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Ilisu Staudamm: Schweiz droht der Türkei mit Ausstieg

Die Schweiz und die europäische Exportwirtschaft drohen mit dem Rückzug aus dem geplanten Ilisu-Staudamm im kurdischen Südosten der Türkei. Grund: Das Projekt im Tigris-Gebiet ist unzureichend vorbereitet und erfüllt die geforderten Auflagen nicht.
Bern, 8. Oktober 2008

Jetzt kommen die Türkei und jene internationalen und einheimischen Unternehmen, die den heftig kritisierten Ilisu-Staudamm im türkischen Kurdistan bauen wollen, in die Bedrouille: Sie erhielten gestern Dienstag von der Schweiz, von Deutschland und Österreich eine letzte Warnung, nun unverzüglich sämtliche 153 an das Grossprojekt gekoppelten Auflagen zu erfüllen.

Das meldete heute Mittwoch die Erklärung von Bern (EvB). Seit Jahren warnt die entwicklungspolitische Organisation vor den sozialen Ungerechtigkeiten und ökologischen Verheerungen, welche die von der Türkei angestrebte Schnell-Realisierung des Mammutprojektes nach sich zöge - Bedenken, die von internationalen Menschenrechts- und Umweltorganisationen geteilt werden. Das Projekt sieht vor, dass der Tigris auf einer Breite von fast zwei Kilometern durch eine 135 Meter hohe Mauer gestaut wird.

Die gestern als "Environmental Failure Notice" versandte Ausstiegsdrohung wurde notwendig, weil unabhängige Experten wiederholt nachgewiesen haben, dass sich die Türkei trotz zweifacher Vorwarnung immer noch nicht an die vereinbarten Auflagen hält und internationale Standards weiter ignoriere, schreibt die EvB in ihrer Medienmitteilung. Im März letzten Jahres hatten die drei Staaten mit der Türkei einen Vertrag über Exportversicherungsgarantien unterzeichnet, um damit die Arbeiten von Baufirmen aus der Schweiz (Alstom, Andritz, Stucky, Colenco, Maggia und Züblin) am Ilisu-Staudamm abzusichern. Hierauf sagten die UniCredit (Bank Austria), die deutsche Deka-Bank und die französische Société Générale Kredite in Höhe von mindestens 450 Millionen Euro zu.

Soziale und ökologische Forderungen nicht erfüllt

Mit der jüngsten und letzten Warnung an die Adresse der Türkei müsste diese in den nächsten beiden Monaten folgende und vor Jahren bereits eingeforderte Bedingungen erfüllen: Gründung einer Umsiedlungsbehörde und die Schaffung von Arbeitsplätzen für die rund 65'000 betroffenen Menschen vorab kurdischer Abstammung sowie die Rettung einmaliger Kulturgüter wie das Welterbe von Hasankeyf, das durch das Wasser des Tigris ebenfalls überflutet würden. Schafft es die Türkei nicht, diese Bedingungen nach Ablauf des Ultimatums im nächsten Sommer zu erfüllen, droht ihr der definitive Ausstieg der Banken, weil dann diese ihre Kreditzusagen zurückziehen müssten.

"Eine derartige Verwarnung hat es in der Geschichte der europäischen Exportwirtschaft bisher nicht gegeben. Sie zeigt, wie gravierend die Situation ist", erklärte Christine Eberlein von der Erklärung von Bern. Sie begrüsst den "überfälligen Schritt der Schweiz" und die "letzte Warnung auf höchster diplomatischer Ebene." Allerdings gibt sich Eberlein auch noch vorsichtig: "Wenn die Türkei die Auflagen bis zum Baubeginn nicht erfüllt, macht sich die Schweiz an der Vertreibung von 60 000 Menschen mitschuldig", warnt sie.

Der Bürgermeister des vom Untergang bedrohten historischen Städtchens Hasankeyf, Abdulvahap Kusen, glaubt nicht, dass die türkische Regierung es in 60 Tagen fertig bringe, die geforderten Massnahmen zum Schutz von Umwelt, Menschen und Kultur umzusetzen. Man dürfe nicht vergessen, dass die betroffene Bevölkerung mehrheitlich kurdisch und der Regierung in Ankara nachweisbar wenig am Herzen liege. "Die ultimative Warnung der Europäer ist eine gute Nachricht für die Bewohner von Hasankeyf und Motivation für uns, den Widerstand in der Türkei zu erhöhen", gab Bürgermeister Kusen gegenüber der EvB zu Protokoll.

Basler Vorstoss hängig

Die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker schaltete sich auch in die Debatte um das Monsterprojekt ein. In der Herbst-Session reichte sie ein Postulat ein, in dem der Bundesrat gebeten wird, zu prüfen, ob ein Ausstieg aus dem Projekt angesichts der nicht erfüllten Auflagen nicht angezeigt sei.



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vom 26. März 2024
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