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"Völlig uneinsichtig": Jung-Rechtsradikaler Philippe Eglin nach Urteilsverkündung

Seine Rassendiskriminierung hat Holocaust-Ignorant Eglin eingeholt

Der ehemalige Basler Sektionspräsident der "Partei national orientierter Schweizer" (PNOS) mimte vor Gericht den Wortkargen


Von Ruedi Suter


Der bekennende Rechtsradikale Philippe Eglin (22) wurde wegen Rassendiskriminierung zu einer unbedingten Geldstrafe von 10'800 Franken verurteilt. Das Strafgericht Basel-Stadt taxierte seinen bis heute nicht gelöschten Internetartikel "Die Lügen um Anne Frank" als schweres Verschulden. Der Verurteilte hingegen zeigte keine Einsicht und geisselte "die fehlende Meinungsfreiheit" in der Schweiz.


Ein flotter Kurzhaarschnitt, ein kurzärmliges weisses Hemd, Bluejeans, Sportschuhe – und ein anständiges Benehmen. Der junge Mann auf dem Stuhl vor dem Gericht verteidigte sich selbst und stellte gleich zu Beginn höflich klar, die Aussage verweigern zu können. Ja, bestätigte Richterin Liselotte Henz. Und so sagte der angeklagte Logistikassistent Philippe Eglin, 1988 in Basel geboren, während der Verhandlung fast immer, er sage nichts.

Dafür hatte er geschrieben, damals, als Präsident der rechtsradikalen "Partei national orientierter Schweizer" (PNOS) der Sektion Basel. Am 11. Juni 2009 veröffentlichte Eglin auf der parteieigenen Internetseite einen für sein Alter schon verdächtig "vielwissenden" Kommentar. Titel: "Die Lügen um Anne Frank". Die beiden ersten Sätze: "In Birsfelden gibt es nun einen 'Anne-Frank-Platz', schön und gut für Birsfelden. Doch basiert das Tagebuch von ihr auf einem Lügengebilde."

"Tagebuch – eine geschichtliche Lüge"

Weshalb dem so sei, begründet der 22-Jährige mit Fragestellungen und Erklärungen, die vor allem etwas beweisen sollten: Was von Zeugen und Historikern nach den Nazigreueln und dem Holocaust recherchiert, rapportiert und belegt wurde, ist Müll, Hirnwäsche, Fälschung. Das "traurige Schicksal" des Mädchens, welches im Versteck seine Nöte und Ängste vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten auf Papier fliessen liess, eigne sich "wie kein zweites zur Holocaust-Indoktrination junger, unbedarfter Kinder", hackte Eglin damals in die Tastatur.

Und ebenso überzeugt schloss er seinen Artikel: "Genauso wie andere Lügen über Deutschland in der Zeit von 1933 – 1945, ist auch das Tagebuch der Anne Frank eine geschichtliche Lüge!" Seine hartnäckige Sicht der Dinge hat Philippe Eglin im November letzten Jahres die Stelle bei Novartis gekostet. Doch der Text über das "Machwerk" Frank-Tagebuch steht heute noch auf der Homepage.

"Nur Zitate verwendet"


Diesen Behauptungen einen Riegel zu schieben, beschlossen der Anne Frank-Fonds und Franks Verwandter Buddy Elias. Hierauf formulierten der Basler Advokat Peter Mosimann und der Berner Rechtsanwalt Daniel Kettiger eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung. So fanden sich heute vergleichsweise viele Medienleute im Gerichtssaal des Strafgerichtes ein. Man war gespannt, hatte doch der Angeklagte bislang immer bestritten, den Text geschrieben zu haben.

Die Bemühungen von Richterin Henz, ein wenig die Motivation ihres in geordneten Verhältnissen aufgewachsenen Gegenübers zu erspüren, stiessen meistens ins Leere. Immerhin konnte sie ihm entlocken, dass er Franks Tagebuch in der Schule gelesen habe und dass seine Behauptungen nur Zitate aus Medien wie den "Spiegel" wiedergäben, weshalb er ja auch "unschuldig" sei. Dass die Echtheit des Tagebuchs, wie Henz in Erinnerung rief, vom deutschen Bundeskriminalamt zweifelsfrei bestätigt wurde, beeindruckte den Angeklagten nicht.

