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"Porsche-Fahrer": Auch am Bundesgericht abgeblitzt

Selbstgewähltes Parkieren kommt einen Basler Sportwagen-Fahrer teuer zu stehen. Er legte die Paragrafen nach seinem persönlichen Rechtsempfinden aus.
Basel, 15. September 2018

Es gibt in Basel viele Porsche-Fahrer. Aber wenn vom "Porsche-Fahrer" die Rede ist, dann wissen die meisten, wer damit gemeint ist. Ein Automobilist, der seinen Sportwagen jeweils an unkonventionellen Orten parkierte, etwa in der Spiegelgasse (Bild), der Riehenstrasse oder auf der Steinenschanze. Der Lenker ist ausgebildeter Jurist und war deshalb der Meinung, die Parkierregeln präziser zu kennen als die gewöhnlichen unstudierten Ordnungshüter, die ihn jeweis das berüchtigte Zettelchen unter den Scheibenwischer steckten.

Parkieren mit publizistischem Flankenschutz

Das gefiel dem Sonder-Parkierer und einer in Basel immer noch verbreiteten Zeitung gar nicht, so dass der Porsche-Mann mit publizistischem Flankenschutz die Strafgerichtsurteile jeweils mit Beschwerden ans Appellationsgericht und schliesslich ans Bundesgericht anfocht. Freilich: Erfolg war ihm dabei bisher nie beschieden.

Soeben hat das Bundesgericht auch den jüngsten Entscheid veröffentlicht. Dem eigenwilligen Rechts-Interpretator war vorgeworfen worden, seinen Personenwagen am 22. Juli 2014 auf einer Einspurstrecke auf der Steinenschanze in Basel parkiert zu haben. Das Strafgericht verurteilte ihn zu einer Busse von 120 Franken. Der Porsche-Mann hatte sich auf den Standpunkt gestellt, das Parkierverbot greife nicht, wenn Fahrzeuge vor einer Einspurstrecke abgestellt werden. Sein Sportwagen sei nicht im verbotenen Bereich gestanden, womit er freizusprechen sei.

3'000 Franken Gerichtskosten

Die Gerichtsinstanzen sahen es allesamt anders – und jetzt auch das Bundesgericht. Sein Fazit: "Aus den genannten Unterlagen ergibt sich auf einen Blick, dass das Fahrzeug vor dem auf der Fahrbahn markierten Pfeil abgestellt wurde", was verboten sei. Es wurde eine teure Rechthaberei: Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Porsche-Mannes gegen den Entscheid der Vorinstanz ab und brummte ihm die Gerichtskosten in Höhe von 3'000 Franken auf.

Das dürfte den höchstinstanzlich Verurteilten materiell nicht allzusehr schmerzen: Als ausgebildeter Jurist muss er sich des Risiko seiner Rechtsweg-Beschreitung bewusst gewesen sein.

Nachtrag vom 17. September 2018. Gleichzeitig hat das Bundesgericht auch das Urteil gegen den Porsche-Fahrer in jenem Fall veröffentlicht, der das Parkieren am rechten Rand der Spiegelgasse am 5. April 2013 betraf. Der Lenker hatte sich gegen einen Strafbefehl in Höhe von 500 Franken gewehrt. Jetzt muss er weitere 3'000 Franken Gerichtskosten zahlen.




Weiterführende Links:
- Porsche vor dem Spiegelhof: "Kommen Sie runter ..."


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Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

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