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"In seiner Polemik kaum zu überbieten": Geschächtete Kuh

Schlacht-Kampf: Per Kehlen-Schnitt ins Jenseits befördert

Die Schächtung ohne Narkose soll legal werden - zum Entsetzen der Tierschutzorganisationen


Von Ruedi Suter


Der Schnitt durch die Kehle eines unbetäubten Tiers soll in der Schweiz salonfähig werden. Mit dem Schächten ohne Narkose will der Bundesrat islamischen und jüdischen Bürgern entgegenkommen. Tierschützer aber wehren sich vehement für ihre Schützlinge: Der Schächttod sei zu langsam, qualvoll – und vermeidbar. Für den Streit um ein "schöneres" Sterben werden jetzt die Messer gewetzt.


Die Todeskandidaten sind vor allem Hühner, Rinder, Schafe und Ziegen. Diesmal ist es ein Schaf. Es muss sterben – durch Schächtung. Sein Fleisch soll den Appetit oder den Hunger der Menschen stillen. So wird es getötet, wie Millionen anderer "Schlachttiere" auf dieser Welt. Sterben zu müssen, ist immer schlimm. Egal wie, ob durch einen Schuss ins Hirn, einen Stich ins Herz, durch Kopfabhacken, Elektroschock oder einen Schnitt durch die Kehle. Was einem beim Sterben genau widerfährt, weiss niemand wirklich. Man hofft nur, es gehe schnell, angst- und schmerzlos.

Geschächtete verfassen keine Erfahrungsberichte

Das Schächten, das immer mal wieder auch an Menschen praktizierte Halsdurchschneiden, aber ist eine langsame Tötungsmethode. Bevor das Opfer sein Bewusstsein verliert und tot ist, vergeht Zeit. Wieviel Zeit und wie schmerzlich genau, darüber wird ohne Ende gestritten. Der Hauptgrund: Es gibt keine Berichte von Geschächteten über das Widerfahrene. Genausowenig wie es Berichte von Tieren über ihr Denkvermögen oder ihre Gefühlswelt gibt. So wird eben beobachtet, gemessen - und interpretiert.

Dass das zum Tod verurteilte Schaf - Symbol des alttestamentarischen Opfertiers - jetzt etwas merkt, ist aber zweifelsfrei: Es ist unruhig, und als es von kräftigen Männerfäusten an den Läufen gepackt und trotz verzweifeltem Zappeln und Blöken zu Boden gezwungen und gefesselt wird, hat es sichtlich Angst. Die Fäuste fixieren seinen Kopf und straffen den Hals nach hinten. Nun wird die scharfe Messerklinge angesetzt und rasch durchgezogen. Aus der weit klaffenden Halswunde schiesst das Blut unter den röchelnden Tönen des im Todeskampf zuckenden Schafes. Es dauert für den Beobachter qualvoll lange, bis das Tier endlich tot ist.

Betäubungs-Verweigerung ist schlecht begründbar

Fromme Juden und Muslime müssen ihre zur Mahlzeit bestimmten Tiere unbetäubt schächten - religiöser, moralischer und hygienischen Vorgaben wegen. Die Vertreter der betäubungslosen Schächtung beider Religionen praktizieren die rituelle Tötung des Mitgeschöpfes Tier als religiöse Opfer-Kulthandlung, bei dem auch das fliessende Blut eine vielschichtige Rolle spielt.

Dabei stützt man sich auf Auslegungen der jüdischen Thora und des Talmuds oder des Korans. Diese Interpretationen aber werden seit Jahrhunderten auch von jüdischen wie muslimischen Gelehrten in einem Punkt kritisiert: bei der auch ihrer Meinung nicht haltbaren Weigerung, die Tiere vor der Schächtung zu betäuben, um so deren letztes und schlimmstes Leiden zu verkürzen. Dieser Meinung sind auch Gelehrte des Christentums, in dem wohl auf die Schächtung verzichtet wird, dessen Gläubige aber den Tieren in ihren Schlachtfabriken und in vielen anderen Bereichen ebenfalls Fürchterliches angedeihen lassen.

