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© Foto by Stawa BS, Bearbeitung OnlineReports
"YouTube beim Staat": Szene* aus der Basler Video-Fahndung, Täter

Die Medienkrise und die perfekt getimte Internet-Fahndung

Wie Ermittlungsbehörden mit Hilfe der Informations-Medien den Wahrnehmungs-Wettbewerb anheizen


Von Peter Knechtli


Die Szene dauert genau 01:30,00 Minuten. Sie beginnt ganz harmlos. Die Kamera fokussiert den Ein- und Ausstiegsbereich eines Busses der Linie "30" in Basel, wo der gewalttätige Übergriff dann stattfindet. Links sitzt locker ein junger Mann, es steigen Passagiere ein, darunter einer mit Schirmmütze und anderer mit hellem Kapuzen-Shirt und Lederjacke, der sich schräg gegenüber dem jungen Mann setzt.

Es ist ein Stummfilm. Unklar bleibt, wer wen anspricht. Nach eineinhalb Minuten kippt die scheinbar friedliche Stimmung. Und dann ist der Film zu Ende. Es ist nur noch eine ganz kurze Sequenz von zwei Sekunden sichtbar, wie der Schirmmützen- und der Lederjacken-Träger ohne erkennbares Motiv mit Fäusten und Füssen auf den jungen Mann einschlagen und ihm Gebiss- und Kieferverletzungen zufügen. Datiert ist der Start dieser Szene vom 10. März dieses Jahres, 19:50:09 Uhr.

 

"Das Fahndungs-Video zeigte auch
Gewalt-Szenen ohne Informationswert."


Die Verwertung der Aufzeichnung aus der Überwachungskamera des Busses Nummer "30" markiert eine neue Ära in der Strategie der Basler Ermittlungsbehörden: Die Staatsanwaltschaft stellte Anfang Juni erstmals Bewegtbilder zu Fahndungszwecken ins Internet. Die ursprüngliche Version zeigte zusätzlich einige Szenen aus dem Gewalt-Übergriff.

Dieser Vorgang ist nicht erstmalig in der Schweizer Strafverfolgung. Schon die Thurgauer Polizei veröffentlichte im Internet Überwachungsbilder, die zeigen, wie am 21. Mai kurz nach Mitternacht drei junge Männer in der Bahnhof-Unterführung von Kreuzlingen zwei Personen zusammenschlugen. Die Luzerner Polizei schrieb auf ihrer Homepage Fussball-Hooligans aus, die am Cup-Spiel vom 13. April gewalttätig wurden.

In allen drei Fällen resultierte aus der Internet-Veröffentlichung ein souveräner Fahndungserfolg: Die Tatverdächtigen konnten meist innerhalb von Stunden oder weniger Tage gefasst werden.

Diese Tatsache allein mag niemand bedauern, der mit Bedenken die zunehmende Aggressivität und die sinkende Hemmschwelle im öffentlichen Raum zur Kenntnis nimmt. Doch die Veröffentlichung von Bewegtbildern im Internet wirft Fragen auf, die weit über das Fahndungsinteresse der Justiz hinausgehen.

Dass die Basler Staatsanwaltschaft – gegenüber Medien sonst mit Auskünften mit Hinweis auf "hängige Verfahren" sehr zurückhaltend – ein schon am ersten Tag von über 30'000 Besuchenden betrachtetes Video zur Veröffentlichung auf ihrer Internet-Seite freigab, auf der neben dem Opfer auch unbeteiligte Dritte klar zu identifizieren sind, ist höchst problematisch. Medienrechtler wie Georg Gremmelspacher verweisen vor allem auf das Recht am eigenen Bild. Voraussetzung zur Publikation sei entweder die Einwilligung der Betroffenen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine klare gesetzliche Grundlage.

