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"Wie Doktor oder Professor": Angeklagter Weber vor Basler Gerichtsgebäude

Polit-Desperado Eric Weber erneut verurteilt

Bedingte Geldstrafe für Rechtsaussen-Politiker wegen Wahlbestechung, versuchter Wahlfälschung und Drohung


Von Peter Knechtli


Der stadtbekannte Basler Rechtsaussen-Politiker Eric Weber (44) versuchte vor knapp vier Jahren mit Bestechung und Wahlfälschung, den erneuten Sprung in den Grossen Rat zu schaffen - erfolglos. Vor dem Strafgericht erhielt er heute die Quittung: Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, bedingt auf drei Jahre. Weber sass von 1984 bis 1992 im Grossen Rat.


Es waren nahezu herzzerreissende Szenen, die sich heute Mittwochmorgen im Saal 1 des Basler Strafgerichts abspielten. An der Grenze ihrer Kräfte schleppte sich eine heute 90-jährige Frau in den Zeugenstand. Nach ihrer tapferen Aussage geleitete sie anschliessend noch ihre etwas behinderte Tochter, auch schon älteren Jahrgangs, in den Gerichtssaal. Einzelrichter Lukas Faesch gestand in der Urteilsbegründung am späteren Nachmittag, es sei an der Grenze des Zumutbaren, aber nötig gewesen, diese beiden Damen als Zeuginnen aufzubieten.

Bestecher in Sieger-Pose

Angeklagt war das derzeit wohl bizarrste und unbelehrbarste Exemplar von Politiker, das Basel derzeit zu bieten hat: Eric Weber, 1984 als 21-Jähriger auf der Liste der "Nationalen Aktion" in den Grossen Rat gewählt ("Ich war der jüngste Politiker Europas"), gründete später die "Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat" (VA). Manipulationen im Vorfeld der für ihn erfolgreichen Wahlen vom Januar 1988 trugen ihm eine über alle Instanzen bestätigte Verurteilung wegen Urkundenfälschung ein. Ausserdem verbot ihm das Gericht während fünf Jahren die Mitgliedschaft in einer Behörde.

Weber, Prototyp eines Aussenseiters, hat sich in seiner Polit-Karriere wohl für die absolute Mehrheit der Basler Stimmberechtigten zum "Politclown" ("Basler Zeitung")  entwickelt, dessen grösste Befriedigung offenbar darin besteht, Medieninteresse zu wecken - mit welchen Mitteln auch immer. So schrie er vor zwanzig Jahren schon "Heil Hitler" in den Grossratssaal und beschimpfte einen SP-Präsidenten als "dreckigen Sozialisten". So liess er sich mit stolz geschwellter Brust mit der rechtsradikalen "Front national"-Galionsfigur Jean-Marie Le Pen, Franz Josef Strauss oder James Schwarzenbach ablichten. So präsentierte er sich heute Morgen in grostekem Unschuldsbewusstsein in Victory-Pose vor dem Gerichtssaal, obwohl das, was die Leitende Staatsanwältin Dora Weissberg ihm vorwarf, zum politisch-moralisch Himmeltraurigsten gehören dürfte, was in den Hallen der Basler Rechtsprechung in den letzten Jahren verhandelt wurde.

Richter musste Weber zurechtweisen

Politisch ist er ein Nonvaleur, doch wer schon je mit seinen Mails und Allmachts-Fantasien ("Ich will zuschlagen und Geschichte machen") eingedeckt worden ist, kann verstehen, was in jenen vorgeht, die ihn als "Spinner" wahrnehmen, der sich mit seiner unstillbaren Geltungsgier immer neu und immer tiefer ins Elend reitet. Vor Gericht wollte der Rechtspopulist (Selbsteinschätzung) heute glaubhaft machen, er habe bei "Bild" ("die grösste Zeitung Europas") eine "Festanstellung" und "vom Kanton Basel-Stadt" (gemeint war "Basel Tourismus") Schreibaufträge über die Euro 08 samt Gratis-Logis im "Café Merian" gehabt, obschon die Komposition logisch-gerader Sätze nicht zu seinen Primärbegabungen gehört. Zudem sei er vor wenigen Wochen in die Basler SVP aufgenommen worden, was die Parteileitung bestreitet.