Halal- und Koscherfleisch muss importiert werden

Der Streit um das Schächten war immer schon emotionsgeladen und heikel, weil er auch religiöse Bereiche tangiert. Er führte vorletztes Jahrhundert zur ersten Volksinitiative des eidgenössischen Bundesstaates. Die Tierschutzvereine schafften es 1893 mit antisemitischem Rückenwind und einem hauchdünnem Ständemehr, die Schächtung verbieten zu lassen. So dürfen auch heute laut Tierschutzgesetz (TSchG) Tiere nur dann geschlachtet werden, wenn sie zuvor betäubt wurden. Damit ist auch die traditionelle Schächtung verunmöglicht. So muss das Halal- oder Koscher-Fleisch importiert werden. Über 300 Tonnen waren es im Jahr 2000. Dies aber wird hierzulande von vielen gläubige Muslimen und Juden als einschneidende Verletzung der Religionsfreiheit empfunden.

Dem will jetzt der Bundesrat abhelfen: Ende September schickte er den Vorentwurf der Revision des Tierschutzgesetzes in die dreimonatige Vernehmlassung. Sein umstrittenster Vorschlag: Das Fallenlassen der bislang geforderten Betäubung vor dem Schächten. Damit würde die Schweiz mit den meisten anderen europäischen Ländern sowie mit den USA und Kanada gleichziehen, argumentiert der Bundesrat. Tierschutzorganisationen aber wehren sich mit aller Macht gegen eine Aufhebung des Betäubungszwangs. Nicht etwa, weil sie etwas gegen Islam oder Judentum hätten, wie ihnen zuweilen unterstellt wird, sondern weil sie ihrem Auftrag nach kompromisslos vom betroffenen Tier ausgehen. Dieses, so sei bei Rindern, Ziegen, Schafen glaubhaft festgestellt worden, erleide beim Halsdurchschneiden ohne Betäubung "unerträgliche Qualen".

Was geschieht? Das Messer zerschneidet zuerst die vordere Halshaut, die Halsmuskeln und die besonders schmerzempfindliche Luft- oder Speiseröhre. Ebenso den sensiblen Kehlkopf. Dann werden die ebenfalls sehr empfindlichen Halsschlagadern durchschnitten, was sich sofort auf Blutdruck und Kreislauf auswirkt. Das gleichzeitige Zertrennen von Nervenbahnen verursacht beim bereits von unerträglichen Schnittschmerzen gepeinigten Tier zusätzliche Todesangst durch Atemnot: Es reisst die Augen auf und schnauft noch schneller. Dadurch schiessen Blut und Mageninhalt in die Lungen, was neue Erstickungsanfälle auslöst.

Hilfloser Zeuge des eigenen Sterbens

Der verstorbene deutsche Arzt Werner Hartinger - er verfasste ein Buch über das Schächten - beschrieb im Detail, wie geschächtete Tiere zum Zeugen des eigenen Sterbens werden: "Während des langsamen Ausblutens verstopfen vielfach die Gefäss-Enden der vorderen Halsarterien, so das regelmässig nachgeschnitten werden muss. Und das alles bei vollem Bewusstsein des Tieres, weil beim Schächtschnitt die grossen, das Gehirn versorgenden Arterien innerhalb der Halswirbelsäule ebenso wie das Rückenmark und die 12 Hirnnerven nicht durchtrennt sind und wegen der knöchernen Ummantelung auch nicht durchtrennt werden können. Diese noch intakten Gefässe versorgen weiterhin das ganze Gehirn noch ausreichend, so dass keine Bewusstlosigkeit eintritt."

Wird das Opfer nachher gemäss Vorschrift noch an den Hinterbeinen aufgehängt, so der Mediziner weiter, werde das Gehirn weiter mit Blut versorgt. So bleibe das Tier "praktisch bis zum Auslaufen der letzten Blutstropfen bei vollem Bewusstsein". Der Beweis hierfür sei vielfach erbracht worden, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Hartinger: "Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert, bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu und müsste durch den Bolzenschussapparat endgültig getötet werden."