Die Publikation des Films war noch aus drei weiteren Gründen fragwürdig:

1. Sie setzt klar erkennbare Nichtbeteiligte dem Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung aus.

2. Die erste Video-Version der Staatsanwaltschaft zeigte auch Schlägerei-Szenen, die keinen Zusammenhang mit Fahndungsabsichten erkennen lassen. Die Behörde setzt sich damit dem Vorwurf auf, nach dem Vorbild der Boulevard-Medien die Gaffer-Gier auszunützen, um hohe Zugriffszahlen zu erzielen.

3. Statt Vorbild im Umgang mit Persönlichkeitsrechten zu sein, führte die Staatsanwaltschaft deren Aufweichung vor.

Zu hinterfragen ist aber ebenso sehr die Rolle der Informationsmedien und ihr unkritischer, wenn nicht blauäugiger Umgang mit visuellen Daten aus laufenden strafrechtlichen Untersuchungsverfahren: Print- und audiovisuelle Medien veröffentlichten nicht nur den Web-Link auf die 1,5-Minuten-Sequenz, sondern veröffentlichten sie tel quel gleich selbst nach dem Motto: Was soll schon gegen eine Veröffentlichung sprechen, wenn das Dokument aus hochoffizieller Quelle wie jener einer Staatsanwaltschaft stammt!

Sehr viel. Das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft oder Polizei und den Medien beruht auf dem Grundsatz von Geben und Nehmen: Die Ermittler füttern die Medien mit Kriminalnachrichten, während die Medien im Gegenzug zum Nutzen der Ermittler ihre Zeugenaufrufe oder Fahndungsbilder veröffentlichen.

 

"Zwischen Medien und Ermittlern
ist Intransparenz der Normalzustand."


Diese scheinbar perfekte Win-win-Situation kennt aber keine geregelte Praxis, die die Interessen beider Partner offen deklariert. So bleibt für Journalisten und Öffentlichkeit ein Tabu, nach welchen Kriterien, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln sich die Ermittlungsbehörden für Publizität entscheiden. Die Publikation des Fahndungs-Videos erfolgte auf verantwortungslose Art ohne jede Vorankündigung und insbesondere offensichtlich ungeregelt. Es gibt keinen permanenten Dialog zwischen Strafverfolgung und Medien, der dringende Klärung – beispielsweise über das Handling von Aufzeichnungen aus Überwachungskameras – schaffen könnte. Hier ist Intransparenz, zur scheinbaren Zufriedenheit beider Partner, Normalzustand.

Doch hinter dieser wackeligen Konvention stehen keineswegs deckungsgleiche Interessen. Während den Medien zugestanden werden kann, mit Nachrichten aus Justiz und "Vermischtem" einen Informationsauftrag zu erfüllen, sind die Verhältnisse bei den Ermittlungsbehörden anders gelagert: Die Aufgaben ihrer Sprecher verfolgen keinen journalistischen Ansatz, sondern jenen der Public Relations, der erfolgsorientierten Öffentlichkeitsarbeit, die vor allem Nutzen für die eigene Einheit (politische Akzeptanz, Budgetberechtigung) generieren und die Behördenstelle letztlich legitimieren soll. Dies schliesst insbesondere Erfolgs-Meldungen und Präventionsbotschaften ein, aber insbesondere auch die Einbindung der Medien in die Fahndungs-Aktivitäten. Medien können im Rahmen ihres Informationsauftrags zwar partiell Partner der Strafverfolgung sein, dürfen aber niemals ihr Komplize werden.

Bei zahlreichen Verlautbarungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dürfte der Zeugen- oder Fahndungsaufruf möglicherweise überhaupt das zentrale Verbreitungs-Motiv sein: Die Belieferung der Medien mit Meldungen über Unfälle und Kriminalität ist unausgesprochen die Gegenleistung für die Mithilfe der Medien bei der Suche nach Zeugen und Tätern. Wie sonst liesse sich erklären, dass beispielweise Fälle aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht kommuniziert werden.

