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"Veränderte Faktenlage": Basler Justizminister Hans Martin Tschudi

Basler Regierung jetzt für Sanierung der Schiessanlage Allschwilerweiher

Negativer Entscheid von Ende Mai am Dienstag nach den Wahlen umgestossen: "Neue Erkenntnisse"


Von Peter Knechtli


Die Basler Regierung ist jetzt doch mehrheitlich für die Lärmsanierung der Schiessanlage Allschwilerweiher. Diese Informationen von OnlineReports bestätigte Justizdirektor Hans Martin Tschudi. Als Grund für das Rückkommen auf den früheren Entscheid nannte Tschudi verschiedene neue Informationen, unter anderem die sonst fehlende Möglichkeit für Basler Schützen, das "Obligatorische" schiessen zu können.


Noch Ende Mai hatte die Basler Regierung mit mit drei zu drei Stimmen per Stichentscheid von Regierungspräsident Ralph Lewin die Sanierung des auf Baselbieter Boden stehenden Schiessplatzes Allschwilerweiher abgelehnt. Bis spätestens 1. April 2002 hätte die Anlage aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids lärmschutzmässig saniert werden sollen, "sofern dort nicht nur das Obligatorische geschossen, sondern die Anlage weiterhin Sportschützen zur Verfügung gestellt werden soll" (so das damalige Communiqué der Regierung). Allein für die mehreren hundert aktiven Basler Sportschützen einen Kredit von 5,2 Millionen Franken auszugeben, komme nicht in Frage. Die Sportschützen, so die Regierung damals, könnten ihr Hobby "in anderen Schiessständen" ausüben. Überdies sei offen, die das Obligatorische im Rahmen der Armeereform gestaltet werde.

Anfang September zog die Baselbieter Regierung die Konsequenzen aus dem Basler Njet und schloss die seit Jahrzehnten wegen ihres Lärm umstrittene und nur noch von Basler Schützen benutzte Schiessanlage durch eine Verfügung der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion per 1. September 2002.

Tschudi als Zünglein an der Waage

Gegen diese Verfügung hat aber das Basler Polizei- und Militärdepartement beim Baselbieter Regierungsrat Rekurs angemeldet, um keine Fristen zu verpassen, wie Stephan Bläsi, Chef des Rechtsdienstes im Basler Polizei- und Militärdepartement, gegenüber OnlineReports ausführte. Und am Dienstag nach dem ersten Wahlgang der Basler Regierungsratswahlen beschloss die Exekutive sogar mit vier zu drei Stimmen, auf dem Mai-Entscheid zurückzukommen und nunmehr für die millionenschwere Lärmsanierung einzutreten. Das Zünglein an der Waage war DSP-Justizdirektor Hans Martin Tschudi, der jetzt - anders als die drei sozialdemokratischen Regierungsräte, die beim ablehnenden Entscheid blieben - mit seiner Stimme zur Mehrheit zugunsten der Sanierung betrug.

Gegenüber OnlineReports berief sich Tschudi auf eine in mehrfacher Hinsicht "geänderte Faktenlage". Abklärungen seines Departements hätten ergeben, dass das Obligatorische nur noch geschossen werden könne, wenn der Schiessstand saniert sei. Auch sei jetzt erkennbar geworden, dass die Verteilung von Basler Sportschützen auf regionale Plätze in den Kantonen Baselland, Aargau und Solothurn nicht machbar sei. Schliesslich soll jetzt auch abgeklärt werden, ob sich die Sport-Toto-Gesellschaft mit einem Beitrag an der Sanierung beteiligen könne, nachdem die Sportschützen selbst zur Zahlung eines namhaften Beitrags bereit seien. Stephan Bläsi zeigte sich überzeugt, dass unter den neuen Verhältnissen mit den Baselbietern befriedigende Modalitäten für Obligatorisch-Schützen wie für Sportschützen vereinbart werden können.

Bald Vorlage an den Grossen Rat

Der formale Entscheid, die Vorlage an das Parlament zu überweisen, wird laut Tschudi in "ein paar Wochen" getroffen, wenn die letzten hängigen Fragen geklärt seien. Später hat allenfalls das Basler Volk das letzte Wort: Die Vorlage ist referendumsfähig.

31. Oktober 2000


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