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"Nicht der härteste Journalisten-Hund": Schreiben des Anzeigestellers

Was die Basler Regierung "jeweils nicht zu kommunizieren pflegt"

Der verschwiegene Einsatz eines ausserordentlichen Staatsanwalts in der Dienstwagen-Affäre wirft Fragen auf


Von Peter Knechtli


In meinem Berufsalltag habe ich glücklicherweise sehr selten Ärger. Entnervte Anrufe von Lesern oder Leserinnen gibt es ungefähr alle fünf Jahre. Gestern Donnerstag war es wieder einmal soweit: Kaum hatten wir unsere Meldung über die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts zur Dienstwagen-Affäre im Basler Sicherheitsdepartement veröffentlicht, meldete sich ein ungewohnt lauter Marco Greiner am Draht. Der Vizestaatsschreiber und Informationschef der Basler Regierung wollte wissen, was wir hier für "einen Seich" schrieben und ob wir jetzt auch auf das Bashing durch die "Basler Zeitung" einstiegen.

Auch ich wurde vermutlich etwas laut. Der Jurist Marco Greiner konnte meiner Argumentation spürbar wenig abgewinnen, doch immerhin verabschiedeten wir uns anständig – und wieder auf einem Dezibel-Pegel, der mit der Lärmschutzverordnung vereinbar ist.

Worum geht es?

Die "Basler Zeitung" hatte gestern berichtet, dass die Regierung auf die Anzeige einer nicht unbekannten Basler Privatperson und auf Antrag des Ersten Staatsanwalts hin schon am 1. November einen externen Staatsanwalt mit deren Behandlung beauftragt habe, nämlich den in Thun arbeitenden Hans-Peter Schürch. Indem die Regierung diese Ernennung nicht öffentlich machte, habe sie möglicherweise den zweiten Wahlgang der Regierungsratswahlen vom vergangenen Wochenende beeinflusst – zugunsten von Baschi Dürr, dem Vorsteher des Sicherheitsdepartements.

Gestern Mittag nun veröffentlichte die Regierung eine Medienmitteilung mit dem Titel "Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts", die mehrere grundlegende Fragen aufwirft. Sie schreibt:

"Der Regierungsrat pflegt jeweils die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts nicht zu kommunizieren ...". Unsere Frage: Weshalb veröffentlicht sie denn eine Medienmitteilung, wenn doch schon die Nicht-Kommunikation solcher Vorgänge gängige Praxis ist? Wenn die BaZ dies am selben Tag schon pubiziert hat, wäre es doch erst recht angezeigt gewesen, auf eine Medienmitteilung zu verzichten.

"... da dies das betreffende Strafverfahren beeinflussen und die Rechte der betroffenen Personen berühren könnte." Die Regierung beruft sich dabei auf den Standpunkt des kantonalen Datenschützers. Unsere Frage: Inwiefern sollen "die Rechte der betroffenen Personen berührt" werden, wenn es doch gar nicht um eine inhaltliche Bewertung geht, sondern bloss um die Kommunikation eines organisatorischen Sachverhalts? Es ist von öffentlichem Interesse, wenn ein ausserkantonaler Staatsanwalt eine Sache untersucht, die ein Regierungsmitglied mitbetrifft.

"Dies steht im Einklang mit dem kantonal geltenden Öffentlichkeitsprinzip." (Gemeint ist die Nicht-Information der Öffentlichkeit.) Unsere Frage: Ist das von den Behörden oft hochgelobte Öffentlichkeits-Prinzip dazu da, um Nicht-Kommunikation zu rechtfertigen?

"Zu entscheiden, ob und wie zu einem Strafverfahren kommuniziert wird, ist Sache des ausserordentlichen Staatsanwalts, der das Verfahren unabhängig führt." Damit wird die Kommunikations-Kompetenz dem externen Staatsanwalt zugewiesen und die Nicht-Kommunikation der Regierung erklärt. Wir fragen: Weshalb war es der Regierung in diesem Fall dennoch ein Anliegen, mit einer Verspätung von einem Monat an die Öffentlichkeit zu gelangen?


"Die Einreichung einer Anzeige bedeutet
strafrechtlich noch gar nichts."


