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Eine sozusagen rückwirkende EinbürgerungRegierung will Kurden-Familie in Basel einbürgern, obschon sie in Riehen wohnt Von Peter Knechtli Eine schwieriges Einbürgerungs-Geschäft steht im Basler Grossen Rat an: Die Regierung will eine kurdische Familie aus der Türkei in Basel einbürgern, obschon sie neuerdings in Riehen wohnt, was laut Gesetz nicht möglich ist. Vor genau zwanzig Jahren reiste I. T. von der Türkei in die Schweiz ein und bat hier als politisch verfolgter Kurde um Asyl, das ihm ein knappes Jahr später gewährt wurde. Anschliessend zog er seine Ehefrau und vier Kinder nach. Zwei der Kinder wurden seither einzeln eingebürgert, ein weiteres Kind erfüllt die Voraussetzungen nicht mehr.
Verdacht auf PKK-Mitgliedschaft
Bern hegte den Verdacht, I. T. sei ein aktives Mitglied der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK). Tatsächlich ist der Kurde zu Beginn bei bewilligten kurdischen Demonstrationen in Basel gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei wiederholt mit flammenden Reden aufgefallen. Allerdings bestritt T. damals bereits vehement, PKK-Mitglied zu sein. Sein direktes Engagement beziehe sich auf die Unterstützung des "Kurdischen Halbmonds", dessen Zielsetzungen jenen des Roten Kreuzes entsprechen.
Gegenüber OnlineReports distanzierte sich I. T. mehrmals ausdrücklich von der Kurdischen Arbeiterpartei, betonte aber, sich dennoch klar gegen das "Unrechtsregime" in Ankara wehren zu wollen. In Bern aber blieb man misstrauisch: Das Bundesamt für Migartion empfahl der Familie gar, ihr Gesuch zurückzuziehen. Dazu wiederum war die Familie T. nicht bereit, worauf der Bund das Gesuch im September 2005 ablehnte. Grund: "Mögliche Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit."
Damit war der Weg frei, auch das Basler Bürgerrecht zu beantragen. T., der in Basel einen sozialen Beruf ausübt, ist unterdessen eine geschätzte Integrationsfigur, die sich regelmässig um ein besseres Verständnis zwischen kurdischen und schweizerischen Bewohnern bemüht. Allerdings verlegten er und seine Familie nach der erteilten Einbürgerungsbewilligung Ende August dieses Jahres ihren Wohnsitz nach Riehen - "unglücklicherweise", wie die Regierung in ihrem Antrag an den Grossen Rat schreibt.
Regierung zeigt Verständnis für "Vergessen"
Obschon der kantonale Bürgerrechtsdienst und die Bürgergemeinden die Bewerber "regelmässig ausdrücklich darauf aufmerksam" machen, dass während eines hängigen Einbürgerungsverfahrens weder ein Gemeinde- noch ein Kantonswechsel stattfinden darf, sei sich die Familie T. "dieser Vorschrift wohl in Anbetracht des langen Verfahrens leider nicht mehr bewusst" gewesen, schreibt die Regierung.
Dies erscheine "in Anbetracht der unverschuldeten Länge des bisherigen Verfahrens nicht zumutbar". Hätte das Bundesamt für Migration im Jahre
Justizdirektor Morin: "Entscheid zwischen zwei Unrechten"
Der Basler Justizdirektor und Regierungspräsident Guy Morin erklärte gegenüber OnlineReports, die Regierung habe über dieses Dilemma "ziemlich lange beraten". Morin: "Wir standen vor der Frage, zwischen zwei Unrechten entscheiden zu müssen." Hätte die Regierung formalistisch im Sinne des Gesetzes gehandelt, "hätten wir mit einer Klage des Gesuchstellers rechnen müssen". Anwalt der Familie T. ist der Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak. 12. November 2008
"Das muss zu denken geben" Ohne diese Familie und deren Situation beurteilen zu können, möchte ich einmal mein Unbehagen darüber zum Ausdruck bringen, wie vor allem Migranten aus uns fremden Kulturen hartnäckig bis renitent alles daran setzen, die Schweizer Bürgerrechte zu ergattern, um sich einen lebenslangen und geruhsamen Aufenthalt im Wohlfahrtsstaate Schweiz zu sichern. Dazu werden mit Unterstützung linker Anwälte und Organisationen mittels Rekursen und Beschwerden über Jahre hinweg sämtliche Quellen ausgeschöpft. Notfalls wird dann in den Medien noch Druck auf die Tränendrüsen gemacht, um die Behörden zum Einlenken zu nötigen. Das muss einem doch zu denken geben. Heinz Mattmüller, Pratteln "So erspart man sich Denkarbeit" Ohne sich informieren zu müssen weiss Hr. Frehner diese Situation als "klaren Fall von Gesetzesumgehung" zu bezeichnen. Solch vorprogrammiertes Wissen erspart Informations- und Denkarbeit ... zum Glück, denn die Partei ist mein Gehirn. Oder zeigt dieser klare Fall den Knie-Fall vor der Partei-Doktrin? Georges Hochstrasser, Muttenz "Interessant dürfte sein, ..." Interessant dürfte sein, wie die Grossräte abstimmen, die jetzt gegen die FDP-Initiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts kämpfen und dabei die Rechtsstaatlichkeit ("rule of law") so hoch halten. Ob sie dann das geschriebene Recht immer noch höher halten, als die demokratisch legitimierte Auslegung des Rechts durch den Grossen Rat? Siro Imber, Allschwil "Herr T. muss nun eingebürgert werden" Ich kenne Herrn T. persönlich seit über zehn Jahren. Er und seine Familie sind hier in Basel sehr gut integriert. Mehr noch: Herr T. hat mit seinem Engagement viel dazu beigetragen, Brücken zu schlagen zwischen Einheimischen und Zugewanderten. Er kennt sich mit den hiesigen Verhältnissen bestens aus, war unter anderem als Mediator tätig und für viele Zugewanderte eine Anlaufstelle, wenn sie einen Rat brauchten. Herr T. arbeitet im Kantonsspital als Pfleger, und ich habe persönlich von einigen ehemaligen Patientinnen sehr positive Rückmeldungen erhalten. Sie rühmten die einfühlsame und herzliche Art, die Herrn T. nicht nur an seinem Arbeitsort auszeichnen. Herrn T. ist grosses Unrecht angetan worden, indem ihn das Bundesamt für Migration als "Gefahr für die innere Sicherheit" qualifizierte. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil in aller Deutlichkeit festgehalten.
Der Kanton Basel-Stadt hat Herrn T. viel zu verdanken. Ihm jetzt aus seinem unglücklichen Wohnungswechsel einen Strick zu drehen, wäre eine weitere Ungerechtigkeit, die ihm widerfährt. Herr T. muss nun endlich eingebürgert werden. Er hat schon zu lange ohne eigenes Verschulden auf die Einbürgerung warten müssen, mit der Konsequenz, dass er beispielsweise seine in der Trükei lebende Mutter und seine Brüder nicht besuchen konnte. Auch wenn Herr T. streng nach Gesetz die Einbürgerungskriterien nicht mehr erfüllt, wäre alles andere als eine unbürokratische und rasche Einbürgerung eine Schande für Basel. Martin Flückiger, Basel |
vor Gewissens-Entscheid |
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