"Pseudowissenschaftliche Scheinargumente"

Dann ergriff Staatsanwältin Eva Eichenberger das Wort. Das Wichtigste packte sie gleich in den ersten langen Satz: "Mit diesem Artikel verbreitet der Angeklagte zum einen öffentlich eine Ideologie, die auf die systematische Herbsetzung oder Verleumdung der Juden gerichtet ist, indem er der Jüdin Anne Frank unter Nennung pseudowissenschaftlicher Scheinargumente, wie sie in der Holocaustleugner- und Revisionistenszene in diesem Zusammenhang häufig herangezogen werden, unterstellt, ihr Tagebuch basiere auf einer Lüge."

Eichenberger liess in ihrer Begründung keine Zweifel offen: Eglin verneine die historisch belegte Tatsache, dass die nationalsozialistischen Machthaber via den Staatsapparat die "Massenvernichtung von Millionen Juden" im deutschen Einflussbereich angeordnet und planmässig durchgeführt hatten. Der Angeklagte leugne den Holocaust, und er versuche "systematisch" die Juden herabzusetzen. Es sei "äusserst verwerflich", Opfer zu Tätern zu machen, sagte Eichenberger. Schliesslich kritisierte sie Eglin, dass er keine "Handbreite" von seinen Auffassungen abweiche und "völlig uneinsichtig" sei. Seine leitenden Aktivitäten in der PNOS und die weitere Veröffentlichung seines Textes auf der Internetseite, liessen keine Hoffnung keimen, dass er sich in Zukunft an die historischen Tatsachen halten werde. Ganz klar, der Tatbestand der Rassendiskriminierung sei erfüllt. So forderte Eva Eichenberger eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagen à 120 Franken.

Letztes Kapitel ist noch offen


Doch Richterin Liselotte Henz verschärfte die Strafe um 30 Tage, wie sie bei der Urteilsbegründung kundgab. Hingegen verzichtete sie auf den Vollzug einer bedingten, nicht verjährten Vorstrafe, die sich Eglin 2007 wegen einfacher Körperverletzung eingebrockt hatte, und verlängerte für dieses Delikt die Probezeit um ein Jahr. Ansonsten folgte Henz den Ausführungen der Staatsanwältin. Die Richterin kritisierte ebenfalls unmissverständlich das Verhalten des Angeklagten: Kein Verständnis für die Nazi-Opfer, keine Einsicht, keine Reue, rein gar nichts, das auch nur auf den kleinsten Gesinnungswandel hingewiesen hätte.

Zu diesem Bild passe auch, dass der rassistische Text immer noch auf der PNOS-Homepage gelesen werden kann. Deren Provider sei in den USA und könne deswegen nicht gesperrt werden. Zum Schluss liess Richterin Henz keine Zweifel offen, dass der Text vom Netz genommen werden müsse. Sonst würden die Strafverfolgungsbehörden "nicht müde", gegen die Seite und ihre Betreiber neue Verfahren anzustrengen. Dies dürfte dann auch den Eglin-Nachfolger und jetzigen PNOS-Sektionspräsidenten Michael Herrmann in die Pflicht nehmen.

"Kapitalismus ist ein Verbrechen"


Der junge Mann mit dem blütenweissen Hemd stand nach der Urteilsbegründung scheinbar ungerührt auf, um später vor dem Gerichtsgebäude auf die Fragen der Medienleute ein paar weitere Einblicke in seine Gedankenwelt preiszugeben. Das Urteil beweise doch, dass es in der Schweiz keine Meinungsfreiheit gebe, sagte Philippe Eglin. Hier herrsche die nackte "Plutokratie", eine Herrschaft der Reichen.

"Kapitalismus ist keine Wirtschaftsform, sondern ein Verbrechen", will der junge Rechtsradikale ebenfalls schon erkannt haben. Auch dies hat er ins Internet gesetzt. Ob er den Text über das Tagebuch von Anne Frank löschen werde, versuchten die Medienleute noch vom Davoneilenden zu erfahren. Das, tönte Eglin nebulös an, werde noch zu überlegen sein.

