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Polit-Desperado Eric Weber erneut verurteiltBedingte Geldstrafe für Rechtsaussen-Politiker wegen Wahlbestechung, versuchter Wahlfälschung und Drohung Von Peter Knechtli Der stadtbekannte Basler Rechtsaussen-Politiker Eric Weber (44) versuchte vor knapp vier Jahren mit Bestechung und Wahlfälschung, den erneuten Sprung in den Grossen Rat zu schaffen - erfolglos. Vor dem Strafgericht erhielt er heute die Quittung: Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, bedingt auf drei Jahre. Weber sass von 1984 bis 1992 im Grossen Rat. Es waren nahezu herzzerreissende Szenen, die sich heute Mittwochmorgen im Saal 1 des Basler Strafgerichts abspielten. An der Grenze ihrer Kräfte schleppte sich eine heute 90-jährige Frau in den Zeugenstand. Nach ihrer tapferen Aussage geleitete sie anschliessend noch ihre etwas behinderte Tochter, auch schon älteren Jahrgangs, in den Gerichtssaal. Einzelrichter Lukas Faesch gestand in der Urteilsbegründung am späteren Nachmittag, es sei an der Grenze des Zumutbaren, aber nötig gewesen, diese beiden Damen als Zeuginnen aufzubieten. 19. März 2008
"Diese Strafe gibt es heute leider nicht mehr" Früher haben die Gerichte solchen "Spinnern" die politischen Rechte zeitlebens aberkannt, das heisst, sie durften nicht mehr wählen gehen und auch nicht mehr gewählt werden. Diese Strafe gibt es heute leider nicht mehr. Ernst Brunner, Birsfelden |
vor Gewissens-Entscheid |
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