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"Verfahren können Jahre dauern": Einbürgerungs-Hindernis Verkehrsregeln

Verkehrsregel-Verletzung blockiert Einbürgerung im Baselbiet

Junger Ausländer wurde während Einbürgerungsverfahren straffällig: Jetzt droht eine Wartefrist von zehn Jahren


Von Peter Knechtli


Welche Auswirkungen es haben kann, wenn sich ein einbürgerungswilliger Bewohner nicht an die Verkehrsregeln hält, muss derzeit V.M. erfahren: Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat, dem Gesuchsteller das Kantonsbürgerrecht zu verweigern. Auch die landrätliche Petitionskommission stellt dem Parlament in diesem Sinne Antrag.


Der junge V.M.* möchte gern Schweizer werden. Er beantragt der Regierung des Baselbiets, in dem er wohnt, die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Doch jetzt sieht es düster aus für den Kandidaten. Grund: Es stellte sich heraus, dass er es mit den Verkehrsregeln nicht so ernst nahm, wie es das Gesetz erfordert.

Verkehrs-Vergehen mit weitreichenden Folgen

Als er den Einbürgerungsantrag an die Regierung zuhanden des Landrates stellte, schienen noch keine massgeblichen Gründe für die Verweigerung seines Begehrens vorzuliegen. Als die Sicherheitsdirektion jedoch vor Weiterleitung des Antrags der Regierung an den Landrat den Leumund von M. nochmals überprüfte - solche Verfahren können Jahre dauern -, stellte sie fest, dass C. im April 2007 vom Statthalteramt Arlesheim wegen mehrfacher einfacher Verletzung von Verkehrsregeln und wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und zu einer Busse von 650 Franken verurteilt worden war.

Jetzt wendete sich das Blatt, denn was der Eintrag im Strafregister nun zutage förderte - insbesondere die "grobe Verletzung" von Verkehrsregeln -, lässt sich nicht mehr vereinbaren mit der Einbürgerungsvoraussetzung des guten strafrechtlichen Leumunds. Wie Anne-Claude Tschudin Dinkel, Leiterin Einbürgerungen der Baselbieter Sicherheitsdirektion, ohne Bezugnahme auf den konkreten Fall gegenüber OnlineReports erklärte, zählen zu groben Verkehrsregeln-Verletzungen beispielsweise massive Geschwindigkeits-Übertretungen oder massiver Alkoholgenuss.

Mit Strafregistereintrag keine Einbürgerung

Folge: Die Regierung stellte dem Landrat den Antrag, M. das Kantonsbürgerrecht nicht zu erteilen. Denn der Gesuchsteller hielt an seinem Antrag fest, obschon ihn die damalige Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (heute: Sicherheitsdirektion) auf den Verfall der Voraussetzungen aufmerksam gemacht hatte.

Nun stellt sich auch die Petitionskommission des Landrates mit vier zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen hinter den Antrag der Regierung. Der Landrat wird kaum darum herum kommen, das Gesuch aufgrund des Strafregisterauszugs abzulehnen. Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) wollte gegenüber OnlineReports zum Fall nicht Stellung nehmen.

Anfechtung beim Bundesgericht möglich

Lehnt auch der Landrat das Gesuch ab, bedeutet dies für den Antragsteller, dass er nun während rund zehn Jahren kein neues Einbürgerungsgesuch stellen kann. Dies könnte eine weit reichende Zusatz-Folge eines Verkehrsvergehens sein. Allerdings hat der Gesuchsteller laut Anne-Claude Tschudin Dinkel die Möglichkeit, einen allenfalls ablehnenden Entscheid beim Bundesgericht anzufechten.

 

* Initialen von der Redaktion geändert

5. September 2008


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