Ablenkungsmanöver namens "Antisemitismus"

Dieser Schilderung setzt der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) seine Interpretation entgegen: Dank des sofortigen Blutdruckabfalls im Gehirn nach dem Schächtschnitt werde das Schlachtopfer ohnmächtig. Es leide deshalb nicht länger als nach der Betäubung mit dem Bolzenschuss oder dem Elektroschock. Alfred Donath, SIG-Präsident und selbst Mediziner, meint sogar, das Schächten sei für das Tier weniger qualvoll als andere Schlachtmethoden: "Die Annahme, das Tier würde beim rituellen Schlachten gequält, basiert folglich auf keinerlei nachweislichen wissenschaftlichen Argumenten.". Das Schächtopfer profitiere - im Gegensatz zur industriellen Massenschlachtung mit ihren auch nicht immer funktionierenden Bolzenschuss- und Elektronarkoseanlagen - auch von der feierlichen Atmosphäre beim religiösen Töten.

Was stimmt also, was geschieht dem Tier wirklich?Die Geschächteten können keine Auskunft geben, weshalb sich Tierschützer auch "im Zweifelsfall für das Tier" und damit gegen das traditionelle Schächten wehren. Allerdings vertritt auch keine Religion die Auffassung, Tiere müssten absichtlich eines qualvollen Todes sterben. "Judentum und Tierschutz sind dasselbe" erklärte sogar Rolf Halonbrenner von der SIG-Geschäftsleitung laut dem jüdischen Wochenmagazin "tachless" letzten September in Bern. Halonbrenner soll aber noch etwas anderes gesagt haben: Tierschützer, die das Schächten (ohne Narkose, die Red.) verbieten wollten, seien "antisemitisch motiviert". Dies wäre eine demagogische Pauschalverurteilung, die billig vom Tier abzulenken versucht. Denn ausser dem Tierrechtler Erwin Kessler, der sich mit krassen Äusserungen den Vorwurf des Antisemitismus einhandelte, gaben die bekannten Tierschutzorganisationen der Schweiz nicht den geringsten Anlass zu einer derartigen Behauptung.

"Irregeführte, manipulierte und ferngesteuerte Schächtgegner"

Dennoch wird vom SIG versucht, mit dem Begriff "Antisemitismus" Stimmung zu machen. So ortet auch Professor Alfred Donath als Leserbriefschreiber verschiedener Zeitungen bei den Schächtgegnerschaft vor allem Judenfeinde, Manipulatoren oder schiere Ignoranten: "In der Schweiz geschah die Einführung des Schächtverbots eindeutig aus antisemitischen Gründen. Dies hat sich bis heute nicht wesentlich geändert. Sicherlich gibt es unter den Gegnern der Verbotsaufhebung viele redliche Menschen, die jedoch schlecht informiert, von einer irreführenden Propaganda beeinflusst, manipuliert und ferngesteuert sind. Der Tierschutzverein verlagert die Debatte absichtlich auf eine irrationale und emotionale Ebene. Er schiesst mit schwerer Artillerie, um seine Partisanen gegen eine religiöse Vorschrift zu mobilisieren, dessen Ziel es gerade ist, dem Tier alle Qualen zu ersparen."

Ein Kampf-Argumentarium, das nicht eben zur Erhellung eines schwierigen, von Emotionen beherrschten und nie ganz schlüssig zu beantwortenden Themas beiträgt. Sie erzeugt auch Widerspruch, selbst fachlicher Art. Zum Beispiel vom Berner Urs Schatzmann, Professor der Veterinärmedizin und laut "Tages-Anzeiger" "der zurzeit bestausgewiesene Schweizer Fachmann auf dem Gebiet". Sachlich hält der Tierarzt dem Menschenarzt Donath in der "Neuen Zürcher Zeitung" entgegen: "Dass es sich beim Schächten um eine qualvolle Art des Tötens handelt, kann nach heutigen Kenntnissen nicht von der Hand gewiesen werden." Die genaue Zeitspanne zwischen dem Schächtschnitt und dem sicheren Verlust der Empfindungsfähigkeit könne "nicht mit Sicherheit" angegeben werden, bestätigte Schatzmann auch gegenüber der "Basler Zeitung".

