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Basler Pflegebetriebe stöhnen unter amtlich verordnetem PapierkriegErhebung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit: Gross-Aufwand und problematischer Datenschutz Von Xenia Keller Unmut löst eine Lohndumping-Erhebung des Basler Amtes für Wirtschaft und Arbeit in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitexbetrieben aus: Sie kritisieren den unverhältnismässig grossen Bearbeitungs-Aufwand und datenschützerisch problematische Personalfragen. Das Amt widerspricht. Dass der Kanton mit einer Erhebung gegen Lohndumping vorgeht, stösst zwar prinzipiell auf Verständnis. Die Leiterin* eines grösseren Basler Pflegebetriebs zu OnlineReports: "Es gibt diese Scharlatane, die zu 17 Franken die Stunde Personal einstellen."
* Mehrere Betroffene wollten nicht mit ihrem Namen genannt werden. Sie sind der Redaktion bekannt. 28. Juli 2009
"Mein Vertrauen ist ziemlich erschüttert" Eigentlich bin ich echt sauer. Was da nicht alles unter Datenschutz verstanden wird. Je nach dem, wer etwas wissen will, gilt der Datenschutz oder eben nicht. Mein Vertrauen ist ziemlich erschüttert und Datenschutz gilt für mich nichts mehr. Dass sich auch der Arbeitgeber missbrauchen lässt, meine persönlichen Daten herauszugeben, finde ich ziemlich mies. Abgesehen davon, dass dies auch mit viel Arbeit verbunden ist. Vielen Dank, dass Sie das Thema aufgenommen haben und einmal mehr Verwässerungen eines Gesetzes aufgezeigt haben. Marie-Louise Aeschbach, Arlesheim "Der kantonale Datenschützer ist echt gefordert" Unhaltbar an dieser "Fichieraffäre" sind zwei Aspekte: Zum einen verschanzt sich doch der nämliche Staatsapparat selbst ganz nonchalant bei jeder unpassenden Gelegenheit hinter der patenten Ausrede "aus Gründen des Datenschutzes ...". Dies selbst dann, wenn ein erhebliches Interesse vorhanden ist, Informationen rasch weiterzugeben – etwa in der Bekämpfung der Kriminalität. Im Kanton Baselland beispielsweise trifft dies offenbar auch die Ortspolizei, die aus vorgeschobenen "Datenschutzgründen" vom kantonalen Polizeifunknetz abgehängt ist, wie kürzlich eine regionale Tageszeitung berichtete.
Zum andern muss es doch als geradezu absurd bezeichnet werden, wenn der Sachbearbeiter Raymond Stämpfli die Lieferung selbst persönlichster Angaben als "zwingend notwendig" bezeichnet, die Tripartite Kommission jedoch offenbar mit anonymisierten Daten problemlos arbeiten kann. Bezeichnenderweise weiss Herr Stämpfli selbst nicht, weshalb nicht auch er mit anonymisierten Daten arbeiten kann.
Auf jeden Fall ist hier der kantonale Datenschützer echt gefordert, der seinen Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung selbst einmal beibringen sollte, was Datenschutz heisst. Die Verfügungsgewalt der Amtsstuben und allenfalls die Abhängigkeit vom staatlichen Subventionsmanna, in der wohl etliche der betroffenen Pflegeinstitutionen stecken, darf keinesfalls ein Freipass dafür sein, in der geradezu dümmlicher Arroganz des Staatsapparates unbesehen und unkontrollierbar die Einforderung sensibelster Daten von Einwohnern und Arbeitnehmern zu verfügen. Edi Borer, Kaiseraugst |
vor Gewissens-Entscheid |
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