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"Konsularischer Schutz gewährleistet": Basler Domizil des inhaftierten Paares

Verhaftetes Basler Wirte-Ehepaar: Kaum Aussicht auf schnelle Freilassung

In Tunesien ist eine verschärfte Gesetzgebung in Kraft, die auch illegale Ausreise und Fluchthelfer strenger bestraft


Von Peter Knechtli


Das vor über zwei Monaten in Tunesien verhaftete Wirte-Ehepaars des Kleinbasler Restaurants "Zem alte Schluuch" kann nicht mit einer raschen Freilassung rechnen. Zum einen gilt dort eine verschärfte Gesetzgebung gegen illegale Ausreise und auch gegen Fluchthelfer, zum andern kennt die tunesische Justiz ihre eigenen Gesetze.


Seit Ende Oktober letzten Jahres sitzen die Basler "Schluuch"-Wirtin - eine gebürtige Tunesierin - und ihr schweizerischer Ehemann in der tunesischen Hauptstadt Tunis in Haft. Ihnen wird offenbar vorgeworfen, in eine Fluchthelfer-Affäre grösseren Ausmasses mit ausreisewilligen Tunesiern verwickelt zu sein. Fest steht, dass in diesem Zusammenhang in Basel ein 40-jähriger Schweizer wegen Verdachts auf Urkundenfälschung und Betrug verhaftet wurde, dem vorgeworfen wird, er habe mittels Kooperationspartnern versucht, Tunesier mit gefälschten Dokumenten gegen gutes Geld auf angebliche Baustellen in die Schweiz zu lotsen.

Mutter mit Kind in der Zelle

Wie weit das "Schluch"-Ehepaar in den Fall verwickelt ist, ob es Täter oder Opfer eines Schlepperfalles im grösseren Stil ist, ist derzeit völlig unbekannt. Nach Informationen von OnlineReports befinden sich die beiden Wirtsleute im Gefängnis namens "9 Avril" von Tunis. In der Zelle der Mutter ist auch ein Kind, das sie am 25. Dezember in einem Spital geboren hat. Abgesehen von diesem an sich schon schwierigen Umstand ergaben Recherchen von OnlineReports, dass die Gefangenen den Umständen entsprechend gut untergebracht sein sollen.

Während der in der Schweiz verhaftete Angeschuldigte, der unter anderem mit gefälschten Briefköpfen des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) aufgetreten sein soll, wieder auf freiem Fuss ist, dürften die "Schluuch"-Wirte nicht mit einer baldigen Freilassung rechnen können. Denn Tunesien verschärfte vor einem Jahr die Gesetzgebung, die Versuche zur illegalen Ausreise, aber auch Drahtzieher und Fluchthelfer strenger bestraft. Kenner der örtlichen Verhältnisse sprechen davon, sich auf "Geduld" einzurichten, da die Justiz unter der Herrschaft des Präsidenten Ben Ali bezüglich Menschenrechten, humanitären Aspekten und Bearbeitungs-Rhythmus ganz andere Massstäbe kenne als die Schweiz. Zudem, so eine Quelle, dürfte es schwierig sein, einen zuverlässigen Überblick über den Schaden zu gewinnen, weil sich Geschädigte bei der dortigen Justiz kaum melden.

Bis 5'000 Franken werden verlangt

Tatsche ist, dass in Tunesien eine sehr grosse Arbeitslosigkeit herrscht und zahlreiche Emigranten auf illegalem und höchst abenteuerlichem Weg versuchen, nach Europa zu gelangen, wovon beispielsweise die lebensgefährlichen Fluchten auf seeuntauglichen Kähnen in Richtung der italienischen Insel Lampedusa zeugen. Ein Kenner der Szene: "Viele Tunesier sind manchmal bereit, blindlings zu zahlen trotz des Risikos, dass die Ausreise nicht zustande kommt." Häufig werde in ganzen Sippen Geld gesammelt, damit die verlangte Summe geleistet werden kann: "Das können Beträge von 4'000 bis 5'000 Franken sein" - was dem zweifachen Jahreslohn eines einfachen Bauarbeiters entspricht. Die Angehörigen spendieren in der Hoffnung, dass das Geld in Form von Einnahmen im Ausland wieder nach Tunesien zurück fliesst.

Der Insider spricht von "Erpressung": Den Ausreisewilligen würden oft gefälschte Arbeitsverträge in Aussicht gestellt, aber erst ausgehändigt, wenn die Zahlung geleistet worden sei. Davon holten "auch die Helfershelfer gnadenlos ihren Profit ab".

"Konsularischer Schutz gewährleistet"

Wie weit das verhaftete "Schluuch"-Paar genau diese Rolle der Helfershelfer spielte oder ob es von einem Drahtzieher selbst hinters Licht geführte wurde, ist ausdrücklich nicht bekannt. EDA-Sprecherin Karin Stoffel zu OnlineReports: "Die Schweizer Botschaft in Tunis steht in Kontakt mit den örtlichen Behörden und der konsularische Schutz ist gewährleistet."

3. Januar 2005


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