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© Fotos by Claude Giger / OnlineReports.ch
"Was hier abläuft, ist Euthanasie": Hans Peter Tschudi, Veronica Schaller

Nach TV-Sendung: Wirbel um angebliche "Verweigerung" teurer Medikamente

"10 vor 10" spitze zu: Strafanzeige gegen Basler Sanitätsdirektorin Veronica Schaller


Von Peter Knechtli


Wirbel um die Basler Sanitätsdirektorin Veronica Schaller: Einem 70jährigen Basler Patienten, so das Schweizer Fernsehen, sei aus Kostengründen ein lebensrettendes Medikament verweigert worden. Die Politikerin dementiert: Sie habe nur die Debatte über Ansprüche und Finanzierung im Gesundheitswesen lostreten wollen.


Auslöser war ein Beitrag in der Fernsehsendung "10 vor 10" vom Montagabend. Der Tenor: In der Basler Universitätsklinik sei einem 70jährigen Patienten - laut "Tele Basel" handelt es sich um den in Basel residierenden 85jährigen alt Bundesrat Hans Peter Tschudi - ein lebensrettendes Medikament aus Kostengründen verweigert worden. Das Medikament "NovoSeven" hätte eine chronische Blutung stillen können. Der Mann habe, dank Behandlung mit konventioneller Therapie, trotzdem überlebt.

Der Beitrag schien belegt mit Aussagen von Sanitätsdirektorin Veronica Schaller und Spitaldirektor Daniel Biedermann. Die Regierungsrätin forderte an diesem Beispiel die Lancierung einer breiten öffentlichen Diskussion. Die Behandlung mit dem gentechnisch hergestellten, nicht kassenpflichtigen Blutstillungsmedikament "NovoSeven" könne im Einzelfall über eine Million Franken kosten, so dass sich die Frage stelle, "ob alles, was technisch möglich ist angewendet wird" - finanziert über soziale Krankenversicherung oder über Steuern.

Im gleichen Beitrag sprach Spitaldirektor Biedermann davon, dass sich künftig auch die Frage der Finanzierung von teuren Aids-Medikamenten stellen werde. Zudem machte die Sanitätsdirektorin Andeutungen darauf, dass die Anwendung sehr teurer Medikamente künftig von Summe der die Person umgebenden Lebensqulitäten abhängig gemacht werde.

Erste Reaktionen: Empörung

In Basel schlug der zugespitzte TV-Beitrag wie eine Bombe ein. "Was hier abläuft, ist Euthanasie", lautete die erste Reaktion eines jüdischen Bewohners. Andere Stimmen warnten vor einer "Selektion der Bevölkerung in lebenswerte und abgeschriebene Lebenwesen".

Wegen Verhinderung von Hilfeleistung und Amtsmissbrauch reichte am Dienstag ein Basler Bürger Strafanzeige gegen Schaller und Biedermann ein. "Das ist eine Ungeheuerlichkeit", sagte der Anzeigesteller gegenüber REPORTS. "Eine amtliche Selektion in wertes und unwertes Leben darf nicht einmal angedacht werden."

Kritisch äusserte sich auch der frühere Basler Sanitätsdirektor und heutige SP-Nationalrat Remo Gysin: "Rationierung ist seit längerer Zeit ein Thema. Aber hier geht es um ein individuelles Lebens- und Menschenrecht, das so nicht beschnitten werden darf." Nötig sei eine sorgfältige öffentliche und demokratisch abgestützte Diskussion über die Grenzen der Medizin und die Fragen, wer worüber entscheiden soll.

Patientenfreundlich reagierte auch Otto Piller, der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung, der eine Kommission zur Rationierung von Medikamenten leitet. Die Finanzierung von "NovoSeven" in den selten auftretenden Fällen müsse "in diesem Land möglich sein". Es gehe um die Erhaltung von Leben.

Unterstützung für Schaller

Unterstützung erhält Veronica Schaller dagegen von Markus Fritz, dem Geschäftsführer der Schweizerischen Medikamenten-Informationsstelle. "Es ist richtig, dass Frau Schaller diese Frage stellt". In die Kategorie der teuren Medikamente gehörten auch Mittel gegen Krebs, Aids und Alzheimer. Apotheker Fritz bestätigte, dass die Verweigerung von "NovoSeven" einem "Todes-Urteil" gleichkomme. Allerdings müsse sich die Produzentin - der dänische Multi Novo Nordisk - "die Frage stellen, ob es ethisch ist, mit einem solchen Medikament Geld zu verdienen".

Gemäss Urs Pfluger, dem Direktor von Novo Nordisk Schweiz, ist "NovoSeven" in der Schweiz seit zwei Jahren auf dem Markt und bisher erst in zwei auf Zürich beschränkten Fällen angewendet worden. Der Preis variiere von Patient zu Patient. In der Schweiz sei das Produkt um 20 Prozent billiger als im europäischen Umland. Das Medikament sei in keinem europäischen Land rationiert. Seine Entwicklung habe zwölf Jahre gedauert und mehrere hundert Millionen Franken gekostet.

