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"Ruhe, Besinnung und Erholung": Basler Detailhandels-Laden

Der Konflikt um Basler Ladenöffnungszeiten ist neu entbrannt

Die Referendums-Abstimmung von 3. März steht unter Vorzeichen verhärteter Fronten


Von Christof Wamister


Die Basler Regierung wollte eigentlich nur die Feiertage neu regeln und die Sonntagsverkäufe gesetzlich verankern. Doch daraus hat sich ein Konflikt über die Ladenöffnungszeiten am Samstag entwickelt, der sogar die etablierten Sonntagsverkäufe gefährdet.


Das baselstädtische Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung soll von 2005 "die Rahmenbedingungen schaffen für allgemeine Ruhe, Besinnung und Erholung sowie für gemeinsame soziale, kulturelle und religiöse Betätigung und gemeinsame Freizeitgestaltung ..." Diese etwas sozialpädagogisch tönende Zweckbestimmung steht bei der Referendumsabstimmung vom 3. März über die Teilrevision dieses Gesetzes nicht direkt zur Debatte. Dennoch ist wieder ein homerischer Streit zwischen Detailhandel und Gewerkschaften, zwischen Befürwortern der Liberalisierung und Gegnern des unbeschränkten Einkaufsvergnügens absehbar.

Mit der Gesetzesrevision wollte die Regierung dem Umstand Rechnung tragen, dass die in Basel schon traditionellen Sonntagsverkäufe im Dezember und bei anderen Gelegenheiten (Messen) auf Grund einer neuen Bundesbestimmung eine gesetzliche Grundlage benötigen. Sie beantragte deshalb dem Grossen Rat, drei Sonntagsverkäufe im Gesetz festzuschrieben: zwei im Advent und ein weitere an einem jeweils zu bestimmenden Datum.

Kommissions-Entscheid provozierte Referendum

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates überarbeitete den Vorschlag folgendermassen: zwei Sonntagsverkäufe im Dezember und die Kompetenz der Regierung, bei besonderen Gelegenheiten zwei weitere Sonntagsverkäufe zu bewilligen.

Die WAK ergänzte die Vorlage aber gleichzeitig mit knapper Mehrheit auch um eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten: Am Samstag dürfen die Geschäfte nicht nur bis 18 Uhr, sondern wie schon an den übrigen Werktagen bis 20 Uhr geöffnet bleiben, an Vortagen zu Feiertagen bis 18 Uhr. Der Grosse Rat stimmte dieser neuen Lösung zu, aber damit war eine neue Front eröffnet. Wegen der verlängerten Samstagsöffnungszeiten ergriff ein Bündnis aus Linksparteien und Gewerkschaften das Referendum, das innert kürzester Zeit zustande kam.  

Bei Nein werden Sonntags-Verkäufe fraglich

Die Sonntagsverkäufe werden auch von den Gewerkschaften nicht bestritten. Aber sind sie zumindest dieses Jahr gefährdet, falls die Vorlage das Referendum nicht übersteht? Ja, meint SVP-Grossrat Patrick Hafner, der sich in der Kommission für die neue Lösung eingesetzt hat: "Wenn die Revision abgelehnt wird, fehlt die dafür vorgeschriebene gesetzliche Grundlage."

Laut Antonina Stoll vom Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit gibt es für den Fall einer Ablehnung zwei Möglichkeiten: Man arbeitet für 2013 "unter Einbezug der Sozialpartner und im Hinblick auf eine neue Vorlage" noch einmal mit Ausnahmebewilligungen – oder dem Parlament wird eine neue Vorlage unterbreitet, die dem Abstimmungsresultat Rechnung trägt und sich auf zwei Sonntagsverkäufe im Advent beschränkt. Über das weitere Vorgehen werde nach dem 3. März gegebenenfalls die Regierung beschliessen.

