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"Schwierig, einen Überblick zu gewinnen": Basler Verkehrserzeuger MParc

"MParc Dreispitz": Migros muss für Parkplätze nicht zahlen

Die Basler Baurekurskommission fällte einen wirtschaftsfreundlichen Entscheid


Von Christof Wamister


Das Basler Baudepartement wollte für das Einkaufszentrum "MParc Dreispitz" die Anzahl der Autofahrten regulieren. Das hat die Baurekurskommission nun abgelehnt. Doch für den erst nachträglich bewilligten Ausbau der Verkaufsfläche wird die Migros von der Kommission gerügt.


"Die Menge an Baubegehren, Bauentscheiden und damit zusammenhängender Korrespondenz ist gross", seufzt die Baurekurskommission (BRK). Es sei schwierig, hier einen Überblick zu gewinnen.

Zu lesen ist dies in einem mittlerweile rechtskräftigen Entscheid, der sich mit dem Streit zwischen Migros und dem Bau- und Verkehrsdepartement um Verkaufsfläche, Parkplätze und den Fahrten vom und zum "MParc Dreispitz" befasst. Der Grossverteiler hat im Hauptpunkt Recht erhalten: Er muss sich nicht einem Fahrtenmodell gemäss dem Basler Bau-und Planungsgesetz unterwerfen. Dieses verlangt, dass bei Anlagen mit viel Verkehr die Zahl der Parkplätze und der Fahrten pro Jahr festgelegt werden müssen. Wenn diese Limite überschritten wird, müsste für jeden Parkplatz und jede Fahrt über der Limite eine Abgabe entrichtet werden.

Verkehrsintensive Einrichtung

Das Fahrtenmodell wäre auf die Migros durchaus anwendbar, denn beim Einkaufszentrum an der Nordspitze des Dreispitz-Areals handelt es sich um eine verkehrsintensive Einrichtung im Sinne des Planungsrechtes. Sie umfasst 500 gebührenpflichtige Parkplätze und verursacht gemäss Verkehrszählungen im Durchschnitt 8'400 Fahrten pro Tag. Das Bauinspektorat wollte die Limite bei 6'000 Fahrten ansetzen.

Die Migros hat aber Glück: Der Supermarkt mit 35'000 Quadratmeter Verkaufsfläche war schon 1997 bewilligt worden. Und die Bestimmungen über das Fahrtenmodell stehen erst seit 2010 im Bau- und Planungsgesetz. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich – es sei denn, es hätten "eingreifende bauliche oder nutzungsmässige Veränderungen" stattgefunden.

Schrittweiser Ausbau ohne amtliche Bewilligung

Genau an diesem Punkt wollte das Bau- und Gastgewerbeinspektorat ansetzen. Denn dem Urteil der BRK ist zu entnehmen, dass die Migros seit 2006 die Verkaufsfläche für Lebensmittel schrittweise von 994 Quadratmeter auf 2'225 Quadratmeter ausgedehnt hat, ohne dafür immer eine Bewilligung einzuholen. 2010 wurde insbesondere die Lebensmittelabteilung völlig neu gestaltet.

Das Bauinspektorat bestand daher 2011 auf einem nachträglichen Baubegehren und nahm mit dem Amt für Mobilität gleichzeitig die Verkehrssituation unter die Lupe. Denn gemäss Erfahrungswerten gilt es als unbestritten, dass Einkaufszentren mit Frischwaren mehr Fahrten verursachen als andere Angebote. Mit der Begründung, dass sie deutliche bauliche Veränderungen mit Auswirkungen auf den Verkehr vorgenommen habe, wurde die Migros einem Fahrtenmodell unterworfen, wogegen sie sich zur Wehr setzte und jetzt Recht bekam.

Erst nachträglich bewilligt

Die Baurekurskommission kam zum Schluss, dass die Fahrtenzahl von 8'400 schon anlässlich einer Baubewilligung im Jahr 2006 ermittelt und akzeptiert worden sei.  Und seit dann konnte keine relevante Zunahme der Fahrten belegt werden. Dadurch werde auch in Frage gestellt, ob es sich bei den durch die Migros vorgenommenen Änderungen in der Inneneinrichtung und beim Sortiment um eine eine tiefgreifende Änderung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Verkehr handle. Die Kommission hält aber auch fest, dass für diese Änderungen erst nachträglich und auf Intervention des Bauinspektorats eine Bewilligung eingeholt wurde, was "keineswegs gutzuheissen" sei.

Die exakte Zahl der Zu- und Wegfahrten könnte die Migros selber mit einfachen Mitteln erfassen. Aber Mediensprecher Dieter Wullschleger wollte sich dazu nicht äussern: Da die Migros eben nicht einem Fahrtenmodell untersteht, ist sie auch nicht verpflichtet, diese dem Baudepartement zu kommunizieren.  

Ein Fahrtenmodell kennt in Basel bis jetzt nur das bedeutend weniger florierende Einkaufszentrum "Stücki". Sinn des Planungsinstrumentes wäre es eigentlich, die negativen Auswirkungen eines intensiven Autoverkehrs auf die Umwelt, Gesundheit und die Verkehrs-Infrastukturen in Schranken zu halten. Bei den Wirtschafts- und Autoverbänden ist dies natürlich nicht unbestritten.

Bezogen auf den Dreispitz hat das von den Migros- und Obi-Kunden erzeugte Verkehrsvolumen aber durchaus Auswirkungen: Es beträgt nahezu ein Drittel aller täglichen Fahrten vom und zum baselstädtischen Teil des Dreispitz-Areals. Gemäss dem Bericht zur Nutzungsplanung des Departements und der Eigentümerin CMS soll der Verkehr in diesem Gebiet aber keinesfalls im gleichen Umfang wachsen wie die Bruttogeschossfläche, die im Dreispitz-Areal nahezu verdoppeln werden soll.

Zweite Planauflage Dreispitz ein Jahr später

Uneinigkeit über die Kontingentierung des Verkehrsvolumens spielt auch eine Rolle bei der Verzögerung der zweiten Planauflage für den "Dreispitz", die auf letzten Herbst versprochen war. Dies war von Martin Dätwyler, Vizedirektor der Handelskammer beider Basel, zu erfahren, der die Interessen der Dreispitz-Unternehmen vertritt. Er rechnet mit der Neuauflage des Nutzungsplanes nicht vor Ende der Sommerferien. Das Regelwerk sei immer noch sehr dicht und kompliziert. Die Wirtschaft hat jetzt ihre Bedenken schriftlich eingebracht.

Das Bau- und Verkehrsdepartement hält sich bezüglich des Fahrplanes bedeckt. Sprecher Marc Keller betont den Unterschied zwischen dem Fahrtenmodell, wie es für einzelne Unternehmen oder Einkaufszentren zur Anwendung komme, und einer Limitierung oder Kontingentierung von Fahrten, wie es für den gesamten Dreispitz weiterhin vorgesehen sei. Denn die Planer und auch die Christoph Merian Stiftung als Eigentümerin befürchten den permanenten Stau, wenn ohne Verkehrsmassnahmen baulich verdichtet wird – sowohl in den engen Dreispitz-Strassen wie auf den angrenzenden Kreuzungen, die auch vom Migros-Kundenverkehr tangiert werden.

29. Mai 2014

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