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Freiheitsstrafe: Drei Jahre für Pädo-Lehrer "Camilla"

Das Basler Strafgericht hat heute Donnerstagmorgen einen 37-jährigen ehemaligen Sekundarlehrer wegen sexuellen Handlungen mit Kindern und illegaler Pornografie verurteilt: Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon muss er ein Jahr absitzen.
Basel, 11. April 2019

Zudem muss der Beschuldigte erhebliche Verfahrenskosten und Urteilsgebühren übernehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Freiheitsstrafe von 6 1/4 Jahren gefordert, der Verteidiger eine bedingte Strafe von 15 Monaten. Die Fall führende Staatsanwältin war bei der Urteilsverkündung heute Morgen krankheitshalber abwesend.

Roland Strauss, der Präsident der Fünferkammer, übte in seiner Urteilsbegründung beträchtliche Kritik an der Staatsanwaltschaft. So rügte er, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden sei, als nach ersten Interpol-Hinweisen auf illegale Pornografie "über zwei Jahre nichts mehr ging".

Viele Fälle sind verjährt

Dass der damalige als junge Frau getarnte Sekundarlehrer, der pubertierende Buben über Chat-Plattformen zu sexuellen Handlungen und pornografischen Selbst-Aufnahmen verleitete, drei Einvernahmen ohne Anwalt zu bestehen hatte, sei eine "strafprozessuale Verletzung". Die organisatorische Trennung von Kriminalkommissariat und Staatsanwaltschaft, die zu diesen Verletzungen geführt habe, sei "nicht ideal".

Die überaus lange Ermittlungsdauer führte dazu, dass viele der 246 angeklagten Fälle verjährt sind und eingestellt werden mussten. Beurteilt wurden noch 193 Fälle, wovon deren 19 mit Drohungen verbunden waren. In etlichen Fällen seien weder die Opfer noch der Tatzeitraum identifiziert worden, sagte Strauss: "Das ist schlicht und einfach zu wenig, um strafbares Verhalten einzugrenzen."

Richter relativiert Verschulden

In seiner Beurteilung der während rund zehn Jahren begangenen Taten des ehemaligen Lehrers betonte Richter Strauss mehrere entlastende Elemente. Dass der Täter "kein einziges Hands-on-Delikt" – direkten Körperkontakt mit einem Kind – begangen habe, "relativiert sein Verschulden". Ausserdem sei "kein einziges Opfer traumatisiert" worden, da "alle freiwillig mitmachten".

Der Gerichtspräsident: "Eine gewisse Eigenverantwortung muss man auch bei den Buben sehen." Man habe es hier "nur mit Delikten in Internet zu tun, nicht mit schlimmen Fällen wie Vergewaltigung". Die von der männlichen "Camilla" missbrauchten heterosexuellen Buben seien "nicht völlig naiv" gewesen.

Anderseits habe der Angeklagte "grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt", indem er sich als Mädchen ausgab und die Opfer täuschte. Besonders perfide sei der Vertrauensbruch gegenüber neun Buben, die er persönlich kannte – darunter sieben als seine eigenen Schüler. Damit habe er seine "berufliche Tätigkeit missbraucht". Erschwerend ins Gewicht falle auch die lange Deliktdauer.

Zweifelhafte Einsichtigkeit

Zugunsten des Beschuldigten wertete das Gericht das Geständnis, seine Entschuldigung bei den Opfern und die "tätige Reue" durch eine fünfjährige Psychotherapie. Allerdings sei "nicht sicher, ob er wirklich einsichtig ist". Das Gericht sei "nicht überzeugt", dass der Täter "in der Psychotherapie viel Deliktaufarbeitung geleistet" habe. Angemessen sei ein auf fünf Jahre beschränktes Berufsverbot.

Die Urteilsbegründung fiel differenziert aus. Angesichts der relativ starken Betonung der Strafmilderung durch virtuellen und nicht physischen Missbrauch wäre aus der Optik des Berichterstatters ein Hinweis auf die verwerfliche Drohung des anonymen Täters, bei Nicht-Lieferung weiterer Nacktaufnahmen die bisher erhaltenen Dateien zu veröffentlichen, sehr angebracht gewesen.

Wenn ein pubertierender Jugendlicher von Angst und Panik-Attacken berichtet, dann handelt es sich dabei um virtuellen Psycho-Terror, der eine angemessene verbale Würdigung verdient hätte. Es gibt in anderem Zusammenhang Jugendliche, die als Folge davon Suizid verübt haben.




Weiterführende Links:
- Männliche "Porno-Camilla": Anklage fordert 6 1/4 Jahre
- Internet-Plattform: Die scharfe "Camilla" war der Sekundarlehrer
- Freiheitsstrafe: Drei Jahre für Pädo-Lehrer "Camilla"
- Pädophiler Lehrer: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein


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