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"Ich habe nichts gemacht": Verurteilter Politiker Samuel Wehrli

Samuel Wehrli wegen sexuellen Übergriffen auf seine Tochter verurteilt

Baselbieter Kantonsgericht wandelt Freispruch in bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten um


Von Peter Knechtli


Das Baselbieter Kantonsgericht hat am Dienstagnachmittag den CVP-Politiker Samuel Wehrli (41) wegen mehrfacher sexueller Handlungen und sexueller Nötigung gegenüber seiner Tochter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung und des Inzests dagegen liess das Gericht fallen. Wehrli spricht von einem Fehlurteil und will den Fall vor Bundesgericht bringen.


Gegen den Freispruch vor Strafgericht im Mai letzten Jahres hatten sowohl die Opferanwältin und die Mutter des behaupteten Opfers als auch Staatsanwalt Boris Sokoloff appelliert. Der staatliche Ankläger hatte eine Zuchthausstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Wesentliche neue Fakten kamen bei der Befragung am Montagmorgen gegenüber der dreitägigen Verhandlung vor erster Instanz nicht zutage.

"Kein Sex, kein Nackt-Tanz, keine Porno-Bilder"

Samuel Wehrli, weiterhin Einwohnerrat in Pratteln, Mitglied der kantonalen CVP-Parteileitung und derzeit Landratskandidat, bekräftigte zu Prozessbeginn: "Ich habe meiner Tochter überhaupt nichts gemacht. Ich habe meine Tochter nicht vergewaltigt und sie auch nicht mit Alkohol gefügig gemacht." Es sei vorgekommen, dass sich Melissa bei der Ausübung des Besuchsrechts morgens jeweils im Bett an ihn "anekuschelet" habe. Dabei sei es aber nie zu Übergriffen gekommen. Alle entsprechenden Detailfragen von Gerichtspräsidentin Christine Baltzer beantwortete Wehrli mit einem bestimmten, fast trotzigen "Nein". Nach dem Freispruch vor Strafgericht habe er sich gefreut, seine Tochter Melissa (Name geändert) wieder zu treffen, um mit ihr eine neue Beziehung aufzubauen. Doch das erste physische Treffen im Juli letzten Jahres sei für ihn "zutiefst enttäuschend" verlaufen.

Wehrli wiederholte die Behauptung, Melissa sei von ihrer Mutter - von der er seit mehreren Jahren geschieden ist - gegen ihn aufgehetzt worden. Das habe er erstmals 1998 gemerkt, als Melissa ihn in einem Anruf auf den Telefonbeantworter als "Schwein" bezeichnet habe. Auch weitere Indizien sprächen für diese Annahme. Deshalb habe er Melissa auch einmal einen eingeschriebenen Brief geschickt und Telefongespräche auf Tonband aufgenommen.

Melissa nennt ihren Vater "Bio"

Wehrlis ehemalige Frau schilderte mit bewegter Stimme, wie sich Melissa gefreut habe, zum Schulpsychologen gehen zu dürfen, um über die Vorkommnisse mit ihrem Vater zu reden. Das Kind sei laut Auffassung mehrerer Fachleute "massiv sexuell missbraucht" worden. Sie allein habe indes entschieden, ihren Ex-Mann bei der Polizei anzuzeigen. Sie widersprach, das Kind gegen den Angeklagten aufgehetzt zu haben. Das heute 14-jährige Mädchen sei aufgrund seiner traumatischen Erlebnisse in einer Mischung von Wut, Hass und Trauer häufig starken Stimmungsschankungen ausgesetzt, die es in einer Reittherapie abzubauen versuche. Es nenne Wehrli nicht mehr ihren Vater, sondern "Bio" oder "Sämi". Die sexuelle Aufklärung ihrer Tochter sei im üblichen Rahmen erfolgt. Spezielle sexuelle Praktiken seien dabei nicht erörtert worden. Dagegen habe sie als Krankenschwester offen über die Gefahren und Ansteckungsmöglichkeiten von Aids diskutiert.

Staatsanwalt bleibt bei 3,5 Jahren Zuchthaus

In seinem Plädoyer zeigte sich Staatsanwalt Sokoloff "von der Schuld des Angeklagten überzeugt". Der Freispruch in erster Instanz halte "einer Überprüfung in keiner Weise stand". Das Strafgericht habe "keine gesamtheitliche Würdigung der Indizien vorgenommen, sondern sie stets isoliert betrachtet". Das Gericht habe ein Obergutachten der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Poliklinik Bern, das bei der Befragung Melissas suggestive Methoden ortete und als ungeeignet für die Wahrheitsfindung bezeichnet, in den Mittelpunkt seiner Beurteilung gestellt. Dabei sei diese Expertise "nur einer von vielen Aspekten". Sokoloff: "Das Obergutachten ist nur Hilfsmittel zur Urteilsfindung."

