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So fällt in Basel ein "Working poor" durch das soziale NetzDer Fall Bergmann zeigt einen weiteren grotesken Mangel im Sozial-System auf Von Peter Knechtli Ein gering verdienender Basler Teil-IV-Bezüger würde selbst nach Annahme des Steuergesetzvorschlages der Regierung schlechter fahren als ein Sozialhilfeempfänger. Das zeigt der Fall Bergmann, über den OnlineReports schon berichtet hat: Für IV-Bezüger lohnt sich teilzeitliches Arbeiten aus finanzieller Sicht kaum. Der Vorschlag der Basler Regierung über das revidierte Steuergesetz, das morgen Mittwoch vom Grossen Rat behandelt wird, verspricht, das so genannte "Existenzminimum" vollständig von Steuern zu befreien. Doch was bedeutet dies konkret? Nach der Vorstellung der Exekutive beginnt der kantonale Steuertarif künftig erst ab einem Einkommen von 20'000 Franken für eine Einzelperson. Das entspricht gerade einmal einem Nettoeinkommen von knapp 1'700 Franken monatlich, was noch unter dem Sozialhilfe-Minimum liegt, das steuerbefreit ist.
*Name der Redaktion bekannt 11. Dezember 2007
Nicht lohnende Ergänzungsleistungen
Das folgende vom Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt erstellte Berechnungsbeispiel für IV-Ergänzungsleistungen zeigt, dass sich dieses Unterstützungsmodell für den teilzeit arbeitenden David Bergmann so gut wie nicht lohnt.
* Vom Erwerbseinkommen von 24'191 werden nur zwei Drittel angerechnet
Aus der errechneten Differenz von rund Fr. 2'500 ergeben sich monatliche IV-Ergänzungsleistungen von Fr. 219 sowie kantonale IV-Ergänzungsleistungen von Fr. 114. Total Ergänzungsleistungen insgesamt: Fr. 333. Davon werden allerdings Fr. 268 Krankenkassenbeiträge abgezogen. Unter dem Strich bleiben Bergmann zusätzlich ganze 65 Franken. |
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