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"Gericht gibt uns Recht": Kontrahenten Elsbeth Schneider, Ulrich Raeber

Gesichts-Pflege im Schützengraben

Arcoplan: Regierung will nicht verhandeln, sondern ein Gericht über die Entschädigung entscheiden lassen


Von Peter Knechtli


Entgegen den klaren Forderungen aus dem Parlament ist im endlosen Streit zwischen der Baselbieter Regierung und der Basler Architekturfirma Arcoplan AG eine Verhandlungslösung nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Regierung drängt auf einen Gerichtsentscheid. Der könnte zum Anfang eines neuen Kampfes werden, der den Kanton teuer zu stehen kommt.


Hinter vorgehaltener Hand sprechen Parlamentarier längst von einem "endlosen Theater", in dem es der Baselbieter Regierung nur noch darum gehe, das Gesicht zu wahren. Konkret geht es um die Frage, wer die finanziellen Konsequenzen der nochmaligen Verteuerung des Um- und Neubaus des Kantonsspitals Liestal in Höhe von 18 Millionen Franken zu verantworten hat. Die Regierung machte anfänglich die Architektin Arcoplan verantwortlich und forderte von ihr 7 Millionen Franken Entschädigung, was den KMU-Betrieb direkt in den Ruin getrieben hätte. Nach verschiedenen Expertisen einigten sich die Streit-Parteien auf einen Vergleich, wonach Arcoplan dem Kanton 358'000 Franken zahlt. Gleichzeitig aber klagte Arcoplan gegen Baudirektorin Elsbeth Schneider (CVP) und mehrere Chefbeamte und Berater wegen Amtsmissbrauchs.

PUK-Bericht schuf neue Grundlagen

Das Blatt wendete sich aber, als eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) gravierende Führungs- und Projektleitungsmängel in der Bau- und Umweltschutzdirektion ermittelte: Zu Unrecht, so das Fazit der PUK, habe die Regierung die Schuld an der massiven Kostenüberschreitung dem heute 25 Mitarbeiter zählenden Unternehmen zugewiesen. Der klare Tenor in der Landrats-Debatte über den PUK-Bericht war, mit der Arcoplan Verhandlungen über eine gütliche Einigung aufzunehmen. Denn die Firma stellte sich nun auf den Standpunkt, dass nicht sie dem Kanton, sondern der Kanton ihr Geld schulde. Bis heute, so Arcoplan, seien ihr aus dem Streit Kosten in Höhe von zwei Millionen Franken entstanden - geleistete Arbeit am Spital, Expertisen- und Anwaltskosten.

Noch vergangenen November brachten die fünf Präsidenten der Landratsfraktionen in einem Brief an die Exekutive "in aller Deutlichkeit" die Erwartung zum Ausdruck, "dass die Regierung in dieser Sache nun über ihren Schatten springen und ebenso entschiedene wie konziliante Schritte auf dem Weg zu einer aussergerichtlichen Einigung vornehmen möge".

Ein ultimativer Brief statt Verhandlungen

Doch wirkliche Verhandlungen haben seither gar nicht stattgefunden. Als habe im Landrat keine PUK-Debatte stattgefunden, schrieb Regierungsrätin Elsbeth Schneider der Arcoplan am 28. Januar dieses Jahres einen recht ultimativen Brief* des Inhalts: Der Kanton verzichtet auf die 358'000 Franken aus dem Vergleich, wenn gleichzeitig die früheren Arcoplan-Aktionäre "im Strafverfahren betreffend Amtsmissbrauch eine Desinteresse-Erklärung abgeben würden". Das Kalkül: Falls das Gericht nur schon einen Teil der Vergleichssumme stehen lässt, hätte es Arcoplan doppelt schwer, eine Entschädigung durch den Kanton zu rechtfertigen. Arcoplan anderseits hat die Anerkennung des Vergleichs mit einer Aberkennung vor dem Basler Zivilgericht angefochten und Fristverlängerung beantragt, damit Zeit für Verhandlungen gewonnen werden kann.