Der Staatsanwalt nannte Melissas Gemütsschwankungen als "typisch für das Opfer". Es sei aber weder leicht zu beeinflussen noch manipulierbar. Die Komplott-Theorie sei "in keiner Weise belegbar". Vielmehr seien Melissas Aussagen über sexuelle Handlungen ihres Vaters vor dem Schulpsychologen glaubwürdig: "Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass ein 10-jähriges Mädchen eine so erstaunliche Aussage ohne eigene Erfahrung machen kann." Dem Angeklagten attestierte Sokoloff eine "narzisstisch stark überhöhte Ich-Bezogenheit". Falls es in der Voruntersuchung zu Fehlern gekommen sei, dürften diese nicht dem Opfer angelastet werden. Der Strafantrag bleibt unverändert bei dreieinhalb Jahren Zuchthaus.

In eine ähnliche Kerbe hauten Opfer-Anwältin Esther Wyss ("Melissa hat ihre Arbeit gemacht") und Martin Pestalozzi, der Anwalt von Melissas Mutter. Pestalozzi warf Wehrli vor, einen "Rachefeldzug gegen seine Ex-Frau" zu führen. Eine gewisse Suggestion in der Befragung bezeichnete er als üblich: "Eine polizeiliche Befragung muss zielgerichtet sein und darf nicht eine Therapiestunde sein."

"Sprache kann verräterisch sein"

Diesen Darstellungen widersprach Wehrlis Verteidiger Nicolas Roulet entschieden. Es reiche nicht aus, den Darstellungen Melissas bloss zu glauben. Die Vorwürfe hätten in keinem Fall belegt werden können. "Verräterisch" sei die Sprache, wenn ausgeführt werde, Melissa habe ihre "Arbeit gemacht". Ebenso wenig dürfe die suggestive Befragung Melissas als Instrument zur Wahrheitsfindung herangezogen werden. Zudem gebe es kein typisches Verhalten eines Kindes, das auf einen Missbrauch schliessen lasse. Roulet beantragte Ablehnung der Appellation und Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.

Gericht: "Wir glauben der Tochter mehr als dem Vater"

Das Gericht glaubte nach Aussagen der Präsidentin Melissa mehr als dem Angeklagten und verurteilte ihn wegen mehrfacher sexueller Handlungen und mehrfacher sexueller Nötigung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Zudem muss er der Tochter eine Genugtuung von 15'000 Franken und seiner Ex-Frau 5'000 Franken zahlen. Dazu kommen zusätzlich Anwaltkosten, Parteientschädigungen und Gebühren in noch höherem Umfang.

"Ich habe nichts gemacht!", rief Wehrli nach Verkündung des Urteils in den Gerichtssaal. Die fünf Richtenden dagegen hielten die Aussagen der zu jenem Zeitpunkt gut zehnjährigen Tochter vor dem Schulpsychologen und der Kantonspolizei Zürich für insgesamt glaubwürdig. Dies, auch wenn die polizeiliche Befragung keine Glaubwürdigkeitsprüfung zulasse. "Die Spontanaussagen des als frühreif und altklug geschilderten Kindes sind authentisch", befand das Gericht, es gebe "keine Anhaltspunkte für ein Komplott oder einen Suggestions-Versuch". Ebenso sei auch "kein Motiv für eine Falschbeschuldigung des Vaters durch das Kind ersichtlich". Die Drohungen des Vaters, die Mutter komme ins Gefängnis oder es gebe einen Weltuntergang, wenn sie gegenüber Dritten von den Übergriffen erzähle, seien glaubwürdig. Ebenso habe das Gericht mangels eindeutiger Beweise versucht, die vorhandenen Indizien gesamtheitlich zu würdigen.

"Sind wir hier in einem Rechtsstaat?", empörte sich der soeben verurteilte Samuel Wehrli beim Verlassen des Gerichtssaales. Unter Tränen beteuerte er vor dem Gerichtsgebäude nochmals: "Ich habe nichts gemacht." Wehrli hält das Urteil für "schlicht nicht nachvollziehbar" und will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

25. März 2003

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