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Nach Chloroform-Einsatz: Disco "Prince" bleibt geschlossen

Basel, 1. September 2005

Die Disco "Prince im Gewerbegebiet Auf dem Wolf bleibt vorläufig geschlossen. Bei einer Behördenbegehung mit dem Besitzer und dem Patentinhaber vor Ort herrschte nach Angaben des Basler Sicherheitsdepartementes Übereinstimmung, "dass vor einer Wiedereröffnung diverse Auflagen im Bereich der Sicherheit erfüllt sein müssen". Zudem müssen auch die Verantwortlichkeiten neu und verbindlich geregelt sein, bevor die Disco ihren Betrieb wieder aufnehmen kann.

Im Zusammenhang mit dem Chloroformanschlag vom letzten Samstag auf die Besucher der Disco "Prince" Auf dem Wolf kam es am Donnerstag zu einer gemeinsamen Begehung der Oertlichkeiten durch die zuständigen Behörden wie Bauinspektorat, Bewilligungsbüro, Feuerpolizei und Kantonspolizei zusammen mit dem Besitzer des Lokals und dem Bewilligungsnehmer. Letzteren wurde seitens der Behörden "klar gemacht, dass verschiedene Mängel betrieblicher und sicherheitstechnischer Art bestünden und das Lokal erst wieder eröffnet werden könne, wenn diese behoben seien".

In betrieblicher Hinsicht wurde bemängelt, dass der Bewilligungsinhaber nicht - wie vorgeschrieben - während der Öffnungszeiten der Disco vor Ort sei und der Betrieb offenbar durch den Besitzer geführt werde. Dieser wiederum war den zuständigen Behörden nicht als Betreiber gemeldet worden und befindet sich auch nicht im Besitz der notwendigen Bewilligungen.

In baulicher Hinsicht war es seit der letzten Begehung des Lokals durch das Bauinspektorat und die Feuerpolizei "zu Änderungen" gekommen. So sei etwa ein Podest errichtet worden, das bei einer panikartigen Flucht Richtung hinterer Notausgang zu einer "Stolperfalle" geworden wäre. Vor einer Wiedereröffnung muss die Eingangstüre zur Disco wieder so eingebaut werden, dass sie sich gegen aussen öffnet. Zudem müssen die Nebenräume während der Öffnungszeiten abgesperrt bleiben, damit sie im Ereignisfalle nicht mit dem Notausgang verwechselt werden können, wie dies letzten Samstag offenbar einige Disco-Besucher taten.

Vor einer Wiedereröffnung müssen die Disco-Betreiber weiter ein verbindliches Sicherheitskonzept, ein Parkplatzkonzept vorlegen und Vorschläge machen, wie sie dem Abfall vor dem Lokal begegnen wollen.



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