Das Dementi am Tag danach

Am Dienstagnachmittag schob die Sanitätsdirektorin ein offizielles Dementi nach: Die Aussage, dass sie einem Patienten ein Medikament "verweigert" habe, sei "falsch". Da der Patient mit den gängigen Medikamenten erfolgreich habe behandelt werden können, "erübrigte sich die Therapie mit 'NovoSeven' und damit die Notwendigkeit eines Entscheides".

Spitaldirektor Biedermann erklärte gegenüber REPORTS, Basel-Stadt sei erstmals mit dem Präparat konfrontiert worden. Das Medikament koste 50'000 Franken pro Tag und die minimale Anwendungszeit betrage sechs Tage. Das Präparat sei auf Antrag des Klinikvorstehers bestellt, aber für den allerletzten Ernstfall in der Universitätsklinik "geparkt" worden.

Laut Biedermann hätte das Basler Spital die Kosten von "NovoSeven" übernehmen sollen. Dies wäre angesichts des politischen Spardrucks und immer knapperer Budgets kaum möglich gewesen. Heute stelle sich die Frage, "ob wir uns in jedem Fall alles leisten können". Dabei gehe es nicht nur um Medikamente, sondern auch um sehr teure Diagnosen und Operationen. Veronica Schaller doppelte gegenüber REPORTS nach: "Der Fernseh-Auftritt war mein Fehler. Ich bin dreingelaufen."

12. Januar 1999

Weiterführende Links:


Ereignis-Bewertung
Veronica Schaller Hat eine mutige Absicht: Dem Volk und seinen Abgeordneten im Parlament endlich klar zu machen, dass die Rechnung nicht aufgeht. Wer im Gesundheitswesen ernsthaft den Rotstift ansetzt, kann es nicht bei Aerztehonoraren bewenden lassen. Herr Piller muss schon sagen, wer die Kosten der teuren Behandlung zahlt, wer die ethisch extrem heikle Selektion vornimmt (wer ist es Wert, wie behandelt zu werden?) und wo die ethische und ökonomische Schmerzgrenze liegt. Wenn die medikamentöse Versorgung letztlich vom eigenen Geldbeutel abhängt (dann zahle ich halt selbst), dann ist die Zweiklassen-Gesellschaft im öffentlichen Gesundheitwesen perfekt.
Ihr Auftritt In der Enthüllungsstory von "10 vor 10" trat Frau Schaller wie als Kronzeugin der Medikamenten-Verweigerung auf. War in diesem Fall schlecht beraten: Hätte wissen müssen, dass dieses Boulevard-Sendegefäss keine breiten politischen Erläuterungen zu einem komplexen Thema kennt. Das Dementi hinterher - plötzlich war der "Entscheid" (Schaller) "kein Entscheid" (Schaller) mehr - kann den Schaden höchstens begrenzen. Es fehlte die nachvollziehbare Strategie der Nachbearbeitung: Der Film positionierte den Wunsch, eine öffentliche Debatte loszutreten, als isoliertes Postulat.
Die Film-Aufmachung Reisserische journalistische Produkte sind durchaus wünschenwert - nur muss die deftige Schlagzeile durch den Inhalt gedeckt sein. Das war im "10 vor 10"-Beitrag von Irene Loebell - Ehepartnerin von SP-Nationalrat und Gewerkschaftsbund-Präsident Paul Rechsteiner - offensichtlich nicht der Fall: Die behauptete "Verweigerung", auf die sich die verständliche Empörung stützt, war im Beitrag nicht gestützt. Ein gravierender handwerklicher Mangel! Die Essenz des Films belegt vielmehr das Gegenteil - erfolgreiches Spital-Management durch Poker: Durch den Verzicht auf die "NovoSeven"-Anwendung konnte eine kostengünstige Behandlung erzielt werden. Der Patient überlebte auch mit der konventionellen Therapie. Unzutreffend war auch die Altersangabe: Beim 70jährigen Patienten handelte es sich um den 85jährigen alt SP-Bundesrat und AHV-"Erfinder" Hans Peter Tschudi.
Gesundheitspolitik Die Debatte muss - trotz Fehlstart - aufgenommen und geführt werden. Denn die Rationierung am Krankenbett ist längst ein Faktum. Allerdings kann das Volk nicht mit brutalen "Verweigerungs"-Fait-Accomplis sensibilisiert werden, sondern mit einem längerfristigen Informations- und Diskussionskonzept. Die Spitalverantwortlichen müssen aufgrund konkreter Fall-Beispiele ihr Dilemma aufzeigen, Spar-Politiker müssen nun Farbe bekennen und erklären, wie weit sie Budgetkürzungen in der medizinischen Versorgung ihrer Wählerinnen und Wähler noch verantworten wollen.

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bz
vom 26. März 2024
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Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

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Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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