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"Kohäsion der Gesellschaft stärken": Hans Georg Signer

Basler Kirchensteuer soll fallen: Es lebe die Mandatssteuer

Die Idee einer individuellen Gemeinschaftssteuer anstelle der Kirchensteuer gewinnt an Interesse


Von Peter Knechtli


Der Kanton Basel-Stadt bereitet ein schweizerisches Novum vor: Eine Mandatssteuer soll die heutige Kirchensteuer ersetzen. Die Idee dahinter: Steuerzahlende sollen selbst bestimmen können, wem das Geld für soziales Engagement zugute kommen soll.


Dem Basler Verfassungsrat hängt der Ruf an, nicht besonders reformfreudig zu sein. Doch zumindest in einem Punkt zeigt er erfrischende Diskussionsbereitschaft: Die heute durch den Staat eingezogene Kirchensteuer soll durch eine Mandatssteuer ersetzt werden. Mit acht zu einer Stimme hat sich die Spezialkommission entschieden, diesen Vorschlag ins Plenum zu überweisen.

Eingebracht hat die Idee einer Mandatssteuer der sozialdemokratische Gymnasium-Rektor und Kommissionspräsident Hans Georg Signer ("Es ist aber nicht meine Erfindung"). Er adaptierte dabei das in Italien praktizierte Steuersystem "Otto per mille", wonach acht Promille des Einkommens an eine vom Steuerzahlenden selbst bestimmte Kirche überwiesen wird.

Auch Hilfswerke könnten Steuern empfangen

Die Pläne in Basel-Stadt sehen ein ausgeweitetes Modell vor: Jede natürliche und juristische Person soll die Möglichkeit haben, ihren sozialen Obolus nach eigener Wahl an eine der vier öffentlich-rechtlichen Kirchen - evangelischreformierte, römischkatholische, christkatholische oder die Israelitische Gemeinde Basel - zu überweisen.

Darüber hinaus soll die Mandatssteuer aber auch weiteren Institutionen zugedacht werden können. Der Rahmen möglicher Empfänger ist, wie Hans Georg Signer gegenüber OnlineReports erklärte, "noch nicht abgesteckt". So ist unklar, ob beispielsweise auch Naturschutzorganisationen empfangsberechtigt werden könnten. Zum Kreis der Berechtigten dagegen sollen - soviel ist heute schon klar - öffentlich anerkannte Hilfswerke oder staatliche Hilfsfonds gehören.

Auch Muslim-Gemeinde potenzielle Empfängerin

Gleichzeitig, und dieser Vorschlag ist nicht ohne Brisanz, soll die Gelegenheit benutzt werden, den neuen Status der empfangsberechtigten "öffentlich anerkannten Kirche" zu schaffen. Dieser Status wäre sozusagen die Vorstufe zur "öffentlichrechtlichen Anerkennung".

Eine Anwärterin auf einen solchen Status wäre beispielsweise die immerhin 14'500 Mitglieder starke Basler Muslim-Gemeinde, deren Dach-Kommission bereits beantragte, mittelfristig öffentlichrechtlich anerkannt zu werden. Dies gäbe ihr die Möglichkeit, an Staatsschulen Religionsunterricht zu verlangen und den Staat die Steuern einziehen zu lassen. Allerdings sind mit diesen Vorzügen klare Auflagen verbunden. So muss eine solche Kirche eine eigene demokratische Verfassung aufweisen und die Rechnung durch die Regierung genehmigen lassen. Auch als bloss "öffentlich anerkannte Kirche" müsste sie die Regeln des Rechtsstaates anerkennen, eine gewisse Grösse und Existenzdauer sowie administrative Struktur aufweisen und öffentliches Engagement belegen können.

Steuerargument für Kirchenaustritt entfällt

Zahlungspflichtig würden sämtliche Steuerzahlenden, also auch jene, die aus der Kirche ausgetreten sind. Indem aber durch die neue Mandatssteuer der Empfängerkreis ausgeweitet wird, bekommt sie den Charakter einer sozial motivierten Gemeinschaftssteuer, mit der sich die Gesellschaft laut Signer "vor der Entsolidarisierung schützt". Gleichzeitig gebe es "keinen Grund mehr, aus finanziellen Erwägungen aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten".

Noch unklar sind auch die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichrechtlichen Kirchen. Sicher ist, dass ihre Mitglieder-Erosion bei anhaltend hohem sozialem Engagement fortdauert. 1960 gehörten noch 97 Prozent der Basler Bevölkerung einer der vier öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften an, im Jahr 2000 waren es noch 44,6 Prozent. Dass diese Kirchen durch die Mandatssteuer einen weiteren Einnahmenverlust oder zumindest Budget-Probleme befürchten, ist auf der Ebene ihrer Gremien und Administrationen heute schon spürbar. Die Pfarrer hingegen scheinen sich mit dem vorgeschlagenen System anfreunden zu können.

Mandatssteuer dürfte um 60 Millionen Franken bringen

Nicht ausgeschlossen ist, dass die Kirchen vom neuen System profitieren. Heute werden in Basel-Stadt, auf der Basis von acht bis elf Prozent der Staatssteuer, insgesamt rund 40 Millionen Franken an Kirchensteuern entrichtet. Die Mandatssteuer läge "wesentlich tiefer", weiss Signer. Da jedoch alle Steuerpflichtigen - auch Unternehmen - mitzahlen, dürfte mit einem jährliche Steuerbetrag um 60 Millionen Franken gerechnet werden.

Wie weit die Mandatssteuer à la baloise mehrheitsfähig wird, mag im Moment keiner vorauszusagen. Im Verfassungsrat sind SVP und Schweizer Demokraten die einzigen Parteien, die geschlossene Ablehnung signalisierten. Einzelne Freisinnige und Liberale wie Handelskammer-Direktor Andreas Burckhardt stiessen sich vor allem daran, dass auch juristische Personen unter die Mandatssteuer fielen. Je nach Optik "innovativ" oder "ordnungspolitisch gefährlich" ist die Tatsache, dass über die Verwendung eines Teils des Steueraufkommens erstmals nicht demokratisch legitimierte Organe wie das Kantonsparlament entscheiden, sondern die individuellen Steuerzahlenden selbst.

Vertiefung im August

Jedenfalls beauftragte das Plenum die Kommission, das schweizerische Steuer-Novum vertieft zu untersuchen. Nach den Sommerferien sollen diese Arbeiten aufgenommen werden.

Aller Vorbehalte zum Trotz ist die Mandatssteuer "eine Konzeption, die die Kohäsion der Gesellschaft stärkt und die Integration fördert". Angesichts des derzeit schwindenden Gemeinschaftssinns sei besonders wichtig, dass möglichst viele staatliche, halbstaatliche und private Institutionen "am sozialen Netz weben". Die Aussicht auf Mandatssteuer-Berechtigung motiviere Organisationen, in diesem Sinn tätig zu werden. Obschon auch Hans Georg Signer an diesem Projekt noch viele Stolpersteine sieht, ist er doch überrascht, dass selbst Wirtschaftsführer der Mandatssteuer nicht im vornherein ablehenend gegenüber stehen.

17. April 2001


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Gratulation zur perfekten Aufarbeitung

Ein echter Knaller... Mit freundlichen Grüssen und herzliche Gratulation zu Ihrer perfekten Aufarbeitung, in der ich mich bestens wiedererkenne.


Hans Georg Signer, Basel



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Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

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Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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