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Fall Gaugler eskaliert: Gemeinde bricht das Schweigen

Jetzt schaltet sich die Gemeinde Lausen in die Affäre um die Baselbieter Landrats-Präsidentin Daniela Gaugler und ihren Bed&Breakfast-Betrieb ein und belastet die SVP-Politikerin.
Lausen, 16. Oktober 2014

Daniela Gaugler und ihr Ehemann Christoph stellten sich bisher immer auf den Standpunkt, ihre Liegenschaft mit den Wohnräumen und Gewerbebauten an der Kanalstrasse in Lausen (Bild) entsprächen in Übereinstimmung mit der Gemeinde den gesetzlichen Vorschriften.

"Normale Fremdvermietung nicht gestattet"

Ganz anders tönt es dagegen in einer "Richtigstellung", in welcher der Lausner Gemeinderat heute Donnerstag nun offiziell Stellung nimmt – und das Ehepaar Gaugler als Betreiberin der Liegenschaft erheblich belastet. Laut Raumplanungsgesetz seien in Industrie- und Gewerbezonen Wohnungen nur für Betriebsinhaber, standortgebundenes oder in beschränktem Umfang betriebseigenes Personal gestattet. Normale Fremdvermietung sei nicht gestattet.

Dies habe die Gemeinde Lausen in ihrer Einsprache zum Baugesuch im Jahr 2007 festgehalten. Bei der Bewilligung der jeweiligen Wohnungen habe die Gemeinde den Nachweis der rechtmässigen Nutzung verlangt und auch erhalten. Doch, so der Gemeinderat: "Die heutige Nutzung entspricht unseres Erachtens nicht mehr der ursprünglich bewilligten."

Kein Gesuch für Zweckänderung gestellt

Auch die Baubewilligungen für die Gewerberäume enthielten die Auflage, wonach die Umwandlung solcher Räume in Wohnräume "zwingend ein Zweckänderungsgesuch erfordert". Diese Gesuche seien "für verschiedene Räume in der Liegenschaft, die heute als Wohnräume genutzt werden, nicht erfolgt". Der Gemeinderat wird deutlich: "Diese Wohnnutzungen entsprechen nicht dem Raumplanungsgesetz; diese Gewerberäume sind nicht als Wohnraum bewilligungsfähig und dürfen so nicht genutzt werden."

Dauer-Vermietung: Gegen Auflage verstossen

Anlässlich der Bauabnahme bei der Aufstockung des Gebäudes sei ausserdem "ein unbewilligter Umbau mit Zweckänderung von Büroeinheiten in ein B&B (Bed and Breakfast) festgestellt" worden. Die nachträglich eingereichten Gesuche hätten in der Folge bewilligt werden können, schreibt der Gemeinderat. Dabei und auch bei der Erweiterung des B&B seien die Baugesuche "mit der expliziten Auflage" bewilligt worden, dass die Zimmer "nicht dauernd vermietet und nicht zu Wohnungen zweckentfremdet werden dürfen". Die Nutzung von B&B-Räumen durch den gleichen Bewohner über mehrere Jahre entspreche "klar nicht dieser Auflage und auch nicht dem Sinn des Raumplanungsgesetzes". Der Vergleich mit einem Hotel, wie ihn Daniela Gaugler anstellte, "ist unerheblich, da Hotels normalerweise nicht in Gewerbe- und Industriezonen bewilligt werden".

Abschliessend hält die Gemeindebehörde fest, dass die Liegenschaften und die geplanten Nutzungen im Zeitpunkt der Bewilligung den Vorschriften entsprochen hätten. Für die in der Zwischenzeit vorgenommenen Nutzungsänderungen seien jedoch "keine Gesuche gestellt" worden. Auch hätten die Liegenschafts-Besitzer diese Nutzungsänderungen der Gemeinde "nicht mitgeteilt". Fazit: Diese Änderungen "sind nicht bewilligt und grösstenteils auch nicht bewilligungsfähig".



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

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Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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