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© Foto by Christof Wamister, OnlineReports.ch
"Davon kann keine Rede sein": Tempo 30-Planzone östliche Gundeldingerstrasse

Der Bund hat zu Tempo 30 in Basel nichts zu sagen

Begriffsverwirrung um die Strassenhierarchie: OnlineReports versucht eine Klärung


Von Christof Wamister


In der Diskussion um die Einführung von zusätzlichen Tempo 30-Zonen in Basel verweisen Gegner immer wieder auf Vorgaben des Bundes. OnlineReports-Recherchen zeigen aber, dass der Kanton selbstständig entscheiden kann. Vor dem Erlass der Tempo-Beschränkung in verkehrsreicheren Strassen ist allerdings ein Gutachten einer Fachinstanz erforderlich.


Kurz vor Ende der Legislaturperiode beschloss der Grosse Rat auf Antrag seiner Verkehrskommission, dass in neun zusätzlichen Strassen Tempo 30 eingeführt werden soll. Die Regierung wollte mit ihrer Vorlage die Tempo-30-Zonen zwar ebenfalls ausdehnen, sich aber auf verkehrsarme Strassen beschränken. Die Ausweitung wird von Grünen, Linken und tendenziell auch von Quartier-Organisationen befürwortet, während die bürgerlichen Parteien und die Automobilverbände entschiedenen Widerstand ankündigten.

In der sich entwickelnden Debatte war von Seiten der Gegner ins Feld geführt worden, dass die Einführung von Tempo 30 zum Beispiel in der Gundeldingerstrasse den Bundesvorgaben widersprechen respektive vom Bund nicht genehmigt würde. Überdies ist eine Begriffsverwirrung um Strassenkategorien entstanden. Deshalb der Versuch einer Klärung.

Begriffsverwirrung um Strassenkategorien

Bei den umstrittenen zusätzlich beschlossenen Tempo 30-Strassen handelt es sich um folgende: Gundeldingerstrasse (Bild oben), Dornacherstrasse, Ahornstrasse, Birmannsgasse, Elsässerstrasse (St. Johanns-Tor bis Voltaplatz), Klybeckstrasse (Horburgstrasse bis Feldbergstrasse), Neuweilerstrasse, Sevogelstrasse (Hardstrasse bis St. Jakobs-Strasse) und Austrasse (Holbeinstrasse bis Schützenmattstrasse).

In der Strassennetzhierarchie des Kantons gelten diese Strassen gemäss Mitteilung des Bau- und Verkehrsdepartementes (BVD) bis auf zwei Ausnahmen als sogenannte Hauptsammelstrassen. Bei der Neuweilerstrasse handelt es sich um eine Hauptverkehrstrasse und bei der Austrasse dagegen nur um eine Quartiersammelstrasse. Im Abschnitt Schützenmattstrasse-Spalenring der Austrasse will auch die Regierung Tempo 30 einführen.

Grundsätzlich unterschieden die Verkehrsplaner zwischen "verkehrsorientierten Strassen" (Hauptverkehrsstrassen, Hauptsammelstrassen) und "siedlungsorientierten Strassen" (Quartiersammelstrassen und kleinere). Gemäss der Terminologie des Strassenverkehrsrechts gehören zu den verkehrsorientierten Strassen die Hauptstrassen und die vortrittsberechtigten Nebenstrassen, die durch entsprechende Signalisationen charakterisiert sind.

Wer befiehlt?

Das Bundesamt für Strassen (Astra) empfiehlt nun, Tempo 30-Zonen in erster Linie in Bereichen mit siedlungsorientierten Strassen einzuführen. Daran hat sich der Kanton Basel-Stadt gehalten, indem er in den vergangenen Jahren sogenannte Kammern – zusammenhängende Strassengruppen – mit Tempo 30 schuf. Der Grosse Rat geht nun einen Schritt weiter, wobei auf die Details zu achten ist. Fast noch wichtiger als die Aufzählung der neun Strassen ist folgender Leitsatz im Bericht der Verkehrskommission: "Auf Hauptsammelstrassen soll Tempo 30 angeordnet werden, wenn dadurch die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs verbessert werden kann."