"Kein wichtiges Ritual für Juden und Muslime"

Diese Einschätzung wurde letzten Sommer von einem Expertenteam des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet) bestätigt. Es besuchte den Schlachthof von Besançon, wo Tiere für den Schweizer Markt geschächtet werden. Der Augenreflex sei bei einzelnen geschächteten Rindern und Kälbern noch bis zu 30 Sekunden nach dem Gurgelschnitt nachweisbar gewesen. Also waren die Tiere noch so lange bei Bewusstsein. Dies im Gegensatz zum Bolzenschuss, wo die Bewusstlosigkeit innert Sekundenbruchteil eintrete. "Nach diesem Besuch können die Behauptungen, wonach das Schächten nicht tierquälerisch sei, nicht bestätigt werden", folgerte das BVet-Team.

Mit brisanten Argumenten wehrt sich auch der Jurist Sami Aldeeb gegen eine Lockerung des Schächtverbots. Der Dozent für arabisches und muselmanisches Recht am Institut für internationalen Rechtsvergleich ("Institut Suisse de droit comparé") in Dorigny studierte die rituellen Schlachtmethoden der Juden, Muslime und Christen. In einem Brief an Bundesrätin Ruth Metzler bietet er seine Hilfe an und stellt gleich klar: "Es ist nicht korrekt zu sagen, die Schächtung ohne Betäubung sei ein wichtiges Ritual für die Juden und Muslime". Was der Bundesrat nun wolle, sei auf Religionsebene nicht zu rechtfertigen, weder im Judentum, noch im Islam. Ein guter Grund mehr für den Tierschutz, am Betäubungszwang vor der Schächtung festzuhalten. Ohne irgendwelche Ressentiments gegen Andersgläubige - sondern schlicht und einfach dem wehrlosen Tier zuliebe.

22. Januar 2002

Weiterführende Links:


Tierärzte contra Lockerung des Schächtverbots

r.s. "Kategorisch abgelehnt" wird die vorgesehene Lockerung des Schächtverbots durch die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST). Man wehre sich "vehement" dagegen und verlange, "dass das Recht zum Einsatz von Betäubungsmitteln und schmerzausschaltenden Medikamenten dem Tierarzt vorbehalten bleibt". Diese Forderung werde von allen Sektionen, insbesondere der Schweizerischen Vereinigung für Wiederkäuermedizin SVW und der Tierärztlichen Vereinigung für Lebensmittelsicherheit, unterstützt, stellt die Berufsorganisation in ihrer Stellungnahme klar: " Die GST erachtet diese Lockerung als Rückschritt und erhebliche Senkung des Schutzniveaus der Tiere. Die Tötung durch einfachen Halsschnitt ohne vorgängige Betäubung ist für die Tiere mit massiven Schmerzen und Angstzuständen verbunden." Ausserdem werde ja nur "ein kleiner Teil" des so gewonnenen Fleisches als "koscher" gehandelt. Der weit grössere Teil gelange "ohne jede weitere Deklaration über die normalen Verkaufskanäle zu den Konsumentinnen und Konsumenten". Die GST sei ausserdem der Ansicht, dass die Religionsfreiheit als solches nur dann eingeschränkt wäre, wenn Handel und Konsum von koscherem Fleisch verboten wären: "Dies ist in der Schweiz aber nicht der Fall."

