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Verurteilte Gynäkologin: Operationsverbot rechtskräftigBasel, 20. September 2005Das gerichtliche Operationsverbot und eine Verfügung des Basler Sanitätsdepartementes gegen eine 61-jährige Gynäkologin sind rechtskräftig: Einen Tag vor der Verhandlung über ihren Rekurs gegen den Entscheid des Strafgerichts vor dem Appellationsgericht zog die Ärztin ihre Beschwerde zurück. Die Gynäkologin war im Oktober letzten Jahres wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten und einem fünf Jahre dauernden Operationsverbot verurteilt worden. In ihrer Praxis war im Mai 2001 eine Patientin verblutet, weil die Ärztin mit einem Hochfrequenz-Chirurgiegerät einen fehlerhaften Eingriff in der Gebärmutter vorgenommen hatte. Das Sanitätsdepartement weitete nach dem Gerichtsurteil das Verbot auch auf geburtshilfliche Eingriffe aus. Der Fall hatte in der Öffentlichkeit hohe Wellen geworfen und eine Diskussion um die Namensnennung der Ärztin zum Schutz von Patientinnen provoziert. Der Schweizer Presserat war zur Auffassung gelangt, die Preisgabe der Identität der verurteilten Ärztin wäre korrekt gewesen. |
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