Es steht ausser Zweifel, dass der Einbezug der Medien in die Aufklärung von Unfällen und Verbrechen nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich ist, da die Klärung unbestrittenerweise in gesamtgesellschaftlichem Interesse liegt. Die Leserinnen und Leser haben allerdings das Recht, zu wissen, dass bei Unfall- und Kriminalmeldungen die Ermittlungsbehörden als Verfasser und exklusive Primärquellen faktisch über eine monopolistische Informations- und Bewertungshohheit verfügen – ein Malaise, das von Journalisten wie ein Naturereignis hingenommen wird. Bei Nachfragen und Überprüfungen amtlicher Meldungen durch Medienschaffende hüllen sich Ermittlungsbehörden unter Berufung auf "laufende Verfahren" oftmals in Schweigen.

 

"Die Fahnder haben ein
Fahndungs-Kommunikations-Monopol."


Auf diese Weise können Staatsanwaltschaft und Polizei in der Regel verlässlich davon ausgehen, dass nicht nur ihre Inhalte, sondern auch ihre Wertungen unverändert die sonst üblichen Filter der Redaktionen überwinden und den Weg in die Öffentlichkeit finden.

Das war schon immer so – und ist es heute erst recht. Doch mit der massenhaften Verbreitung des Internet erreicht insbesondere die Online-Fahndung eine völlig neue Qualität. In Zeitungen können wohl Fahndungs-Fotos, aber keine Bewegtbilder publiziert werden. Via Intenet dagegen kann verlockenderweise nahezu die gesamte Bevölkerung als Zielpublikum erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die Fahndungsorgane für ihre Video-Sequenzen ein minimales Marketing betreiben, das nämlich erst dann seine volle Wirkung entfaltet, wenn die neuen Online-News-Plattformen und andere als Multiplikatoren zur Verfügung stehen.

Sorgen über mangelhafte Aufmerksamkeit brauchen sich die Rechtshüter nicht zu machen: Kaum ein Inhalt ist gesellschaftlich derart von Emotionen besetzt wie jener von Fahndungs-Videos – theoretisch journalistische Bestseller, was sich schon daran erkennen lässt, dass der staatliche Server nach Aufschalten der Sequenz zeitweise zusammenbrach. Plötzlich erlaubt die Strafverfolgung der Öffentlichkeit einen authentischen Einblick in einen zentralen Gegenstand ihrer sonst unzugänglichen Arbeit: Die authentische Gewalt-Szene – ein gefundenes Fressen für die Medien.

Nichts hätte allerdings die Staatsanwaltschaft daran gehindert, das Fahndungsmittel des Bewegtbildes schon längst einzusetzen. Seit Jahren sind in zahlreichen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und an exponierten öffentlichen Orten Überwachungskameras installiert. Dass die Justiz aber ihre bisherige Zurückhaltung gerade jetzt ablegt, ist kein Zufall, sondern – ob gewollt oder nicht – perfektes Timing.

Es ist nicht nur die Zeit, in der die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild durch Massen-Plattformen wie "YouTube" oder "Facebook" oder "Twitter" durch Dritte, aber häufig auch durch User selbst freiwillig verletzt werden. Es ist aber auch die Krisen-Zeit der Medien, die den Kampf um Aufmerksamkeit immer häufiger mit dem Mittel der künstlichen Aufregung führen. Sie beschaffen dem Kick-geilen Publikum immer häufiger den Online-Stoff, nach dem es auf "YouTube" lechzt: Krieg und Crime, Sex und Sensationen.

 

"Medien führen den Konkurrenz-Kampf
mit künstlicher Aufregung."