SIG: "Religionsfreiheit höher eingestuft"

Bis Anfang Januar war es in Deutschland per Ausnahmegenehmigung nur den Juden erlaubt, Tiere ohne Betäubung zu schächten. Den Moslems war dies verboten. Nun aber hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen, auch muslimischen Gläubigen das betäubungslose Schächten zu erlauben. "Mit Freuden" sei dieser Entscheid von Dennis L. Rhein aufgenommen worden, meldet die jüdische Zeitschrift "tachles". Der Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) messe dem deutschen Rechtsspruch eine "Signalwirkung für die Schweiz" zu. Bis anhin sei man der Auffassung gewesen, zitiert "tachles" den Generalsekretär, die EU warte den schweizerischen Entscheid zur Abschaffung des Schächtverbots ab, bevor diese Frage aufs europäische Polit-Parkett komme. Nun aber sei durch den deutschen Entscheid "vieles vorweggenommen worden". Wenigstens in Deutschland werde jetzt "die Religionsfreiheit höher eingestuft" als das mögliche Leiden der Tiere beim Schlachten ohne Betäubung. Rheins Schlussfolgerung gemäss "tachles": "Wenn nun also das Schächten in einem Land verboten wird, kann es durchaus sein, dass sich zukünftig Rechtswissenschafter mit dieser Frage auseinandersetzen müssen." Und dann könnte "allenfalls aus rechtlichen Gründen ein Schächtverbot als gesetzeswidrig erachtet werden".

Basel: Regierung übergeht Experten

r.s. Der Kampf um die Legalisierung des Schächtens ohne Betäubung tobt auch auf politischer Ebene. Im Kanton Basel-Stadt löste der Entscheid der Regierung eine Kontroverse aus. Sie befürwortet in ihrer Vernehmlassung an den Bund die Aufhebung des Schächtverbots - obwohl sich Kantonstierarzt Peter Gurdan in seinem Bericht unmissverständlich gegen die Änderung der bestehenden Regelung ausgesprochen hat.

Prompt reichte FDP-Grossrat Edwin Mundwiler am 16. Januar eine Interpellation ein, in welcher er der Regierung zwölf Fragen zum Thema stellt. Kommentar: "Der Regierungsrat macht es sich in seiner Argumentation für die Aufhebung des Schächtverbots leicht und berücksichtigt nicht die wissenschaftlichen und juristischen Aspekte, welche das Schächtverbot als tierschützerisch zwingend und zeitgemäss erachten. Auch lässt er die Frage völlig offen, wie er sich eine nicht tierquälerische Schlachtung ohne vorherige Betäubung in unserem Kantonsgebiet vorstellen könnte."

Für eine Aufhebung mit strengen Kontrollen haben sich bei den Bundesparteien bislang die Grünen, die SVP und die CVP ausgesprochen. Dagegen stellt sich die SP; die FDP hat sich noch nicht entschieden und will die Frage auf "Verordnungsstufe" geregelt haben. Sollte der Bundesrat und später das Parlament einer Lockerung des Schächtverbots zustimmen, drohen verschiedene Tierschutzorganisationen mit einer Initiative oder einem Referendum. Ziel: Beim Reizthema Schächten soll das Volks das letzte Wort haben.

"Ein nicht tolerierbarer Rückschritt"

r.s. Die Antwort der Tierschutzorganisationen auf den Vorschlag des Bundesrats, die Schächtung ohne vorhergehende Narkose zu bewilligen, ist ein kompromissloses Nein. Der Schweizer Tierschutz STS bezeichnet den Vorschlag "als Zumutung für jeden Tierfreund und Kahlschlag beim Tierschutzgesetz". Die Juristin Birgitta Rebsamen: "Ein zeitgemässer und ethisch verantwortbarer Umgang mit Tieren erfordert zwingend eine wirksame Betäubung der Tiere vor dem Schlachten. Das Schächtverbot ist für den STS keineswegs unverhältnismässig, sondern erlaubt es, die verfassungsmässigen Grundsätze sowohl des Tierschutzes als auch der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu wahren." Eine von IPSO im Auftrag des STS durchgeführte, gesamtschweizerische Befragung von 1'000 Stimmberechtigten habe zudem "eine breite Zustimmung zum bestehenden Schächtverbot" von 76 Prozent" ergeben. Abgesehen davon liessen "auch immer mehr Moslemgemeinden in Europa und gar im Libanon die Betäubung zu", versichert der STS.