Darauf will sich die Baselbieter Regierung nun offenbar auch künftig nicht einlassen. Wie Regierungsrätin Elsbeth Schneider gegenüber OnlineReports erklärte, tendiert die Regierung auf einen Gerichtsentscheid darüber, wie weit der unter "alten" Bedingungen abgeschlossene Vergleich noch gültig ist. Kommenden Montag läuft die Einsprachefrist gegen eine Verfahrens-Sistierung bis 1. September ab. Elsbeth Schneider: "Ich gehe ehrlich davon aus, dass das Gericht uns Recht gibt." Auf die OnlineReports-Frage, ob sie auch Spielraum sähe, dem Unternehmen nicht nur die Vergleichsforderungen zu erlassen, sondern auch eine gewisse Entschädigung zu zahlen, winkte die Baudirektorin ab. Den Verhandlungsspielraum zwischen Null und 358'000 Franken hätten die Fraktionspräsidenten in einem Gespräch mit ihr abgesegnet. Weitere Beträge müsste das Parlament vorgeben.

Fraktionspräsidenten widersprechen: "Keine Begrenzung"

Diese Aussage ist nur teilweise richtig, wie OnlineReports-Recherchen ergaben. Laut SP-Fraktionspräsident und PUK-Präsident Ruedi Brassel haben die Fraktionspräsidenten keine Grenzen gesetzt: "Bis hierhin und nicht weiter haben wir nicht gesagt. Dafür wären wir auch gar nicht legitimiert gewesen." Zudem hätten die Parlamentarier die Regierung "nicht binden" wollen. Auch SVP-Fraktionspräsident Jörg Krähenbühl bestätigte Brassels Aussagen gegenüber OnlineReports. Offenbar, so die allgemeine Einschätzung, will die Regierung die Verantwortung für allfällige Zusatzzahlungen an das Parlament abzuschieben.

Nach heutigen Stand erhofft sich die Regierung einen günstigen Entscheid des Basler Zivilgerichts, da die Aufhebung eines Vergleich rechtlich heikel ist, und keine weiteren Verhandlungen über eine kantonale Entschädigung. Doch damit zeichnet sich - entgegen allen Beteuerungen - ein neues jahrelanges Seilziehen ab. Denn laut Arcoplan-Chef Ulrich Raeber will seine Firma für die nach ihrer Meinung legitimen Ansprüche weiter kämpfen und allenfalls erneut den Rechtsweg beschreiten.

Ob der Landrat das eigenwillige Vorgehen der Regierung widerspruchslos hinnehmen wird, bleibt abzuwarten. So viel Gesichtsverlust - nur um das Gesicht zu wahren.

 

* Die entscheidende Passage des Briefs hat folgenden Wortlaut: "Die Parteien verzichten gegenseitig auf sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit der Auflösung des seinerzeitigen Architektenvertrages betreffend Kantonsspital Liestal und den daraus entstandenen Folgen. Konkret bedeutet dies, dass der Kanton Basel-Landschaft auf seine Forderungen aus dem Vergleich vom 2. Februar 2002 über 358'000 Franken verzichten würde, Arcoplan, bzw. seine Aktionäre auf ihre im Strafverfahren adhäsionsweise geltend gemachten Forderungen verzichten würden, die Arcoplan-Aktionäre im Strafverfahren betreffend Amtsmissbrauch eine Desinteresse-Erklärung abgeben würden und sich die Parteien inklusive die Aktionäre der Arcoplan per Saldo aller Ansprüche - vorbehältlich versteckter Mängel gemäss Ziffer 3 des Vergleichs vom 2. Februar 2002 - als vollständig auseinandergesetzt erklären würden im Zusammenhang mit dem Architektenvertrag betreffend Kantonsspital Liestal und den daraus entstandenen Folgen."

26. März 2004


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