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"Negativbild der Schützen": Gegner der Waffeninitiative*

Schützen nehmen Waffeninitiative ins Fadenkreuz

Gegner sehen durch Volksbegehren "tragendes Element unseres Staatswesens" in Gefahr


Von Peter Knechtli


Schützen seien alles anderes als "Rambos und Machos", der Schützensport werde gefährdet und die Waffeninitiative schiesse völlig am Ziel vorbei. Dies sind die Kernargumente, die das Komitee beider Basel gegen die Waffeninitiative heute Dienstag vorstellte.


Was die Befürworter "Waffenschutzinitiative" nennen, ist für die Gegner schlicht die "Waffeninitiative". Denn dass das Volksbegehren tatsächlich die Öffentlichkeit und die einzelnen Bürger vor Waffengewalt-Anwendung schütze, glauben sie nicht – ganz im Gegenteil: Behörden, Schützenvereine und nicht zuletzt die Armee sorgten für rigide Kontrollen bei Waffengebrauch und Munitionsverwendung. Ein von SVP-Nationalrat Christian Miesch, einem leidenschaftlichen Hobby-Schützen, präsidiertes Regional-Komitee legte heute Dienstagnachmittag in Liestal seine Gründe dar, weshalb die eidgenössische Initiative, die Armeewaffen künftig in ein Zeughaus verbannen will, am 13. Februar abgelehnt werden soll.

Gefahren der Initiative "nicht unterschätzen"

Zwar empfehlen auch Bundesrat und Parlament Ablehnung. Dennoch möchte Miesch "die Gefahren dieser Initiative nicht unterschätzen". Denn die Spannweite der möglichen Befürworter reiche "von notorischen Armeeabschaffern über naive Blauäugige bis zu ernsthaft besorgten Mitbürgerinnen und Mitbürgern" wie sein Parteikollegen und Glarner Ständerat This Jenny, wie Miesch verärgert anmerkte.

Laut dem Titterter Volksvertreter steht nicht weniger auf dem Spiel als "das während Jahrhunderten aufgebaute und gewachsene schweizerische Selbstverständnis". Wenn die persönliche Armeewaffe der Wehrpflichtigen nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden dürfe, "bröckelt das System unserer Eigenverantwortung". Aus dem Vertrauen des Staates, so Miesch, würde "kollektives Misstrauen". Aus einer "diffusen Angst vor Waffen in Bürgerhänden" dürfte jedoch "kein neues Recht abgeleitet werden, das rechtschaffene Leute mit hohem Verantwortungsgefühl entwaffnet und dafür dem kriminellen Waffenhandel und Waffeneinsatz Tür und Tor öffnet".

Pegoraro: "Heutige Gesetze streng genug"

Die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro ging detailliert auf die Gründe ein, weshalb die Initiative "Versprechungen macht, die sie nicht einhalten kann". Sie wolle den Amoklauf von Friedrich Leibacher vor knapp zehn Jahren im Zuger Kantonsparlament, der 14 Menschen das Leben kostete, in keiner Weise beschönigen, sagte die FDP-Regierungsrätin. Doch die heutige Waffengesetzgebung sei "streng" und biete einen "sehr guten Schutz vor Waffengewalt".

Die Sicherheitsdirektorin stört an der Initiative unter anderem, dass der Bund bei Berufen, bei denen sich eine Waffentragpflicht ergibt – also auch Kantonspolizeien –, Vorschriften über einen Bedarfs- und Fähigkeitsausweis machen kann. Die Bewaffnung der kantonalen Polizeikorps sei jedoch Sache der Kantone. Wenn sich der Bund nun einmische, würden Verantwortung und Kompetenzen verwässert. Überdies verwies sie auf den "grossen bürokratischen Aufwand", den die Polizei bei Waffenbesitzern, Sammlern oder Schützen bei der Kontrolle des Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises treiben müsse.

Als "überflüssig" bezeichnete sie schliesslich das verlangte Waffenregister des Bundes, da diese Aufgabe bereits von den Kantonen wahrgenommen werde. Die Kontrollen der Waffenbesitzer sei heute "ausreichend".

Kaum Suizide mit Armeewaffen im Baselbiet

Pegoraro sprach dem Volksbegehren auch die Wirkung ab, häusliche Gewalt und Suizide nachhaltig vereiteln zu können. Denn das häusliche Aufbewahrungsverbot betreffe nur die Ordonnanzwaffen der Armee-Aktiven. "Das sind aber nur gerade 10 Prozent aller Waffen in privaten Haushalten." Zu den übrigen 90 Prozent der Waffen äussere sich die Initiative bezüglich Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis nur "diffus und unklar". Die Regierungsrätin räumte ein, dass wir heute "keine Übersicht darüber haben, wie viele Waffen in den privaten Haushalten liegen". Dies ändere sich aber auch bei Annahme der Initiative nicht. Ein Krimineller werde weder seine Waffe registrieren noch einen Ausweis tragen.