Gemäss Grossratsbeschluss "hat" die Regierung diesen und drei weitere Leitsätze "zu berücksichtigen". Es ist nun allerdings die Exekutive, welche die Tempo 30-Zonen im Detail in die Tat umsetzt. In ersten Reaktionen wies BVD-Chef Hans-Peter Wessels darauf hin, sprach aber auch von Bundesrecht, das es zu beachten gelte.

Den Bund interessieren nur Kantonsstrassen

Wie ist das zu verstehen? Bestimmt tatsächlich der Bund, wo Tempo 30-Zonen zulässig sind? "Davon kann keine Rede sein", sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach gegenüber OnlineReports: "Die Strassennetzhierarchie wird nicht durch das Bundesamt für Strassen genehmigt. Bloss das Hauptstrassennetz, das Netz der Kantonsstrassen, das bundesbeitragsberechtigt ist, wird durch den Bund festgelegt."

Barbara Auer vom Basler Amt für Mobilität bestätigt, dass die Strassennetzhierarchie Sache des Kantons ist, und dass der Bund nur an den Hauptstrassen und deren Signalisierung interessiert ist. Die Neuweilerstrasse zum Beispiel, die vom Kanton als "Hauptverkehrsstrasse" taxiert wird, ist keine Hauptstrasse im Sinne des Bundes. Barbara Auer erläutert das Verfahren folgendermassen: "Die neuen Tempo 30-Zonen und Tempo 30-Strecken müssen von der zuständigen Behörde, dem Leiter des Amtes für Mobilität, auf Basis eines Gutachtens genehmigt werden. Der Kanton muss also den Bund bei Einführung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nicht fragen, sich jedoch bei allen Tempo 30-Projekten an die bundesrechtlichen Vorgaben halten. Zudem muss der Kanton das neue Verkehrsregime publizieren, und es bestehen Rekursmöglichkeiten."

Die Stunde der Experten

Ob nun in der Gundeldingerstrasse und der Dornacherstrasse Tempo 30 eingeführt wird, hängt somit nicht von Vorgaben des Bundesamtes für Strassen ab, sondern von Verkehrsexperten und Juristen. Dabei wird es um die Interpretation der Signalisationsverordnung, um Verkehrsmengen und Strassenbreiten gehen.

Wenn die  Behörden tatsächlich Tempo 30 für die umstrittenen Strassenabschnitte beschliessen, wird es zweifellos zu Rekursen bis ans Bundesgericht kommen. Das war schon in den achtziger Jahren der Fall, als in den beiden erwähnten Hauptachsen des Gundeldingerquartiers die rechte Fahrspur für den Autoverkehr gesperrt wurde. Die beiden schnurgeraden Strassen, die Durchgangsverkehr durch ein Wohngebiet leiten, sind immer wieder für Konflikte gut.  

Nachtrag: Wie einem kürzlich publizierten Bundesgerichtsurteil zu entnehmen ist, können Tempo 30-Beschränkungen sogar für eine vom Bund anerkannte Kantons- und Hauptstrasse innerorts erlassen werden. Zum Missvergnügen des zuständigen Bündner Departementes und des Astra genehmigte das Bündner Verwaltungsgericht eine solche Beschränkung für die Gemeinde Sumvitg im Vorderrheintal, wo die Kantonsstrasse mitten durch das Dorf führt und teilweise nicht einmal durch Trottoirs abgesichert ist. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des TCS ab. Mit Basler Verhältnissen ist dieser Fall indes nur bedingt zu vergleichen, denn auf echten Hauptstrassen steht Tempo 30 nicht zur Diskussion.

4. Februar 2013


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Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

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