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Zu hohe Nebeneinkünfte: Auch ex-Regierungsräte betroffen

Nicht nur bei Carlo Conti (CVP), auch bei mehreren früheren Basler Regierungsräten kam es bei der Deklaration von Nebeneinkünften zu Unregelmässigkeiten. Dies zeigen Untersuchungen der unabhängigen staatlichen Finanzkontrolle gegen sechs ehemalige Regierungs-Mitglieder, die zwischen Januar 2004 und Dezember 2013 im Amt waren.
Basel, 20. August 2015

Die grösste Abweichung fanden die staatlichen Rechercheure gemäss der heute Donnerstag veröffentlichten Untersuchung ausgerechnet beim früheren Finanzdirekor Ulrich Vischer (LDP, 1992-2005). Bei ihm waren die Nebeneinkünfte im Jahr 2004 gegenüber den Angaben der angefragten Organisationen mit einem tieferen Betrag über die Lohnbuchhaltung des Kantons abgerechnet worden. Abzüglich des Freibetrags von fünf Prozent liegt der zu wenig abgerechnete Betrag bei 33'375 Franken.

Selbstdeklaration verschwunden

Der Grund für die Differenz sei "nicht zu eruieren", heisst es. Pikant: Die Selbstdeklaration Vischers sei weder bei ihm noch – trotz zehnjähriger Aufbewahrungspflicht – im Dossier des Zentralen Personaldienstes vorhanden. Es könne deshalb heute nicht mehr nachvollzogen werden, wo der Fehler passiert sei. Vischer selbst erklärte sich "überzeugt, gegenüber dem Arbeitgeber immer alles korrekt deklariert zu haben".

Bei den früheren Regierungsmitgliedern Barbara Schneider (SP, 1997-2009) und Ralph Lewin (SP, 1997-2009) ergaben sich im untersuchten Zeitraum Differenzen in der Höhe von insgesamt 3‘871 Franken (Schneider) beziehungsweise 19'675 Franken (Lewin). Barbara Schneider und Ralph Lewin gingen bei ihren Deklarationen davon aus, dass das Nettoeinkommen für die Selbstdeklaration massgeblich sei, und haben ihre Angaben entsprechend verfasst. Der Zentrale Personaldienst hingegen betrachtete das Bruttoeinkommen als massgebliche Grösse für seine Berechnungen. Allerdings sei er "hier in der Praxis aber nicht immer konsequent" vorgegangen.

Brutto- oder Nettobetrag?

Bei Jörg Schild (FDP, 1992-2006) fehlten im Jahr 2004 zwei Deklarationen im Gesamtbetrag von 1‘300 Franken. In einem Fall erhielt er keinen Lohnausweis, im anderen wurde ihm der Lohn vom Kanton gutgeschrieben. Im Jahr 2005 gab es Differenzen aus der Abrechnung der Netto- anstatt der Bruttobeträge. Im Jahr 2004 wurden vom Zentralen Personaldienst korrekt die Bruttobeträge – Brutto- und Nettobeträge wurden in der Deklaration einander gegenübergestellt –, im Jahr 2005 fälschlicherweise die Nettobeträge abgerechnet. So entstand im Jahr 2005 eine Differenz von 2'731 Franken. Abzüglich des Freibetrags beträgt der über die erwähnten zwei Jahre zu wenig abgerechnete Betrag bei Jörg Schild insgesamt 3‘829 Franken.

Die Nebeneinkünfte der ehemaligen Regierungsräte Hans Martin Tschudi (DSP, 1994-2005) und Hanspeter Gass (FDP, 2006-2013) erreichten im geprüften Zeitraum die jährliche Freigrenze von 20'000 Franken bis auf eine Ausnahme nicht. Nur im Jahr 2012 überstiegen die Nebeneinkünfte von Hanspeter Gass die Freigrenze, die diesbezügliche Abrechnung war korrekt.

Ex-Regierungsräte zahlen zurück

Wie es weiter heisst, haben die überprüften ex-Regierungsräte in einem Gespräch mit der amtierenden Exekutive erklärt, dem Kanton die im Bericht festgestellten Differenzbeträge zurückzuzahlen, dies ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen des Kantons und ungeachtet ihrer möglichen Verjährung".

Die Debatte um die Deklaration von Nebeneinkünften durch Basler Regierungsräte brach auf, als der CVP-Regierungsrat Carlo Conti Anfang letzten Jahres von sich aus eine Differenz von rund 100'000 Franken eingestand und sogleich den Rücktritt ankündigte.




Weiterführende Links:
- Honorare: Keine Verfahren gegen Basler Regierungsräte
- Contis Nebeneinkünfte: Ermittlungen wurden eingestellt
- Regierungs-Nebeneinkünfte: Teils fehlten Lohnausweise
- 400'000 Franken Überstunden-Honorar für Chefbeamte
- Carlo Conti liess sich Honorar für keine Sitzung auszahlen
- Carlo Conti: Rücktritt wegen kritischen 111'000 Franken


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