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"Respektvolle Begrüssung": Therwiler Sekundarschutzhaus

Therwil: Händedruck-Verweigerung darf bestraft werden

Muslimischen Eltern droht im Weigerungsfall eine Busse bis zu 5'000 Franken


Von Peter Knechtli


Jetzt steht es fest: Das Baselbieter Lehrpersonal darf auch von muslimischen Schülern den Händedruck zur Begrüssung einfordern und den Schüler im Verweigerungsfall bestrafen.


"Trotz Religionsfreiheit können die Baselbieter Schulen einen Händedruck einfordern und die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes anwenden." Zu diesem Schluss kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), wie sie heute Mittwochmorgen das Fazit einer rechtlichen Prüfung eines Falles an der Sekundarschule Therwil bekanntgab. Dort hatten zwei streng muslimischgläubige Sekundarschüler dem weiblichen Lehrpersonal den Händedruck verweigert.

Damit wird die an der Schule getroffene vorübergehende Regelung, dass die Schüler auch dem männlichen Lehrpersonal die Hand nicht geben soll, aufgehoben. Diese Lösung war getroffen worden für die Zeit, bis die Frage rechtlich geklärt war.

Händedruck "eine wichtige Geste"

Wie nun aus diesen Abklärungen hervorgeht, überwiegen das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler "erheblich". In die Abwägung seien "nebst diesen öffentlichen Interessen auch die Grundrechte der Lehrpersonen sowie der Mitschülerinnen und Mitschüler einzubeziehen". Die Ausübung der eigenen Glaubens- und Gewissensfreiheit werde durch die Religionsfreiheit der anderen begrenzt.

Die weiteren Überlegungen: "Verweigert eine Person den Händedruck aus religiösen Gründen, ist ein Handschlag nicht möglich. Lehrpersonen sowie Mitschülerinnen oder Mitschüler werden dadurch in eine religiöse Handlung einbezogen". Dies unterscheide sich vom Tragen des Kopftuches oder vom Fernbleiben des Schwimmunterrichts, für die es bereits Bundesgerichtsurteile gibt. Die soziale Geste des Händedrucks sei aber wichtig "für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schüler später im Berufsleben".

Sanktionen im Verweigerungsfall

Aufgrund der rechtlichen Abklärungen darf der Händedruck somit "durch eine Lehrperson eingefordert werden", wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) heute Mittwoch den Leiterinnen und Leitern der Baselbieter Volksschulen persönlich mitteilte.

Wird der Handschlag weiter verweigert, kommen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung: Die Erziehungsberechtigten können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5'000 Franken gebüsst werden. Parallel dazu können Disziplinarmassnahmen bei den Schülerinnen und Schülern ergriffen werden, die "erzieherisch wirken, geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein" müssen. Möglich sind Massnahmen wie eine mündliche Mahnung, eine Aussprache mit den Erziehungsberechtigten und ein schriftlicher Verweis gegenüber den Erziehungsberechtigten.

Einbürgerungsgesuch sistiert

Aktiv sind auch die Strafverfolgungs-Behörden geworden. Nach der Sichtung der von den betroffenen Schülern auf "Facebook" geposteten Einträge und Videos kommen sie  zum Schluss, dass "derzeit keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte vorliegen".

Aufgrund einer Betragung aller Familienmitglieder durch das Amt für Migration wird ein Mitglied der Familie nach Ausländergesetz wegen Gewaltverherrlichung in den Social Media verwarnt. Was diese Vorgänge für das zurzeit sistierte Einbürgerungsgesuch bedeutet, unterliege dem Amtsgeheimnis, heisst es in der Medienmitteilng weiter.

CVP: "Ein wichtiges Signal"

Die Baselbieter CVP begrüsst den Entscheid der Bildungsdirektorin. Der Partei sei "es ein grosses Anliegen, dass die christlichen Werte und öffentliche Interessen wie die Gleichbehandlung von Frau und Mann, die Integration von ausländischen Jugendlichen und die Wahrung eines ordentlichen Schulbetriebs höher gewichtet werden als die Händedruck-Verweigerung aufgrund einer religiöser Einstellungen". Es sei "ein wichtiges Signal zu Gunsten unserer Werte, dass Lehrpersonen an den Baselbieter Schulen den in unserer Gesellschaft verankerten Händedruck als Zeichen einer respektvollen Begrüssung einfordern dürfen". Schüler sollen sich dieser vom Lehrpersonal etablierten Regeln nicht widersetzen dürfen.

Die CVP begrüsst es zudem, dass künftig Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung kommen können.

Kommentar vom 5. April 2016: "Vielen Dank, Frau Bundesrätin Sommaruga"

25. Mai 2016

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"Die Gesinnung dahinter ist das Problem"

Nicht der verweigerte Handschlag ist das Problem, sondern die Gesinnung, die dahintersteckt. Und die lässt sich mit einer Geldbusse nicht ausrotten. Schon gar nicht, wenn es sich um eine weltweite Epidemie handelt.


Irene Maria Koller, Therwil




"Erinnert an einen Kindergarten"

Für mich ist das ganze Drumherum um die Händedruck-Verweigerung  langsam zuviel, es erinnert stark an einen Kindergarten. Warum weist man die Knaben nicht einfach von der Schule und gibt ihnen die Möglichkeit, in eine Schule einzutreten , wo der Händedruck nicht obligatorisch ist. Dadurch würden viele Kosten gespart, (Gerichte, Gutachten usw).


Hanspeter Berger, Basel




"Sehr gut"

Sehr gut, unsere Frauen und unsere Kultur werden dankbar sein. Und die Gleichberechtigung ebenfalls. Schliesslich kann es doch nicht sein, dass wir uns anpassen müssen.


Arnold Flückiger, Pratteln




"Religion spielt haarsträubende Rolle"

Gut so ! Allerdings hätte ich mir von einer Regierungsrätin gewünscht, dass sie eine derartige (selbstverständliche) Anordnung sofort nach Bekanntwerden dieser aufreizenden Respektlosigkeit seitens der "streng muslimischgläubigen" Schülern erlassen hätte. Die "Gutachteritis" zeugt nicht gerade von Kompetenz, eher vom Gegenteil! Und, sorry als Agnostiker kann ich nicht anders, es zeigt wieder einmal, welch unglaublich haarsträubende Rolle die Religion heute immer noch spielt.


Albert Augustin, Gelterkinden



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Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

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Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
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Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

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Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

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