Dass die Regierung die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts generell "nicht zu kommunizieren pflegt", wie sie sich gewählt ausdrückt, ist die eine Sache, die durchaus diskutabel bleibt. Wenn sie dies – konsequent politisch korrekt – auch dann tut, wenn ein eigenes Mitglied von einer Strafanzeige tangiert ist, dann schätzt sie das Risiko einer medialen Ausschlachtung oder gar einer Stimmrechtsbeschwerde falsch ein – erst recht dann, wenn dieses Regierungsmitglied wie in diesem Fall Baschi Dürr vor einem spannungsgeladenen zweiten Wahlgang steht.

Es hätte der Regierung bewusst sein müssen, dass die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts auf informellen Spuren den Weg in Medien und Öffentlichkeit findet, wodurch unweigerlich die Vermutung entstehen könnte, sie habe das betroffene Regierungsmitglied vor einem Reputationsschaden schützen wollen und deshalb auf eine offizielle Information verzichtet.

Genau dieser Vorwurf ist nun auch eingetreten. Die Exekutive hätte diesen Effekt allein schon mit einer kurzen, sachlichen und zeitgerechten Information verhindern können. Worin der Schaden einer transparenten Information liegen soll, scheint mir nicht erkennbar. Die Sache hätte vielleicht ein kurzes mediales Feuerchen bewirkt, wäre danach aber abgehakt gewesen.

Denn eine Strafanzeige, auch wenn sie von einem Dr. iur. eingereicht wird, bedeutet strafrechtlich noch ebenso nichts wie die Einsetzung eines externen Staatsanwalts. Es ist durchaus möglich, dass dieser Staatsanwalt das Verfahren gar nicht erst eröffnet, oder dass er es mangels Substanz einstellt.

Der Regierung mag attestiert sein, dass sie – gerade weil ein Kollegiums-Mitglied tangiert ist – eine sachliche Verlautbarung ins Auge gefasst haben könnte, aber im Hinblick auf die Annahme verzichtete, dass selbst eine trockene Verfahrens-Nachricht zu einer grossen Medien-Story ausgeschlachtet worden wäre. Es gibt in der Tat gute Gründe dafür, den kommunikativen Umgang mit Strafanzeigen und deren Behandlung im zeitlichen Umfeld von Wahlen sorgfältig abzuwägen: Zu nahe könnte der Vorwurf liegen, die Regierung betreibe mit Strafanzeigen Wahlmanipulation.

Diese Befürchtung scheint in diesem Fall unbegründet zu sein: Eine aktuelle Organisations-Meldung darüber, dass sich nun ein ausserkantonaler und aus Gründen möglicher Befangenheit nicht ein dem betroffenen Regierungsrat administrativ unterstellter Basler Staatsanwalt mit der Anzeige beschäftigt, hätte wohl nicht den härtesten Journalisten-Hund hinter dem Ofen hervorgelockt.

Als im Baselbiet die Honorar-Affäre um mehrere amtierende und ehemalige Regierungsräte und hohe Staatsangestellte brodelte, war es die Regierung, die im Februar 2014 die Einberufung eines ausserkantonalen Staatsanwalts kommunizierte. Es steht mir nicht zu, hier die publizistische Rolle der "Basler Zeitung" zu beurteilen.

Aber ich möchte zu bedenken geben, dass der wachsende Einsatz von Kommunikations-Verantwortlichen in der kantonalen Verwaltung und ihre Rolle als imagebildende Sprachrohre von Journalisten vermehrt als "Informations-Schönung" empfunden wird, so dass potenziell brisante Primeur-Informationen an Marktwert zunehmen und vermehrt ohne regierungsrätliche Kontrolle über inoffizielle Quellen an die Medien gelangen.

2. Dezember 2016

Weiterführende Links:


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"Liegen die Nerven dermassen blank?"

Was fällt M. Greiner eigentlich ein, Herrn Knechtli auszufragen und unter Druck zu setzen? Hat er dies bei der BaZ auch gemacht ? Liegen die Nerven dermassen blank? Warum werden in den Regierungen ständig mehr Kommunikationsberater eingestellt, wenn sie bei solchen Kleinigkeiten bereits die Nerven verlieren?

Zum Glück haben wir aufdeckenden und unabhängigen Journalismus, auch wenn es immer weniger wird.


