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Die Wohnungs-Nummer, die an keiner Hausfassade auftauchtDank der neuen Wohnungs-Nummer weiss der Staat bald mehr über seine Bürger und Bürgerinnen Weil es keine Volkszählung der alten Art mehr gibt, vergleichen die Behörden zurzeit die Einwohnerregister mit dem Gebäude- und Wohnungsregister. Zu diesem Zweck wurde jede einzelne Wohnung mit einer Nummer versehen. Wer sich bisher dem Zugriff des Staates entziehen wollte, kann bei diesem verfeinerten Verfahren entdeckt werden. "Kennen sie Ihre Wohnungsnummer?" – "Was ist das? Nie gehört." Wer so antwortet, gehört vermutlich zur überwältigende Mehrzahl der Bewohner von Basel und der ganzen Schweiz. In der Schweiz werden Adressen durch Strasse und Hausnummer definiert, und nicht – wie teilweise in südeuropäischen Ländern – auch noch durch die Lage und die Nummer der Wohnung innerhalb eines Hauses.
Das wird sich in der Schweiz vermutlich auch nicht ändern. Dennoch ist in der Schweiz ein bedeutender Wandel im Gang – wenigstens im administrativen Hintergrund: Im Laufe dieses und des vergangenen Jahres wurden und werden sämtliche Wohnungen in der Schweiz von Amtsstellen mit einer Wohnungs-Nummer versehen. Die dritte Wohnung von links im dritten Stock eines Miethauses trägt jetzt die interne Nummer 303; um das Logis zu identifizieren, sind allerdings Hausnummer und Strassenname weiterhin notwendig. Diese Nummer prangt aber weder auf Türschild oder Fassade noch wird sie in Adressen verwendet werden. Sie dient bürokratischen Bedürfnissen.
Also entschlossen sich die Behörden von Bund und Kantonen, eine sogenannte Registerharmonisierung durchzuführen. Seit dem 1. Januar 2008 ist das vom eidgenössischen Parlament gutgeheissene Registerharmonisierungs-Gesetz in Kraft. Es nennt unter anderem die Personendaten, die von den Behörden im Minimum erhoben werden müssen – von der neuen AHV-Nummer bis zur Konfession. Technischer Kern des neuen Verfahrens ist der eidgenössische Wohnungsidentifikator (EWID), mit dem Bewohner einer Wohnung und umgekehrt zugeordnet werden können. Dieser Identifikator macht aber eine Erfassung und Nummerierung sämtlicher Wohnungen in der Schweiz notwendig.
Problemfälle individuell überprüft
Laut Andreas Zappalà, dem Geschäftsführer des Hauseigentümer-Verbandes Basel-Stadt, müssen Untermietverhältnisse vom Vermieter genehmigt werden, ebenso wie Neuzuzüger gemeldet werden müssen. Aber die Hausbesitzer oder Verwalter könnten nur mit häufigen Hausbesuchen kontrollieren, wer wirklich in einer Wohnung wohnt.
Wer sich in Zukunft in Basel-Stadt (und anderswo) an- oder abmelden will, muss jedoch seine Wohnungsnummer kennen, respektive sie bei seinem Vermieter erfragen. Der Hauseigentümerverband möchte die Wohnungsnummern gerne in den Basler Mietvertrag integrieren. Aber darüber hätten sich die Vermieter mit dem Mieterverband noch nicht geeinigt, sagte HBV-Direktor Andreas Zappalà weiter. Bis sich der Umgang mit der Wohnungsnummer eingespielt hat, liefert diese satistisch-bürokratische Errungenschaft sicher noch Anlass für weitere Verwirrung. 14. Oktober 2010
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