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Hani Ramadan: Teilsieg für umstrittenen Genfer SekundarlehrerRekurskommission: Rechtfertigung der Steinigung ist kein Entlassungsgrund Von Beat Stauffer Der umstrittene Sekundarlehrer Hani Ramadan, der durch seine Äusserungen über die Steinigung von Frauen landesweit bekannt geworden ist, muss vom Kanton Genf weiter beschäftigt werden. Dies hat die Rekurskommission des Genfer Bildungsdepartements entschieden. Gegen den erstaunlichen Entscheid hat sich in Genf bis anhin kaum Protest geregt. Bis vor Bundesgericht werde er gehen, um gegen seine Entlassung als Lehrer anzukämpfen, hatte Hani Ramadan (Bild) im Februar vor einem Jahr angekündigt. Damals hatte der Genfer Staatsrat einstimmig beschlossen, den umstrittenen Sekundarlehrer aufgrund seiner Äusserungen über die Steinigung von Frauen zu entlassen. Nun hat schon die erste Instanz, die Rekurskommission des Genfer Bildungsdepartements, dem prominenten Muslim zumindest im zentralen Streitpunkt Recht gegeben. Die Entlassung, so befand die Kommission, der neben drei Richtern des Verwaltungsgerichts zwei Vertreter von Lehrpersonen angehören, sei unverhältnismässig gewesen. Zwar habe Ramadan mit seinen Äusserungen über die Steinung von Frauen tatsächlich "Werte vertreten, die denjenigen demokratischer Gesellschaften zuwiderliefen" und auch gegen Grundsätze des Unterrichts an öffentlichen Schulen verstossen. Doch die vorgesetzte Behörde, so befand die Kommission, hätte darauf mit einer milderen Strafe reagieren müssen. 6. April 2004
Ein Fehler, der korrigiert werden muss! Das Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG, SR 141.0) sieht in seinem Paragraf 14 vor, dass bei der Prüfung eines Einbürgerungsgesuchs zu eruieren ist, ob der Kandidat mit den Schweizerischen Gepflogenheiten vertraut ist, ob er unsere Rechtsordnung beachtet und ob er die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet. Hier hat die zuständige Behörde offensichtlich geschlampt! Die Möglichkeit zur nachträglichen Korrektur eines falschen Einbürgerungsentscheids besteht nach Paragraf 41 desselben Gesetzes. Danach kann eine Einbürgerung als nichtig erklärt werden, wenn diese unter falschen Angaben oder durch Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Und gemäss Paragraf 48 schliesslich kann einem Eingebürgerten das Bürgerrecht aberkannt werden, wenn sein Verhalten den Interessen und dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.
Die rechtlichen Grundlagen zur Entfernung des Herrn Ramadan aus der Schweiz sind somit zweifellos gegeben. Ob diesen klaren Regelungen in der ach so humanitären und toleranten Schweiz entsprochen wird, darf allerdings mit Recht bezweifelt werden. Als Sofortmassnahme müssten sich die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler solidarisieren und sich unisono und konsequent weigern, ihre Kinder weiterhin von Herrn Ramadan "unterrichten" zu lassen. Abdul R. Furrer, Fraktionspräsident SD Basel-Stadt, Basel "Ramadan sollte Voltaire lesen" Wie wir aus der Bibel wissen, war das Steinigen bei Ehebruch im Mittleren Osten eine durchaus gängige Strafe. Jesus hat sie dann so relativiert, dass, wer ohne Sünde sei, den ersten Stein werfen soll. Das Ergebnis ist bekannt. Das Problem sind Fundamendalisten, ganz egal welcher Religion sie sich zugehörig erklären. Ob das nun Anhänger der ganzen Neuchristlichen Sekten, orthodoxe Juden oder fundamentalistische Islamisten sind. In jedem Fall fehlt jegliche Toleranz. Da Hani Ramadan Französischlehrer ist, sollte man ihm vielleicht empfehlen, einmal etwas Voltaire zu lesen, vielleicht als Klassenlektüre. Jean-Pierre Salzmann, San Anselmo, Marin County, California, USA "Politik muss die Gesetze nun anpassen" Der Entscheid der Rekurskommission des Genfer Bildungsdepartements ist bedauerlich, wenn nicht sogar skandalös! Mit diesem Urteil wurde in Genf ein untragbares Präjudiz für ähnliche Fälle geschaffen. Der Entscheid könnte weitreichende Folgen haben. Mit der Akzeptanz solcher islamistisch-fundamentaler Aussagen, die zutiefst menschenverachtend sind, bieten wir Nährboden für die Ausbreitung des Terrorismus. Es ist nun an der Politik die entsprechenden Gesetze so anzupassen, dass solche ungeheuren Aussagen nicht mehr möglich sind. Herr Ramadan sollte es sich zudem überlegen, ob er mit dieser sehr kurzsichtigen Meinung in einem demokratischen Land wie der Schweiz überhaupt noch leben kann. Schliesslich passt seine Einstellung zur Steinigung und zur Scharia in keiner Form zu unseren schweizerischen Gepflogenheiten. Wäre Herr Ramadan mit sich selber genau so konsequent wie mit seinen Forderungen bezüglich der Steinigung, so würde er den Schweizer Pass abgeben und sich unverzüglich auf die Heimreise begeben. Joël A. Thüring, Sekretär SVP Basel-Stadt, Präsident Junge SVP Basel-Stadt, Basel "Freche Ausbeutung eines gemeinsames Gutes" Meine Meinung zum Fall Hani Ramadan würde ich gern schon pfannenfertig äussern. Kann ich leider nicht, weil ich immer noch nicht weiss, wie ich mich tolerant zeigen und trotzdem gegen solche Ungeheuerlichkeiten zur Wehr setzen soll. Sowas jedenfalls regt mich auf: Die freche Ausbeutung eines gemeinsamen Gutes, für das viele von uns arbeiten. Toleranz statt Rechthaberei. Diese Ausbeutung ist nicht recht. Gleich, ob sie von muslimischen, katholischen oder anderen Rechthaber/innen kommt, die "den lieben Gott auf ihrer Seite wissen" und sich damit der fairen und menschlichen Auseinandersetzung mit den Mitmenschen (und ihren Schwächen) entziehen wollen. Sibylle Grosjean, Zürich |
vor Gewissens-Entscheid |
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Der SP-Kandidat ist der erste Kurde in einer Kantonsregierung – Cramer wird Präsident.
Reizfigur Sarah Regez:
Gefahr eines Absturzes
Peter Knechtli über die Kontakte
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Dominik Straumann tritt als SVP-Präsident zurück
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