Ruedi Basler, Liestal




"Auf dem Boden der Tatsachen"

Es ist nicht zu glauben wie hier sowie auch in der Baz, aus einer alten Mücke eine ganze Elefantenherde gemacht wird. Der "Alleinschuldige" ist natürlich der wiedergewählte Regierungsrat, welcher nicht schnell genug die ganze unleidige Geschichte ausgemerzt hat. Die "Affäre" verschlingt schon eine Menge Papier und Druckerfarbe und man hat das Gefühl, Basel breche unter der Last diese "Affäre" zusammen. Wenn man einmal ein Oper hat ist man Glücklich, dann kann man in dieser Zeit in anderen Departement ruhig weiterwursteln, das interessiert zur Zeit niemanden. Aber Dienstwagen die Privat benutzt werden verschlingen natürlich Unsummen ... Also bitte man sollte auf dem Boden der Tatsachen bleiben und der Wirklichkeit ins Auge sehen, es könnte ja auch anders sein.


Peter Isler, Basel




"Einmal mehr ein flaues Gefühl"

Vielen Dank für diesen guten Artikel. Als "Normalbürger" habe ich einmal mehr ein flaues Gefühl  bezüglich der möglichen "Kommunikations-Manipulationen".


Martin Naescher, Gelterkinden




"Angst vor der Macht der BaZ"

Eigentlich handelt diese Geschichte von einer realen, aber verschwiegenen Angst von Politikern in Basel-Stadt vor der Macht der BaZ. Ein möglicher Erklärungsversuch: In den grossen Weltnachrichten beherrschte Ende Oktober/Anfang November die Ankündigung des FBI-Direktors die Kommentar-und Meinungsmacher-Öffentlchkeit, gegen Frau Clinton werde wegen der Mail-Angelegenheit erneut und erweitert "untersucht". Dass der FBI-Direktor ein paar Tage später einräumte, es sei nichts Neues oder Erweitertes gefunden worden, ist dann natürlich kaum mehr skandalisiert in den Wahlkampf geraten, sondern bewirkte: Nichts Entlastendes für die vorher massiv angegriffene Kandidatin.

Ich kann mir vorstellen, dass dieses Beispiel für die Regierung von Basel-Stadt, auch und gerade nach den Erfahrungen, welche man mit eben nicht sorgfältig recherchierten, sondern teilweise schlicht erfundenen und damit gelogenen BaZ-"Aufdeckungen" gemacht hat – etwa Regierungsrat Wessels jahrelang – eine Handlungsweise als richtig erscheinen liess, welche in Nichtöffentlichkeit der Causa bestand. Das ist natürlich nicht  klug gewesen. Aber verständlich ist es allemal.

Ich finde es, sehr geehrter Herr Knechtli, im übrigen interessant, dass Sie in ihrem Kommentar schreiben, den Dr. iur., welcher die Anzeige gegen Dürr gemacht habe, zu kennen. Warum machen Sie in diesem Fall den Namen nicht öffentlich? Wenn jemand gegen einen Regierungsrat eine Strafanzeige macht, welche Handlungsweisen des Politikers in seiner Rolle als Exekutivmiitglied betrifft, ist nun wirklich nicht einzusehen, warum er anonym bleiben darf oder gar bleiben soll.

Nun: Geheimhaltung auf der Ebene der Beauftragung eines Sonderstaatsanwaltes auf der einen und Geheimhaltung des Anzeigers auf der anderen Seite passen natürlich zusammen. Aber: Wenn man von der einen Seite Öffentlichkeit verlangt, wirkt es für mich etwas eigenartig, wenn man auf der anderen Seite keine Öffentlichkeit schafft, obwohl man das offensichtlich könnte.


Alois-Karl Hürlimann, Barcelona



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Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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"Der Eigentümer hat das Regional-Journal nicht erreicht."

Regional-Journal Basel
am 15. März 2024
über die umstrittene
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Hatte das "Regi" gerade Pause? 

RückSpiegel


Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

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persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

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In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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Landrat Thomas Noack zitiert in einem Carte-blanche-Beitrag in der Volksstimme aus dem OnlineReports-Artikel über die Finanzkrise in Baselbieter Gemeinden.

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Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

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Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

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Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

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