Die Politikerin bestritt, dass Gewalt und "Droh-Potenzial" gegen Frauen von der Schusswaffe ausgingen. Die Quelle dazu stecke immer "im Menschen", weshalb es darum gehe, häusliche Gewalt ursächlich zu bekämpfen. Rückläufig ist die Zahl der Selbstmorde durch Erschiessen. Im Baselbiet begingen im Jahr 2009 sieben Personen Suizid mit einer Schusswaffe. Wie hoch der Anteil verwendeter Armeewaffen sei, konnte Pegoraro nicht sagen, weil diese Differenzierung nicht erhoben wird.

Walter Harisberger, Präsident der Kantonalschützengesellschaft Baselland sprach an der Medienkonferenz von rund hundert Personen, die sich in der Schweiz jährlich mit der Armeewaffe umbringen. Es gehe aber nicht an, dafür auch noch die Schützen verantwortlich machen zu wollen.

"Feldschiessen in Frage gestellt"

Harisberger beanspruchte vielmehr, dass Schützen nicht nur "friedliche Leute" seien, sondern auch "tragende Elemente unseres Staatswesens". Er verwies auf die verschärften Sicherheits-Massnahmen ("kein Obligatorisch-Schütze kommt ohne Kontrolle in den Schiessstand") und warnte vor den Gefahren für den Breitensport, ohne den ein Schiess-Spitzensport nicht möglich sei. Erfolgreiche Gesellschaften bauten "ihre Zukunft auf gefestigten Traditionen". Ein Feldschiessen, so Harisberger weiter, "gehört für uns zu diesem liberalen offenen Geist unseres Staates". Bei einer Annahme der Initiative werde es "fast verunmöglicht". Ähnliches gelte für das Eidgenössische Schützenfest.

 

* von links: Benjamin Haberthür (Basler Kantonalschützenverein), Beat Hüppi (Sportschützenverein beider Basel), Sabine Pegoraro (Sicherheitsdirektorin), Christian Miesch (SVP-Nationalrat), Walter Harisberger (Kantonalschützengesellschaft Baselland)

11. Januar 2011



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"Alles wird möglich, bis hin zum Totalverbot"

Frau Lachenmeier, lesen Sie den Initiativtext (“Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten …“) und hören Sie bitte auf, wider besseren Wissens Unwahrheiten zu verbreiten. Jeder auch nur marginal politisch interessierte Mensch – und Sie als altgediente Politikerin erst recht – weiss, dass Parlamente in Vollzugsgesetze und -Verordnungen alles mögliche hinein schreiben können, bis hin zu einem Totalverbot. Und wie, bitteschön, soll ein Schütze, Jäger oder Sammler einen Bedarf nachweisen? Niemand ist gezwungen Schütze, Jäger oder Sammler zu sein. Hier wird der Willkür bei Bewilligungserteilungen Tür und Tor geöffnet. Weitere Details entnehmen Sie bitte meinem Kommentar ganz unten. Danke.


Abdul R. Furrer, Basel




"Angst um Schützenvereine unbegründet"

Schützen, Jäger und Waffensammler dürfen ihre Waffen laut Initiative weiterhin zuhause aufbewahren. Die Angst um die Schützenvereine ist also unbegründet. Bei der Initiative geht es um die Ordonnanzwaffen, welche unkontrolliert in Schweizer Haushalten herumliegen. Nur ein kleiner Teil von den 1,7 Millionen Armeewaffen gehört aktiven Sportschützen, Jägern und Waffensammlern. Die restlichen sollen im Zeughaus sicher verwahrt werden. Als Sicherheitspolitiker sollte Herr Miesch ein Interesse an der Sicherheit der Bevölkerung haben und nicht hinnehmen, dass jährlich 300 Personen in der Schweiz durch Schusswaffen ums Leben kommen.


Anita Lachenmeier, Nationalrätin, Mitglied Sicherheitspolitische Kommission, Basel




"Schön entlang des rot-grünen Mainstreams"

Was Herr Heuberger da schreibt, ist für mich nicht weiter verwunderlich. Wie immer ganz brav und schön entlang des rot-grünen Mainstreams. Wenn denn eines nicht mehr so fernen Tages die Armee wirklich ganz abgeschafft ist (darum geht es Rot-Grün als Etappen-Ziel doch und sonst und um nichts anderes) und irgendwo eine grössere Lawine runterdonnert oder wieder mal rot-grüne Chemie-Sauce in Schweizerhalle in den Rhein fliesst, dann wird er es mit absoluter Garantie eine verdammte Sauerei finden und auf sämtlichen Kanälen ausrufen, dass nicht die Armee und der Zivilschutz diese Sauerei subito (und zwar gratis) aufräumen. Und mit jeder Garantie werden daran wieder wie immer die korrupten, unfähigen bürgerlichen Parteien Schuld sein. Weil das halt am besten in sein versch(ro)obenes Weltbild passt. Welches da wohl besagt, dass alles, was ein bisschen rechts neben der SP steht, bereits dem Faschismus zugerechnet werden muss.