 

Nachtrag vom 22. Juli 2010: Der diskriminierende Artikel auf der PNOS-Internetseite wurde ersatzlos entfernt.

21. Juli 2010

Weiterführende Links:


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
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"Da lehnen Sie sich weit heraus, Herr Heuberger"

Herr Bruno Heuberger, ich habe die Sache, wie erwähnt, mit eigenen Augen und Ohren verfolgt und weiss somit, wovon ich rede. Sie hingegen scheinen die Fakten nur aus den Medien und vom Hörensagen zu kennen. Da lehnen Sie sich meines Erachtens mit Ihren Einschätzungen schon ein wenig arg aus dem Fenster, sowohl was das Urteil als auch was meine Person betrifft.

 

Immerhin, in einem Punkt kann ich Ihnen recht geben. Ich wäre in der Tat in der ersten Reihe der Ausrufer, wenn ein Krimineller mit Samthandschuhen angefasst wird – egal ob Linker, Rechter, Ausländer oder Schweizer.


Abdul R. Furrer, Basel




"Antirassismusgesetz wurde hingebogen"

Was hat denn das P. Eglin vorgeworfene Delikt mit "Rassendiskriminierung" zu tun? Waren denn die in jenem Buch von Anne Frank vorkommenden Juden Angehörige einer fremden Rasse? Da scheint mir das Antirassismusgesetz einmal mehr hingebogen worden zu sein, um einen unbequemen Besserwisser aufgrund tendenziöser Unterstellungen mit der Rassismuskeule aus dem Weg zu räumen.


Heinz Mattmüller, Pratteln




"Wo ist Ihr Beitrag, Herr Furrer?"

Herr Abdul R. Furrer, anstatt sich über das berechtigte und auch in der Höhe angepasste Urteil zu mokieren, sollten sie lieber einen Beitrag dazu leisten, wie solche notorisch verwirrte Geschichts-Verfälscher zur Einsicht gebracht werden. So müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, solches "Gedankengut" zu unterstützen. Sie wären wohl der Erste, der ausruft, wenn umgekehrt ein so genannter Linker mit Samthandschuhen angefasst würde.


Bruno Heuberger, Oberwil




"Skandalöses Urteil"

Ich habe die Verhandlung vor Ort verfolgt und im Vorfeld dazu den Artikel “Die Lügen um Anne Frank“ mehrmals sorgfältig gelesen. Was die Frau Staatsanwältin in ihrem Plädoyer da alles in diesen Text hinein interpretiert hat, ist – um es höflich zu sagen – sehr an den Haaren herbei gezogen.

Nüchtern betrachtet bleibt nämlich, ausser der kategorischen Bezeichnung des Tagebuchs als "Geschichtliche Lüge", rein gar nichts an strafrechtlich relevanten Aussagen.

 

Dies und die Tatsache, dass das Gericht in seinem Urteil das Strafmass gegenüber dem Antrag der Staatsanwältin um 50 Prozent erhöht hat, lässt darauf schliessen, dass man hier ein Exempel statuiert hat, dass man es "den Rechten" einmal zeigen wollte. Ein skandalöses Urteil!


Abdul R. Furrer, Basel




"Hervorragend"

Artikel hervorragend! Ich finde Ihre Online-News grundsätzlich sehr gut und informativ.


Judie Melzl, Münchenstein




"Da geht eine Saat auf"

Da müssen sich rechtsgerichtete "Kapitalisten" wie ein Herr Blocher schon Gedanken machen, was für eine Saat da aufgegangen ist, die sie jahrelang gesät haben! Oder ist es so, dass man solche verwirrte Typen wie dieser Eglin in Sachen Geschichtsfälschung die Drecksarbeit für die sich im Hintergrund haltende Promis machen lässt? Bis heute hörte man nie eine Distanzierung.


Bruno Heuberger, Oberwil



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Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

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Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

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Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

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Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

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Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

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Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).