"Diskussion auf ideologische Ebene abgerutscht"

"Wir lehnen die Lockerung des Schächtverbots klar ab", erklärt auch kagfreiland. Auch deshalb, weil die Tiere beim Schächten „bereits bei den Vorbereitungshandlungen unter enormen Stress" litten. Als "äusserst bedauerlich" empfindet es kagfreiland, "dass die Diskussion über das Schächten teilweise auf eine ideologische Ebene abgerutscht" sei, wo sie nicht geführt werden dürfe. Auch Veto, der Verband Tierschutz-Organisationen Schweiz, wehrt sich gegen die "Durchlöcherung der Betäubungspflicht". Die betäubungslose Schlachtung nach der islamischen und jüdischen Religion könne als Ausdruck der Glaubens- und Gewissensfreiheit betrachtet werden. Ob sie aber uneingeschränkt der Religionsfreiheit unterstehe, bilde "Gegenstand verschiedener Kontroversen und Gerichtsentscheide".

"Zuerst betäuben, dann erst schächten"

"Die Lockerung des Schächtverbots wäre ein schwerer Rückschlag für die Sache des Tieres und muss rundweg abgelehnt werden", meint Rita Dubois, Geschäftsführerin der Schweizerischen Gesellschaft für Tierschutz/ProTier. Viele Leute, auch jüdischen Glaubens, hätten der Geschäftsstelle von ProTier in Zürich angerufen und ihr Entsetzen über das geplante Fallenlassen der Betäubungspflicht zum Ausdruck gebracht. "Nur schon die herrschende Unsicherheit über das Leiden eines unbetäubten Tieres während des Schächtens zwingt zum heute gültigen und im Tierschutzgesetz festgelegten Kompromiss. Wir verlangen dessen Beibehaltung: Zuerst betäuben, dann erst schächten."


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"In seiner Polemik kaum zu überbieten"

Der nur vordergründig als seriös und gut recherchiert erscheinende Artikel von Ruedi Suter ist in seiner Polemik und reisserischen Aufmachung kaum zu überbieten. Mit der sich im ganzen Text durchhaltenden Vermittlung des Bilds vom blutrünstigen Juden bzw. Moslems bedient sich Herr Suter jenen antisemitischen Argumenten, die bereits den Abstimmungskampf um ein Schächtverbot vor rund 100 Jahren begleitet haben. Dass sich Herr Suter in seinem Artikel vom Vorwurf des Antisemitismus freispricht, lässt sich nach einer genauen Lektuere des Artikels nur als Maskerade bezeichnen.


Adina Levin und Erik Petry, Basel




"Dem Abrücken von ethischen Fundamenten mutig widersprechen"

Danke für Ruedi Suters exzellenten und sachlichen Artikel. Hier noch ein Gesichtspunkt, der mich - auf der anderen Seite des Rheins - beim Lesen seines Artikels beschäftigt hat. Es geht natürlich zunächst um die Tiere, es geht aber auch um uns abendländische Menschen. Im Zeitalter der Aufklärung wurde die "Befreiung des Menschen von den selbstauferlegten Ketten der (geistigen) Sklaverei" zum Programm, die "Erziehung des Menschengeschlechts" zu einer vernünftigeren, humaneren, fortschrittlicheren Gestaltung des Lebens wurde - bei allen Rückschritten - zum Fundament des Gemeinwesens. Die Trennung von Staat und Religion besagt, dass der Staat diesen Vernunftkriterien der Aufklärung alle - auch die christlichen - religiösen Praktiken unterwirft. Nun ist gerade im Westen angesichts der neuesten Terrorereignisse ein Abrücken von diesen ethischen Fundamenten unserer abendländischen Kultur zugunsten einer unbewussten Identifikation mit dem Angreifer zu beobachten. Dem sollte mutig widersprochen werden. Mit der Betäubung der Tieren beim Schächten wird nicht nur ihnen unnötiges Leiden erspart, unsere Regierungen bekennen sich damit auch zu Prinzipien der Vernunft und der Humanität, die wir zu Recht unseren Kindern weitergeben können mit der Aufforderung, diese in immer vertiefter Weise zu verwirklichen.


