der liberale Anwalt Bernhard Christ, Mitglied des Basler Gegner-Komitees, bestätigt diese Einschätzung, meint aber auch: "Wie das Bundesgericht in letzter Instanz eine Bestimmung gemäss der Initiative Eder anwenden würde, ist allerdings nicht leicht zu sagen. Es ist denkbar, dass es das Schlupfloch, das Ständerat Eder in den Ortsbildschutz bohren möchte, in seiner Praxis gleichwohl stopft."

SP könnte von FDP-Vorstoss profitieren

Politisch pikant ist, dass die Initiative für den Rheinuferweg in sozialdemokratischen Kreisen viel Sympathien hat, aber bei der allfälligen Umsetzung von einem bürgerlichen und bauwirtschaftsfreundlichen Vorstoss profitieren könnte, was den üblichen Partei-Konstellationen widerspricht. Denn bei vergleichbaren Vorhaben auf Bundesebene stand die SP immer auf Seiten der Umwelt- und Heimatschutz-Verbände. Allerdings geht der Streit um den "Überfluss-Steg" (Parole der Gegner) quer durch die Basler Parteienlandschaft.

16. April 2014

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