Was die Zeitungen früher noch leicht verschämt unter "Vermischtes" publizierten, reichern jetzt online auch Behördestellen als Lieferanten von Fahndungs-Videos an. Wie perfekt im neuesten Fall die Staatsanwaltschaft die Stoffnachfrage hiesiger Medien bediente, zeigt sich daran, dass diese sich nicht darauf beschränkten, den Link auf die Website der Strafverfolgung zu publizieren. Vielmehr banden sie – nach massenhaften Zugriffen trachtend – das Fahndungs-Video teils samt identifizierbaren Unbeteiligten gleich selbst ungefiltert und unkommentiert in ihre Plattform ein. Was das Publikum mit den Stummfilmen anfangen soll, bleibt ihm überlassen. Abgesehen von der Tätersuche ist kein tieferer Informationswert erkennbar. Der Rest ist Voyeurismus.

Damit wird die Ermittlungsbehörde zu einem direkten Lieferanten von journalistischen Aufreiz-Stoffen, nach denen endloser Bedarf zu bestehen scheint. Sie fügen sich ebenso perfekt ins heutige Spar-Profil zahlreicher Redaktionen ein: Kostenlos, massenzugriffsträchtig, kaum redaktioneller Bearbeitungsaufwand und rechtlich, da von der Behörde selbst verbreitet, scheinbar unproblematisch.

Auch wenn die Täter-Suche im "YouTube"-Stil erst in Einzelfällen angewendet wurde, bedeutet sie einen medienethischen Dammbruch. Herkömmliche Redaktionen sahen traditionell einen zentralen Wert ihrer Arbeit darin, Ereignisse zu werten, auszuwählen und mit Distanz zu den Quellen zu kommentieren. Diese professionelle Distanz geht schrittweise und schleichend verloren. Wenn Fahnder, aber auch andere Anbieter insbesondere aus den Bereichen Kriminalität, Justiz und Rettung, das "YouTube"-Prinzip immer häufiger auf Informationsmedien anwenden, entwickeln sich journalistische Plattformen immer mehr zu reinen Harddiscs, die von redaktionellen Administratoren bloss noch technisch betreut werden.

Schon heute ist unverkennbar, wie Online-Portale als Appetizer im Quoten-Kampf um Hits und Visits immer häufiger "YouTube"-Aufreger einbinden, die mit redaktioneller Eigenleistung nichts mehr zu tun haben. Die Hoheit über die Inhalte wird damit faktisch ausgelagert: Nicht mehr nur intellektuelle und kreative Leistungen von Redaktionen prägen das Profil von Informations-Plattformen, sondern externe pseudojournalistische Angebote – von "YouTube"-Clips spektakulärer Ereignisse über schadenfreudige Mitschnitte von Missgeschicken Dritter bis eben hin zum Fahndungs-Video der Strafverfolger.

 

"Ermittlungsbehörden entfachen
einen Wahrnehmungs-Wettbewerb."


Bei allen unbestreitbarem Erfolgsaussichten birgt die Video-Fahndung aber auch verwaltungsintern nicht zu unterschätzende Risiken, die dem Karussell der Medien-Aufregung nur zusätzlichen Schwung verleihen. Weil öffentlich nur als aktiv und bürgerfreundlich wahrgenommen wird, wer in Massenmedien Präsenz zeigt, entfachen die Ermittlungsbehörden einen Wahrnehmungs-Wettbewerb vor allem mit andern Behördestellen, die sich veranlasst sehen könnten, ihr publikumswirksames Video-Tafelsilber ebenfalls kommunikativ zu bewirtschaften.

Schnell waren Politikerinnen und Politiker zur Stelle, die wohl richtigerweise gesetzliche Grundlagen für Online-Fahndung fordern und auf die Einhaltung von Daten- und Persönlichkeitsschutz-Bestimmungen pochen.

Doch bei allen rasch ins Auge springenden kontroversen Fragen sollte den medienpolitischen und den journalistisch-ethischen Auswirkungen mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Denn wenn die zur öffentlichen Meinungsbildung unverzichtbaren Informations-Medien nur noch aus Jekami-Aufregern bestehen – was auch staatliche Stellen unüberhörbar kritisieren –, dann braucht es wohl keine Debatte mehr: Weil staatliche Stellen selbst Teil der Aufregungsstrategie geworden sind und damit die Legitimation verlieren, diesen Zustand zu beklagen.

