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Urteil im Erdbeben-Prozess: Freispruch für Geothermie-Promoter Häring

Der Projektleiter des Basler Erdwärmeprojekts verlässt den Gerichtssaal als freier Mann


Von Peter Knechtli


Das Basler Strafgericht fällte heute Montagnachmittag sein Urteil im Prozess um die Erdbebenschäden als Folge des Geothermie-Projekts in Kleinhüningen: Der Projektverantwortliche Markus Häring (57), Geschäftsführer der "Geothermal Explorers Ltd.", wurde kostenlos freigesprochen.


Der Staatsanwaltsanwalt hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert. Als der Gerichtsschreiber heute Montagnachmittag das Urteil verlas, nahm es der Angeklagte Markus Häring regungslos entgegen. Nur im zahlreich aufmarschierten Publikum waren Seufzer der Erleichterung zu vernehmen und zustimmendes Klopfen zu vernehmen.

Ein blanker Freispruch

In ihrer dreiviertelstündigen Begründung liess Gerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger keine Spur des Zweifels am nunmehr freigesprochenen Geologen und Hauptpromoters des Basler Geothermie-Projekts. In der Behandlung des Anklagepunkts der Sachbeschädigung, der vorsätzliches Handeln verlangt, bezog sich die Richterin nochmals auf den Ratschlag der Regierung an den Grossen Rat und verschiedene weitere Expertenberichte und Sitzung der begleitenden Fachgremien. Aus keinem Indiz könne geschlossen werden, dass Häring die von der Bevölkerung deutlich wahrnehmbaren Erdbeben vorsätzlich verursacht oder in Kauf genommen habe.

Im Gegenteil: Häring habe die Empfehlungen des Schweizerischen Erdbebendienstes angenommen und umgesetzt. Fachberichte sagte aus, dass die Wahrscheinlichkeit spürbarer Beben und die Frequenz der Magnitude "nicht klar vorausgesagt" werden könnten. Das dreistufige Ampel-System, das im Falle erhöhter Seismizität die entsprechenden Massnahmen vorsah, sei im Jahr 2006 offenbar das damals einzige taugliche Instrument gewesen. Aus den Berichten folgerte das Gericht, dass bei den Wasserinjektionen "nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden konnte, ob und on welchem Umfang ein starkes Beben wahrscheinlich sei, das über den erwarteten Mikrobeben lag".

Es war "Stand der Technik"

Häring habe im Voraus die "entfernte Möglichkeit" eine starken Bebens vorausgesagt, doch hätten damals "keine wissenschaftlichen Instrument existiert, um bessere Voraussagen zu machen". Als "gewichtiges Indiz gegen den Vorsatz" sprach nach Meinung des Gerichts auch, dass Häring bereits bei einem Beben von Magnitude 2,7 den hydraulischen Druck reduziert habe, obschon dies nach dem Ampel-System "nicht erforderlich war". Häring habe auch weder über Sonderwissen verfügt, das er bewusst zurückgehalten hätte, noch habe er sich über Warnungen und Empfehlungen der Experten hinweggesetzt. Vielmehr seien sich die Experten bei graduell unterschiedlichen Einschätzungen einig gewesen, dass das eingesetzte Monitoring geeignet sei, die Schadensrisiken zu minimieren.

Gar nichts anfangen konnte das Gericht mit dem Häring von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Tatbestand des "Verursachens einer Überschwemmung". Dieser Artikel des Strafgesetzbuches (227) könne im Fall der zur Diskussion stehenden Tiefenbohrung "nicht angewendet" werden, sagte die Richterin. Grund: Er beziehe sich auf Vorfälle "unmittelbar auf oder unter der Erdoberfläche", nicht auf Ereignisse in 5'000 Metern Tiefe. Wenn der Staatsanwalt Häring diesbezüglich Fahrlässigkeit vorwerfe, hätte sie die Sorgfaltspflicht-Verletzung beweisen müssen.

Zweifelhafte Schadensmeldungen

Das Gericht äusserte sich kurz zu den zahlreichen Schadenmeldungen, die nach dem Erdbeben bei der Polizei oder der Geopower als Bauherrin anhängig gemacht wurden. Darunter hätten sich einige Anträge befunden, die nicht über jeden Zweifel erhaben seien. Die Staatsanwaltschaft hätte die Kausalität der Schäden mit den künstlichen Erdbeben nachweisen müssen.

Thomas Hug, der Erste Basler Staatsanwalt, der die Anklageschrift verfasste, trug das Urteil äusserlich mit Fassung. Wie er OnlineReports gegenüber erklärte, will er noch prüfen, den Freispruch vor zweiter Instanz anzufechten. Tendenziell dürfte eine Appellation aber eher ausgeschlossen werden. Ihm sei wichtig gewesen, dass ein derart gewichtiger Fall, der die Öffentlichkeit emotional stark bewegt habe, strafrechtlich aufgearbeitet und von einem Gericht beurteilt wird.

Häring erleichtert

Markus Häring nahm den Freispruch mit Erleichterung und Genugtuung zur Kenntnis, nachdem er und seine Familie unter der Anklage gelitten hätten.

Wörtlich schreibt er in einer ersten Stellungnahme: "Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen zu betonen, dass die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im Projekt Deep Heat Mining über alle Jahre hinweg, auch nach Einstellung der Projektarbeiten und bis heute immer konstruktiv war. Die Behörden waren ihrer Pflicht entsprechend fordernd aber stets korrekt. Den Beschluss, das Projekt in der vorgesehenen Form einzustellen, trage ich vollumfänglich mit. Als Geologe habe ich grössten Respekt vor der Natur und ihrer Komplexität. Die Erdstösse welche wir ausgelöst haben bedeuten einen herben Rückschlag für die Tiefengeothermie.  Als Wissenschaftler und Entwickler suche ich bei Rückschlägen aber nicht Schuldige, sondern Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen. Innovation ist nie zum Gratistarif zu erhalten, Innovation gilt es zu erarbeiten. Ich bin froh, mich nun wieder uneingeschränkt meiner Arbeit widmen zu können."

Auch die Geopower Basel AG als Auftraggeberin der Geothermal Explorers Ltd. bedauert, "dass Markus Häring und seine Familie wie auch sein Unternehmen wegen der ungerechtfertigten Beschuldigung während fast dreier Jahre einer schweren Belastung ausgesetzt waren".

Kommentar zum Freispruch

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21. Dezember 2009

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Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

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persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

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In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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