Auf der Anklagebank verwickelte sich Weber allerdings derart in Widersprüche und offensichtlichen Ausreden, dass auf den Medien- und Zuhörerreihen nur mit Mühe schallendes Gelächter unterdrückt werden konnte, und ihn Richter Faesch mehrfach nur unter Aufbietung phonstarker väterlicher Autorität wieder in die Gegend der Vernunft zurückzuführen vermochte: "Um Gottes Willen, machen Sie sich doch nicht lächerlich." Anderseits bedankte sich Weber, sorgender Vater zweier Kinder, artig, wenn der Vorsitzende in seiner bestimmenden, aber fairen Verhandlungsführung dem Angeklagten gefällig erscheinende Formulierungen verwendete.

Vorwiegend Hilflose im Visier

Harmlos ist Weber weder geblieben noch geworden. Als er im Herbst 2004 wieder nach einem Grossratsmandat und wohl vor allem nach der von ihm bewunderten Etikette "alt Grossrat" ("Das ist wie Doktor oder Professor") strebte, griff er - der früheren Verurteilung zum Trotz - wieder zu illegalen Tricks, um die Fünf-Prozent-Hürde zu schaffen. Dabei wertete er Adressen von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aus, die ihm zuvor eine Initiative unterschrieben und dabei auch den Jahrgang deklariert hatten. Aufgrund der Anklageschrift ist naheliegend, dass er vor allem ältere Wahlberechtigte ins Visier nahm. Sie suchte er in ihren Privatwohnungen oder im Altersheim auf und bot ihnen "Hilfe beim Ausfüllen" des Wahlzettels an. Es kam dabei auch vor, dass er Mutter und behinderte Tochter beim Kochen überraschte und dann samt Wahlunterlagen sehr rasch verduftete.

Doch auch ein junges Liebespärchen blieb vom aufwändigen politischen Balztanz des Rechtsaussen nicht verschont. So sah es der Richter als erwiesen an, dass Weber zwei Verliebten auf einer Parkbank an der Hegenheimerstrasse unvermittelt 30 Franken anbot, wenn sein Name angemessen auf seiner "Liste 9" ("SD-Volksaktion") auftauche, die die in Basel stimmberechtigte Frau zu wählen hätte. In einem andern Fall bot er einem Bewohner an der Sierenzerstrasse unter der Wohnungstür eine Zehnernote, wenn dieser ihm die Stimme gebe - erfolglos.

Selbst mehrere Redaktoren der "Basler Zeitung" traf Webers dünner Bannstrahl: Sie versetzte er wegen ihrer Berichterstattung mit mehr oder weniger verhüllten Todesdrohungen und in Kuverts verschicktem Rohrzucker, der wohl auf das berüchtigte Milzbrand-Pulver Anthrax anspielen sollte, in Schrecken.

"Ein Kandidat für Amtsunfähigkeit"

Die Verhandlung geriet erwartungsgemäss zur Realsatire. Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten mit vier Jahren Bewährung, der Verteidiger eine angemessene Geldstrafe. Richter Faesch verurteilte Weber zu einer Geldstrafe von 180 Tagen zu 30 Franken bedingt auf drei Jahre, was einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe gleichkommt. Diese Strafe hat keine unmittelbare Auswirkung auf Weber. Empfindlicher dürften den Geringverdiener die ihm auferlegten Verfahrenskosten in Höhe von 4'870 Franken und die Urteilsgebühr von 1'000 Franken treffen.

"Was Sie erzählten, ist absurd!", erteilte Faesch dem Verurteilten eine Lektion. Sein Verschulden, den Volkswillen und die demokratischen Spielregeln derart zu missachten, sei "gravierend". Allzu viel Besserungs-Optimismus war aus der Urteilsbegründung allerdings nicht herauszuhören: "Sie sind offenbar nicht belehrbar. Jeder Zweck heiligt die Mittel. Sie haben überhaupt keine Einsicht. Ihnen fehlt eine Kultur der politischen Auseinandersetzung", schrieb Faesch in Webers Stammbuch. Von einer Wiederholung eines Wahlkampfs nach Weber-Art riet ihm der Richter indes dringend ab: "Sie wären ein Kandidat für Amtsunfähigkeit."

Fast dankbar fiel der Verurteilte dem Richter nach dem Urteilsspruch ins Wort: "Wir nehmen an!" Einige Stunden zuvor hatte Weber, was der Vorsitzende sofort unterband, eine Zeugin gefragt: "Sind Sie in psychiatrischer Behandlung?"

19. März 2008

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"Diese Strafe gibt es heute leider nicht mehr"

Früher haben die Gerichte solchen "Spinnern" die politischen Rechte zeitlebens aberkannt, das heisst, sie durften nicht mehr wählen gehen und auch nicht mehr gewählt werden. Diese Strafe gibt es heute leider nicht mehr.


Ernst Brunner, Birsfelden



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bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

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Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

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Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

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Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

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Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

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Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).