Anmerkung der Redaktion: OnlineReports veröffentlichte das Fahndungs-Video nicht, sondern beschränkte sich auf die Publikation von zwei Fahndungsfotos.

 

* Die Unkenntlichmachung der Gesichter Unbeteiligter erfolgte durch die Redaktion von OnlineReports

22. Juli 2009

Weiterführende Links:


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Beschönigende Wort an die strapazierte Volksseele"

Im Wesentlichen geht es in diesem Beitrag von OnlineReports doch um jenen im Fahndungsvideo der Polizei nicht unkenntlich gemachten Trambenützer. Hat sich denn jener anscheinend unschuldige Passagier etwa deswegen beschwert? Nicht dass ich wüsste. Offenbar ereifern sich darüber lediglich ein paar weltfremde Intellektuelle.

 

Wir haben uns doch alle mitschuldig gemacht an dieser gesellschaftlichen Misere mit vorwiegend ausländischen Gewalttätern. Entweder haben wir dieser verheerenden Entwicklung politisch völlig desinteressiert zugeschaut (Stimmabstinenz) oder die falschen Politiker gewählt respektive abgewählt. Auch rechtschaffene Bürger müssen nun damit rechnen, im öffentlichen Raum in einen Gewaltakt ausländischer Jugendlicher zu geraten und wenn sie dabei zufällig auf einem Fahndungsvideo erscheinen, haben sie noch Glück gehabt.

 

Ja, das Video war ein Stummfilm. Basels Hauptproblem wäre noch deutlicher zum Ausdruck gekommen, wenn das in den öffentlichen Verkehrsmittel vorherrschende, fremdländisch akzentuierte Kauderwelsch zu vernehmen gewesen wäre.

 

Die Basler Regierung und insbesondere der ehemalige Justizdirektor Jörg Schild beteuerten früher mehrmals im Brustton der Überzeugung, dass Basel immer noch sicher sei. Um die jahrelang mit beschönigenden Worten hingehaltene und strapazierte Volksseele einigermassen zu beruhigen, wird jetzt zumindest der Anschein erweckt, als würden rigorose Massnahmen ergriffen. Immerhin wurden die Täter durch dieses Video gefasst und damit hat sich’s aus meiner Sicht.


Heinz Mattmüller, Pratteln




"Interesse an rascher Aufklärung"

Was ziehen alle immer wieder den armen George Orwell aus dem Hut? Man sollte doch meinen, jedermann/frau hätte ein gewisses Interesse an der möglichst raschen Aufklärung von Gewaltverbrechen. Oder täusche ich mich? Mich würde sehr interessieren, wie die Opfer von Gewaltkriminalität zu diesem Thema stehen.


Juan Garcia, Ziefen




"Orwells Visionen vom Big Brother"

Endlich wieder einmal ein kritischer Artikel! Orwells Visionen vom Big Brother werden systematisch realisiert. Es geht um die totale Überwachung. Die Macht der Behörden ist grenzenlos. Leider berichten die gleichgeschalteten Medien nie über staatliche Übergriffe. Dank dem Internet können auch rechtswidrige Handlungen von Behörden publik gemacht werden. Behörden-Kriminalität hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Die staatliche "Wahrnehmung" hat nichts zu tun mit der Wahrheit.


Peter Gysin, Münchenstein




"Vielschichtige Sachverhalte auf den Punkt gebracht"

Ich habe soeben Ihre hervorragende Analyse zum "YouTube"-Fall gelesen. Als Nicht-Journalist, aber doch mit einer gewissen "déformation professionelle" versehener Leser bewundere ich Ihre Fähigkeit, komplizierte und sehr vielschichtige Sachverhalte in einer für den durchschnittlichen Konsumenten verständlichen Sprache auf den Punkt zu bringen. In diesem Sinne: danke vielmal!


Sam Müller, Zug



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Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorverkauf hier:
www.theater-rampenlicht.ch

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).