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Fall Ammann: Anklage fordert 15 Jahre und Verwahrung

Im Familien-Drama um den ehemaligen Muttenzer SD-Landrat Franz Ammann (52) fordert die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie die Verwahrung des Angeklagten wegen versuchtem Mord, mehrfacher schwerer Körperverletzung sowie Vergewaltigung.
Liestal, 20. Oktober 2010

Den Antrag stellte die Anklage heute Mittwochnachmittag vor dem Baselbieter Strafgericht. Franz Ammann hatte seine Tochter während sechs Jahren im Kinds- und jungen Erwachsenenalter sexuell ausgebeutet und vergewaltigt. Als das Opfer die elterliche Familie verliess und zu ihrem Freund zog, griff Ammann zur Pistole und schoss. Seine Tochter traf er im Rücken, knapp neben der Wirbelsäule, doch sie kam mit dem Leben davon.

In ihrem zweistündigen Plädoyer liess Staatsanwältin Caroline Horny das Familien-Drama um Ammann und seine Tochter nochmals Revue passieren. Dabei  entwickelte sie auch ein gewisses Psychogramm des Hauptakteurs. Heute sei der Angeklagte nicht nur physisch ein Gefangener, sondern "auch in seinen Wertvorstellungen und in seinem Weltbild ist er ein Gefangener". Er habe nicht nur im Verlaufe der Strafuntersuchung, sondern auch in der seit Montag laufenden Gerichtsverhandlung seinen wesentlichen Anteil am Konflikt mit der Tochter "ausgeblendet" und sich als "unbelehrbar" erwiesen. Es habe ihm einzig "leid getan", dass er seine Tochter getroffen habe – und nicht deren Freund. Ihn habe Amman "zum Satan emporstilisiert, weil er ihn nicht für den Richtigen hielt".

"Platsch, platsch"

Wie verharmlosend der Angeklagte den Angriff mit Pfefferspray und Pistole am Abend des 25. April 2004 vor der Eingangstüre zum Wohnhaus seiner Tochter in Muttenz darstellte zeigte die Staatsanwältin am Beispiel einer früheren Aussage des militärischen Scharfschützen Ammann: "Wenn ich etwas geplant hätte, dann hätte es Kopfschüsse aus dem Hinterhalt gegeben – platsch, platsch."

Ammann, der seine Ehefrau kennen lernte, als sie 15-jährig war, habe seiner Tochter mit rigorosesten Kontrollen und einer breiten Palette an hartnäckigen Bedrohungen, Nachstellungen und Belästigungen bis hin zur Sachbeschädigung eine Beziehung zu einem Freund verbieten wollen, nachdem sie das 18. Altersjahr schon überschritten hatte. Gleichzeitig habe er die Tochter, die er "Schatzi" nannte und jeweils auf den Mund küsste, während mehr als sechs Jahren sexuell missbraucht und vergewaltigt. Den Freund seiner Tochter habe er "wie ein verschmähter Liebhaber observiert". Ausgerechnet er, der "das Schwert des Guten gegen das Böse erhoben" habe, halte seine damalige "Selbstjustiz" auch heute noch für gerechtfertigt.

"Sehr hohe Rückfallgefahr"

Indem der Angeklagte "als Autoritätsträger" im gemeinsamen Haushalt aufgetreten sei, habe er die Tochter mit "psychischem Druck" immer wieder zu sexuellen Dienst- und Gegenleistungen missbraucht – bis hin zum wiederkehrenden Geschlechtsverkehr, was Ammann immer bestritt. Diese Bestreitungen, so die Staatsanwältin, seien aber "insgesamt nicht überzeugend". Hingegen seien die Aussagen der Tochter "glaubwürdig" und "authentisch".

Bei der Schuldzumessung ging die Staatsanwältin davon aus, dass Ammann zum Zeitpunkt der Taten gänzlich zurechnungsfähig und schuldbewusst, aber nicht vorbestraft war. Ausserdem habe er sich in der Haft "tadellos" verhalten. Dies ändere jedoch nichts an ihrem Antrag auf 15 Jahre Freiheitsentzug und Verwahrung. Seine inexistente Fähigkeit zu Selbstkritik und kritischer Distanznahme liessen auf eine "sehr hohe Rückfallgefahr" schliessen. Zur Verwahrung kommt es, wenn nach Verbüssen der Haft weiterhin eine Gefahr für das von ihm gehasste familiäre Umfeld ausgeht. Kommt es nicht zur Verwahrung, dürfte Ammann nach rund sechseinhalb Jahren auf freiem Fuss sein.

Zivilforderungen des Opferanwalts

Opferanwalt Dieter Roth, der seit Jahren mit dem sich ausweitenden Fall beschäftigt ist, schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an. In seinem Plädoyer machte er Schadenersatz in Höhe von 20'000 Franken sowie Genugtuungssummen von 100'000 Franken für die Tochter und 20'000 Franken für deren Ehemann geltend. Morgen Donnerstag früh hält Ammanns Verteidiger sein Plädoyer. Das Urteil wird am 12. November eröffnet.




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"Wegen tiefer Pünktlichkeit der Eurocity-Züge von Mailand nach Bern und Basel werden ihre Fahrzeiten verlängert."

bz und CH-Media-Zeitungen
am 9. April 2024
in einem Untertitel
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Wegen hoher Augenbrauen kommt dieser Satz jetzt im "Gelesen & gedacht".

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Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

BaZ, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die OnlineReports-News über das geplante Ministertreffen in Basel auf.

Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

Baseljetzt verweist im Bericht über Basler Schiffsunfälle auf ein OnlineReports-Video.

Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

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In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

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Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).