Christian Hilbig, Herrischried D




"Artikel ist profund und hervorragend"

Der Artikel von Ruedi Suter ist profund und hervorragend. Für mich gibts keine weiteren Fragen, nur eine Antwort. Wir müssen keine Kreatur für die Sättigung unseres Wohlstandsmagens ausbluten lassen - nicht mit oder ohne Narkose. Alles, was uns mit Augen und dadurch Seele oder Geist anblickt, verdient unsere Achtung und unseren Schutz. Das sollte doch der tiefste Sinn aller Religionen sein. Danke Ruedi Suter.


Annemarie Mahlow, Wehrhalden D




"Ruedi Suter hätte Pulitzer-Preis verdient"

Der Artikel von Ruedi Suter ist etwas vom Besten, was ich in den letzten Jahren gelesen habe: Erstens vom journalistischen Stil her gesehen, zweitens punkto Informationsgehalt zum Thema und drittens bezüglich Tonalität zu dieser äusserst heiklen Thematik. Chapeau - wenns nach mir ginge, würde Herr Suter dafür den Pulitzer-Preis erhalten. Zum Thema selbst gäbe es sehr viel zu sagen. Ich enthalte mich für einmal, denn heutzutage muss ich ja immer mehr damit rechnen, dass die damit ausgeübte und verfassungsmässig garantierte freie Meinungsäusserung sofort mit einem "ismus"-Bannstrahl (Rassismus, Antisemitismus, Sexismus usw.) belegt und damit der Mundtot-Hammer geschwungen wird. Hübsch weit haben wirs mit unseren sogenannten Rechten gebracht.


Edi Borer, Basel




"Sofort Blutrache zulassen!"

Nach dem Lesen dieses Schächtverbot-Artikels ist mir eingefallen, dass wir jetzt in der Schweiz aus demselben Grund auch die Vielweiberei, die Blutrache, das Beschneiden junger Mädchen und weitere Riten anderer Religionen zulassen sollten. Und zwar sofort! Ansonsten wir doch die Religionsfreiheit missachten. Wird natürlich nicht passieren, aber immerhin auf dem Buckel der Tiere kann man seinen liberalen Multi-Kulti-Migra-Integra-Geist abfeiern. Biiirewaich!


Dieter Stumpf, Basel




"Schächten ist Mord am Tier"

Ich frage mich zutiefst, was hat Religionsfreiheit, Religion oder Glauben überhaupt damit zu tun, dass einem Tier beim Schächten, qualvoll auf brutale Art und Weise Schmerz und Leid zugefügt wird. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus vertritt in ihrer Stellungnahme die Haltung, dass das Verbot der rituellen Schlachtung gemäss jüdischen und muslimischen Religionsvorschriften diskriminierend sei. Schächten bedeutet für mich nichts anderes als brutaler Mord am Tier, einem Lebewesen mit Wahrnehmungen, Gefühlen und Schmerzempfindungen wie bei uns Menschen. Wir lernen unseren Kindern zurecht sorgsam, gefühlvoll und in Würde mit der Natur und den Tieren umzugehen. Gleichzeitig wird aber Tieren unter dem Titel der Religionsfreiheit, bei lebendigem Leib und Seele die Kehle durchgeschnitten. Ich bin in jeder Beziehung gegen eine Aufhebung des Schächtverbots. Für das Schächten gibt es für mich weder eine Begründung noch fadenscheinige Mittel und Massnahmen, die den Schächtvorgang schmerz und empfindungslos machen sollen. Vielmehr sollte das neue Tierschutzgesetz zusätzlich dafür sorgen, dass der Schlachtvorgang für alle Tiere würdig, schnell und schmerzlos erfolgt. Ich hoffe sehr, dass gegen ein Gesetz, das die Aufhebung vom Schächtverbot beinhaltet, dass Referendum ergriffen wird.


Rolf Wehrli, Pratteln



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).