Verlängerung am Samstag "unzumutbar"

Franziska Stier von der Gewerkschaft Unia betont, das Referendum richte sich nicht gegen die etablierten Sonntagsverkäufe. Sie ist der Meinung, dass sich bei einem Sieg des Referendums eine Lösung finden lasse, um die Adventsverkäufe dennoch durchführen zu können. Grundsätzlich hält die Gewerkschaft des Verkaufspersonals eine Verlängerung des Samstagsverkaufs für unzumutbar, so lange sich die Arbeits- und Lohnverhältnisse im Detailhandel nicht verbessern.

Stier erwähnt das Beispiel einer 60-jährigen Frau, die seit 20 Jahren im gleichen Betrieb arbeitet und einen Lohn von 3'600 Franken brutto bezieht. Es gebe aber auch Löhne unter 3'000 Franken. Unia fordert einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und einen Mindestlohn von 4'000 Franken. Dieter Wullschleger (Migros Basel), Sprecher des Vereins Basler Detailhandel, erinnert zum Thema GAV daran, dass ein solcher im Jahr 2009 nach langen Verhandlungen auf dem Tisch lag. "Leider liessen die Gewerkschaften Unia und Syna diesen am Unterzeichungstag platzen."

Arbeitgeber wollen keine Lohn-Zückerchen

Wie wäre es, wenn die Arbeitgeber, um dem Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen, dem Verkaufspersonal wenigstens für den Samstagabendverkauf bessere Bedingungen offerierten – zum Beispiel einen höheren Stundenlohn?

Bei den Arbeitgebern vom Detailhandel will man von dieser Variante nichts wissen. Einzige Rahmenbedingung sei das eidgenössische Arbeitsgesetz, das die Arbeitszeiten regelt. Gemäss diesem gilt die Zeit bis 20 Uhr als normale Tagesarbeit. Der Verein der Detailhändler beklagt sich im Gegenzug über die einschränkenden Bedingungen. Wullschleger: "Der Detailhandel ist der einzige Wirtschaftszweig, dem in diesem Mass vorgeschrieben wird, wann er Kundschaft bedienen darf und wann nicht."

"Basel ist eine Insel"

Die Detailhändler kritisieren vielmehr, dass die Ladenöffnungszeiten in Basel immer noch viel rigider seien als im grenznahen Ausland und im Baselbiet, wo das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten überhaupt abgeschafft wurde. "Punkto Öffnungszeiten ist Basel eine Insel", konstatiert Wullschleger. Angesichts des billigen Euros und des Einkaufstourismus könne man sich das nicht länger leisten. "Der Samstag ist der umsatzstärkste Wochentag im Detailhandel", betont er und berichtet von den Erfahrungen der Migros: "Am Samstag um 18 Uhr müssen wir die Kunden in den Filialen M-Parc oder Kirschgarten fast nach Hause schicken."  

Interessanterweise sind die Migros-Supermärkte in Baselland am Samstag nur bis 18 Uhr offen, was mit den Einkaufsgewohnheiten begründet wird. Im städtischen Raum würde das Unternehmen aber von den vorgeschlagenen längeren Öffnungszeiten Gebrauch machen. Das Referendumskomitee ist dagegen der Meinung, dass für längere Öffnungszeiten kein Bedürfnis bestehe. Der erweiterte Verkauf am Samstagabend sei aus der Perspektive des Personals weder sozialverträglich noch familienfreundlich.

Widerstand gegen "24 Stunden-Arbeitstag"

Der baselstädtische Konflikt, der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern, aber auch auf einer grundsätzlicheren Ebene ausgetragen wird, fügt sich gut ins nationale Bild. Gegen die in Zeit und Angebot unbeschränkte Öffnung der Tankstellenshops wurde auf eidgenössischer Ebene von einer "Sonntags-Allianz" das Referendum ergriffen – mit dem Argument, es sei ein weiterer Schritt in Richtung 24 Stunden-Arbeitstag und der totalen Liberalisierung und Kommerzialisierung des Lebens.

13. Januar 2013

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Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

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