Max Mantel, Kilchberg




"Das Volk hat recht, die Initiative nicht"

Lesen will gelernt sein, lieber Herr Heuberger. "Das Volk" hat selbstverständlich immer recht, die Initiative hingegen nicht. Sie werden den Initiativgegnern aber sicher zugestehen, dass sie die Stimmberechtigten darüber aufklären, dass diese Initiative gegen die echten, realen Waffen relevanten Probleme absolut kein Mittel ist.

 

Wie unten erwähnt, werden damit neben den Armeeangehörigen zigtausende von Schützen, Jägern und Sammlern bestraft, bevormundet und in diffamierender Weise in die Nähe von Kriminellen, Mördern und Amokläufern gerückt.

 

Schützen, Jäger und Sammler sind keine "Waffennarren". Sie wissen, was sie in Händen halten, gehen verantwortungsbewusst damit um und lassen die Geräte keinesfalls "im Haushalt herumliegen". Dessen ist sich auch Frau Pegoraro bewusst.


Abdul R. Furrer, Basel




"Das kommt mir spanisch vor"

Sehr geehrter Abdul R. Furrer, ich würde gerne Ihren Kommentar lesen, wenn sie nach der Abstimmung feststellen, dass die Mehrheit der Stimmbürger "sowas von daneben" sind. Ich hoffe, dass auch Sie der Meinung sind, dass das Volk immer recht hat. Oder haben Sie ein gestörtes Demokratieverständnis? Übrigens kommt es

mir spanisch vor, wenn sich eine Sicherheitsdirektorin dafür einsetzt, dass weiterhin Waffen in den Haushalten "rumliegen" dürfen! Da wird ja der Bock zum Gärtner gemacht.


Bruno Heuberger, Oberwil




"So was von daneben"

Die Schützen, Jäger und Sammler stellen die grosse Mehrheit der Waffenbesitzer und sind durch die Initiative am meisten bedroht. Im Initiativtext Abs. 2 heisst es: “Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für:

c. das Sportschützenwesen;

d. die Jagd;

e. das Sammeln von Waffen."

 

Das bedeutet, dass der Gesetzgeber (Parlament) alles Mögliche in die Vollzugsgesetze und -verordnungen hinein schreiben kann. Auf Grund der politischen Zusammensetzung der eidgenössischen Räte kann dies bis hin zum Totalverbot und schlimmstenfalls bis zur entschädigungslosen Enteignung führen. Desgleichen ist keineswegs sicher, ob für lizenzierte Sportschützen der Besitzstand gewahrt bleibt. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen, muss aber nicht (Abs. 4 Initiativtext). Mit dem Bedürfnisnachweis wird zudem der Beamtenwillkür Tür und Tor geöffnet, denn wie soll zum Beispiel ein Sammler das Bedürfnis nachweisen.

 

Wenn es den Initianten wirklich um Missbrauchs- und Gewaltbekämpfung ginge, dann würden sie alles daran setzen, dass die illegal Waffen Besitzenden entwaffnet werden. Insbesondere jene Staatsangehörigen (Art. 7 WG und Art. 12 WV), welche bereits seit 1999 Waffen weder erwerben noch besitzen dürfen und trotzdem für über 80 Prozent aller Schusswaffendelikte verantwortlich zeichnen.

 

Auch ein Fall Leibacher liesse sich mit einem totalen Waffenverbot nicht verhindern. Leibacher hat seine Tat nicht im Affekt begangen, sondern geplant. Wäre ihm der Waffenerwerb im Fachgeschäft verwehrt worden, so hätte sich die Waffen auf dem Schwarzmarkt besorgt. So, wie es jeder Verbrecher, der eine Tat unter Waffeneinsatz plant, auch tut. Dagegen hilft die Initiative absolut rein gar nichts !

 

Warum sich aber alle nur mit dem legalen Waffenbesitz beschäftigen und warum man Waffengesetze fabriziert, die sich ausschliesslich gegen die braven, rechtstreuen Bürger wenden und ihnen das Hobby verbieten, ist nur mit den Erlebnissen einzelner Initianten/Initiantinnen zu erklären.

 

Das Initiativrecht zu missbrauchen, um persönliche Rache zu üben und hunderttausende von Angehören der Armee, Schützen, Jägern und Sammlern zu potentiellen Mördern und Gewalttätern zu stempeln, ist definitiv daneben, aber sowas von daneben. Diese untaugliche Initiative verdient am 13. Februar ein deutliches Nein.


Abdul R. Furrer, Basel



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Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

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Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).