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"Für alle offensichtlich": Basler Gerichtsgebäude, Parlamentarier Aebersold

Richter-Exodus ins Steuerparadies

Sechs Basler Gerichtspräsidenten profitieren noch von Renten-Übergangsregelung


Von Peter Knechtli


Massen-Rücktritt an den Basler Gerichten: Nicht weniger als sechs Gerichtspräsidenten begeben sich diesen Herbst in den Ruhestand. Jetzt wird ein bisher unbekannter Grund ruchbar: Die Richter sparen Steuern, wenn sie noch dieses Jahr in Pension gehen.


Der Halbkanton Basel-Stadt ist bekannt dafür, dass er mit seinen Angestellten pfleglich umgeht. Regierungsräte und Gerichtspräsidenten zählen nicht nur zu den bestbezahlten in der Schweiz, sie profitieren auch von einem besonderen Rentenanspruch. So erhält ein Regierungsrat bei Rücktritt schon nach acht Amtsjahren lebenslang um 120'000 Franken. Gerichtspräsidenten, die einen Lohn bis 250'000 Franken beziehen, können bei 30jähriger Pensionskassenzugehörigkeit eine lebenslängliche Ruhestandsrente von 65 Prozent beanspruchen - bis 162'000 Franken jährlich.

Einmaliger Pensionierungs-Drang

Rücktritte von Gerichtspräsidenten werden normalerweise geplant, um die Kontinuität und Know-how zu sichern. Schon eine Zweiervakanz ist selten. Dieses Jahr herrscht ausserordentlicher Pensionierungsdrang: Gleich vier Zivilgerichts- und zwei Strafgerichtspräsidenten werden Rentenbezüger. Peter Staehelin (Jahrgang 1938), Urs Engler (1942) und Stephan Gutzwiller (1942) sind reguläre Pensionäre. Rentenbezüger werden aber auch eher juvenile Gerichtsvorsitzende wie Christoph Meier (1945) und Guglielmo Bruni und Jürg Zogg, beide mit Jahrgang 1948.

Noch vor wenigen Monaten protestierten Gerichtspräsidenten an einer Pressekonferenz gegen die "unerträgliche Arbeitslast" und die Flut neuer Fälle, ohne dass Personal aufgestockt werde. Doch der sozialdemokratische Zivilgerichtspräsident Urs Engler (59) räumt gegenüber OnlineReports ohne Umschweife ein: "Ich würde nicht bestreiten, dass auch finanzielle Überlegungen eine Rolle gespielt haben."

Rente nur zu 80 Prozent versteuern

Grund: Ende Jahr läuft als Folge des Gesetzes über die Berufliche Vorsorge eine landesweite Übergangsregelung aus, die Steuervorteile bietet. Konkret: Wer noch dieses Jahr demissioniert und spätestens im Dezember eine Rente bezieht, muss diese für den Rest seines Lebens nur zu 80 Prozent versteuern. Wer die Kündigung per Ende November verpasst und erst Anfang Januar in Pension geht, versteuert die Rente zum vollen Ansatz. Zudem soll dem Grossen Rat noch dieses Jahr ein Entwurf für ein neues Pensionskassen-Gesetz vorgelegt werden, das den Renten-Automatismus einschränkt.

Dass Richter Arbeitsüberlastung beklagen, aber ebenso die grosszügige Rentenausstattung per Rücktritt nutzen, findet der Basler SP-Grossrat und Strafrechtsdozent Peter Aebersold "irgendwo zynisch". Auch eine andere Quelle zeigte sich verwundert über die Gruppendemission, "die den Staat teuer zu stehen kommt". Strafgerichtspräsident Peter Albrecht, der erst nächstes Jahr zurücktreten will, findet "problematisch", dass die Rentenregelung nicht nur bei Nicht-Wiederwahl, sondern auch beim freiwilligen Rücktritt gilt.

"Finanzielles absolut sekundär"

Zivilgerichtspräsident Guglielmo Bruni (CVP), mit gerade mal 53 Jahren Frührentner, weist finanzielle Motive als "lächerlich" von sich: "Das Finanzielle habe ich nicht so genau angeschaut. Es war absolut sekundär." Sein Rücktritt sei ein Protest dagegen, dass der jahrelange Kampf der Richter um Verbesserungen nichts gefruchtet habe: "Wir waren total überlastet. Es war nicht mehr möglich, das Beste zu geben. Das ist zermürbend."

Die fiskalische Verlockung bemächtigte sich aber nicht nur der Gerichtspräsidenten. Ruedi Zeller, der stellvertretende Leiter der Basler Pensionskasse, sieht aufgrund vermehrter Anfragen "Anzeichen, dass die Regelung für gewisse Leute interessant sein könnte". Der Steuervorteil war vor einem Jahr in der Zeitschrift des Staatspersonals offiziell angepriesen worden.

13. Mai 2001


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