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Tier-Fundbüro: Staat zahlt jährlich 25'000 FrankenLiestal/Basel, 13. August 2004Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Tierschutz beider Basel mit der Einrichtung der kantonalen Meldestelle für Findeltiere betraut. Dieses Tierfundbüro nimmt die gefundenen und zugelaufenen Tiere während sechzig Tagen auf, um sie innerhalb dieser Frist ihren rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzern zurückzugeben. Gemäss Zivilgesetzbuch mussten die Kantone bis zum 1. April diese Jahres eine Meldestelle für gefundene Tiere bezeichnen, bei welcher zugelaufene oder gefundene Tiere auch von Privatpersonen zwingend zu melden sind. Gefundene oder zugelaufene Tiere müssen 60 Tage an einem geeigneten Ort aufgenommen werden und innerhalb dieser Frist ihrer rechtmässigen Besitzerin bzw ihrem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kümmert sich der Tierschutz beider Basel um die Platzierung der Tiere. Schon bisher nahm sich der Tierschutz dieser Aufgabe an, aber auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten. Die beiden Basel haben der Organisation nun dieses Mandat übertragen, da sie auf "ein seit vier Jahren überregional erfolgreich funktionierendes Tierfundbüro mit dazugehöriger Datenbank" zurückgreifen kann. Diese Datenbank werde von Behörden, Polizei, Tierärzten und Privatpersonen wie auch von den lokalen Medien genutzt. |
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