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Münchenstein schafft Ordnung im Antennen-Wildwuchs

Im allgemeinen Streit um Mobilfunk-Anlagen geht die Gemeinde Münchenstein voraus: Sie erliess ein Konzept, das unerwünschte Standort-Zonen ausscheidet.
Münchenstein, 1. September 2011

Den inaktiven Gemeinden droht Antennen-Wildwuchs. Nicht so jenen Kommunen, die die rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um ein unkoordiniertes, nicht gemeinschaftsverträgliches Wuchern von Strahlenquellen zu verhindern.

Bestehende Anlagen haben Priorität

Münchenstein macht es vor. Der Planungsbericht zum "Standortkonzept Mobilfunk-Anlagen" hält fest, dass sich solche Antennen in das Ortsbild einzufügen haben und grundsätzlich in Bauzonen errichtet werden sollten. Ausserdem seien sie "in der Regel innerhalb von Gebäuden unterzubringen". Die Antennen der Mobilfunkanlagen sollen unter Berücksichtigung der kommunalen Bestimmungen über Dachaufbauten auf Dächern errichtet werden, "sofern sie das Siedlungsbild nicht verunstalten".

Erste Priorität für die Errichtung von Mobilfunkanlagen hat die Installation an bereits bestehenden Anlagen sowie die Errichtung auf Dächern von öffentlichen Gebäuden oder Gewerbe- und Industriebauten. (In Gelterkinden, wo auch ein Streit um eine UMTS-Antenne tobt, ist ausgesprochen diese Möglichkeit nicht vorhanden, da der Gemeinderat beschloss, keine Standorte auf öffentlichen Gebäuden zuzulassen.) Wenn diese Standorte nicht in Frage kommen, kann auch die Installation auf Dächern von Wohnhäusern oder die Errichtung von vollständig neuen Mastanlagen ins Auge gefasst werden.

Neu: Kommunale Kompetenz für Einschränkung

Bei diesen Anforderungen – schränkt der Gemeinderat die Verbindlichkeit ein – handle es sich "allerdings lediglich um Vorschläge, da es die gesetzlichen Grundlagen verbieten, die Lage einer Anlage vorzuschreiben". Erfasst und abgebildet wurden somit Lagen, die sich für die Aufstellung von Antennenanlagen eignen, aber auch jene Gebiete, in denen keine Anlagen erwünscht sind, beispielsweise aufgrund des Denkmalschutzes oder wegen Zugehörigkeit zur Kernzone.  

Eine der Grundlagen für die Erstellung des Standortskonzepts war die Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes über Mobilfunk-Antennen, das neu den Gemeinden die Kompetenz der Negativplanung überträgt – die Möglichkeit zur Verhinderung von Nutzungen auf bestimmten Arealen – und ein "Verunstaltungsverbot" einführte.

Neu müssen die Mobilfunkbetreiber vor dem eigentlichen Baugesuch bei der Gemeinde auch ein Vorabklärungsgesuch einreichen. Somit erhält die Gemeinde Gelegenheit, sich frühzeitig zum geplanten Standort zu äussern. Sollte diese Stellungsnahme positiv ausfallen, muss der Mobilfunkbetreiber ein Baugesuch beim kantonalen Bauinspektorat einreichen und vorher die Zustimmung des Grundeigentümers einholen.

Stefan Friedli, Geschäftsleiter der Gemeinde Münchenstein, zu OnlineReports: "Es ist den Gemeinden zu empfehlen, eine solche Planungshilfe zu erstellen. Denn kooperatives Vorgehen ist für Mobilfunk-Anbieter wie für Gemeinden zielführender als ein Alleingang." In Münchenstein scheint sich dies laut Friedli zu bestätigen: "Schon der erste Mobilfunkanbieter hat seit Inkrafttreten des Konzepts den Tatbeweis erbracht, dass dieses Planungsinstrument hilfreich ist auch berücksichtigt wird."



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